Von dreist bis kulant: So reagieren die Banken auf das BGH-Urteil zu Kreditgebühren

Gut einen Monat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Krediten können wir ein erstes Fazit darüber ziehen, wie die Banken reagieren. Zahlreiche Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) haben uns darüber informiert.

Beginnen wir bei den positiven Beispielen: Tatsächlich gibt es Banken, die anstandslos nicht nur die Bearbeitungsgebühr, sondern auch die fällige Verzinsung zurückzahlen. Gleich mehrfach wurde uns hier die Peugeot Bank genannt, die das noch mit einem freundlichen Schreiben garniert und somit uneingeschränkt Pluspunkte bei den Kunden sammelt. Aber man muss ganz klar sagen: Dies ist leider die Ausnahme.

Die meisten Banken antworten mit einem mehr oder weniger ausweichenden Schreiben, mit dem Sie zwar eine Rückzahlung vage in Aussicht stellen, diese aber weder in der Höhe noch dem Zeitpunkt nach genau beziffern. Am häufigsten wurde uns hier die Santander-Bank genannt, die schreibt, sie werde „die zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten“.

Damit führen die Spanier ihre Kunden gleich zweifach hinters Licht. Denn erstens zahlen sie nicht aus Kulanz, sondern aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils, das uneingeschränkt auch auf die Kredite der Santander anzuwenden ist. Und zweitens geht es eben nicht nur um die Bearbeitungsgebühr, sondern auch um die darauf entfallende Verzinsung, die die Rückzahlung um bis zu 60 Prozent erhöhen kann. Wer sich auf das Schreiben der Santander verlässt, dem droht zum Jahresanfang ein böses Erwachen. Dann sind seine Zinsen nämlich verjährt und die Bank könnte sich darauf berufen, dass sie ja nur die Zahlung der Bearbeitungsgebühr zugesagt habe.

Andere Banken treiben es allerdings noch bunter: Sie versuchen die Kunden abzuwimmeln, indem sie schlicht und einfach erklären, das BGH-Urteil sei auf ihren Kredit nicht anzuwenden. Besonders dreist ist beispielsweise die Volksbank Wolgast. Die Genossenschaftsbanker von der polnischen Grenze schreiben, das Urteil betreffe „private Ratenkredite im Konsumentenkreditgeschäft und nicht Immobilienfinanzierungen“. Das ist schlicht und einfach falsch. Richtig ist, dass alle privaten Kredite davon betroffen sind und zwar unabhängig davon, ob man mit dem Geld die neue Schrankwand im Wohnzimmer, das neue Auto oder das eigene Häuschen finanziert hat.

Und dann ist da noch die Targobank, die argumentiert, ihre Bearbeitungsgebühren fallen ebenfalls nicht unter das BGH-Urteil, weil sie keine Bearbeitungsgebühr berechnet habe, sondern einen „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“. Das klingt nach schlechter Satire ist aber von Seiten der Bank ernst gemeint. Und tatsächlich: Für die sogenannte Individualkredite, die seit Mitte 2013 auf dem Markt sind, hat die Targo in erster Instanz sogar recht bekommen. Bei älteren Krediten (vor Juli 2013) gilt jedoch das BGH-Urteil und Sie können Ihr Geld zurückfordern.

Für alle Bankkunden, die ihrer Bank eine Frist gesetzt haben, die diese hat verstreichen lassen, gilt: Sie haben die Bank „in Verzug gesetzt“ wie die Juristen sagen. Damit muss die Bank für sämtliche Anwaltskosten aufkommen. In der Regel müssen Sie damit dem Anwalt auch keinen Vorschuss zahlen, er wird seine Kosten direkt der Bank in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme sind die Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dabei geht es je nach Höhe der Bearbeitungsgebühr um ca. 30 Euro, die Sie direkt an das Gericht zahlen müssen, damit dieses den Mahnbescheid erstellt. Aber auch dieses Geld wird letztlich der Bank in Rechnung gestellt.

Die IG Widerruf und ihre Partneranwälte bieten unter www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr einen Rundum-Service, damit Sie Ihre Bearbeitungsgebühren zurückbekommen. Wir haben ein Video und eine Website erstellt, die es Ihnen sehr einfach macht, ihr Geld zurückzufordern. Unsere Anwälte unternehmen dabei die nötigen Schritte, um Ihre Ansprüche vor der Verjährung am Jahresende zu schützen. Aber ich habe eine Bitte an Sie: Warten Sie damit nicht bis zur letzten Minute. Schon jetzt deutet sich an, dass wir ab Mitte Dezember kaum noch Fälle werden annehmen können, weil die Anwälte bereits an der Kapazitätsgrenze arbeiten. Falls Sie sich mit unserer Hilfe Ihre Bearbeitungsgebühren zurückholen wollen, dann werden Sie bitte jetzt aktiv.

Dieser Beitrag hat 10 Kommentare

  1. U. Töpfer

    Also ich habe hier 4 Banken (DSL-Bank, Volksbank Weschnitztal, Targobank, Santander) bei denen ich Bearbeitungsgebühren bezahlt habe. Davon hat mir nur die Santander Bank geantwortet (mit dem hier schon bekannten Schreiben) und hat auch tatsächlich die Bearbeitungsgebühr erstattet, allerdings ohne Zinsen. Nun ja, der Partneranwalt dieser wirklich hervorragenden Seite hier, hat nun die Sache übernommen. Man wird sehen wie es sich weiter entwickelt.
    Ein Dankeschön auch an den Ersteller dieser Seite hier, Herrn Klaus, ohne den ich nicht aktiv geworden wäre und meine Rechte vielleicht nicht wahrgenommen hätte und viel Geld “verschenkt” hätte. Danke!!!

  2. hr.batmaz

    guten tag.
    ich hätte gern eine frage zur bearbeitungs gebühr rückerstattung
    ich habe am 1.11.2014 einschreiben ruckantwort gesendet und haben am 4 .11 14 erhalten habe bis jetzt von einem bank antwort bekommen das die es durch kullanz erstatten werden
    aber 2 bank trotz 3 wochen frist
    seit 4.11.2014
    kein antwort geschickt und jetzt ???

  3. Roland Klaus

    @hr.batmaz: Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder vertrauen Sie auf die Aussage ihrer Bank. Oder Sie wenden sich an einen Anwalt oder den Ombudsmann, um die Verjährung zum Jahresende vermeiden. Bei den Banken, sie sich nicht gemeldet haben, würde ich auf jeden Fall die zweite Variante wählen.

  4. Werner Paul

    Ihre Partneranwälte Tietze Tsioupas & Partner haben ganze Arbeit geleistet und mir heute mitgeteilt, dass die Creditplus Bank
    meine Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen erstattet haben. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmal herzlich bei Ihnen Herr Klaus und bei den Partneranwälten bedanken.

    Ohne Ihre IG Widerruf wäre das Geld wohl weg.

  5. Falk

    ich habe erst sehr spät von solch einen Wiederspruch erfahren so das ich diesen erst am 23.12.14 absenden konnte.
    Sandander hat noch nicht einmal die Rückantwort zurückgesendet.
    In diesem Jahr habe ich erfahren das es einen Ombudsmann gibt, ob man sich jetzt noch dahin wenden kann?

    1. Roland Klaus

      An den Ombudsmann können Sie sich jederzeit wenden. Die Frage ist nur, ob er Ihnen noch helfen kann. Leider schreiben Sie nicht, von wann ihr Kredit stammt. Aber Bearbeitungsgebühren, die vor 2012 gezahlt wurden, sind zum Jahresende 2014 verjährt. Da hilft auch Ihr Schreiben an die Bank nichts. Sie hätten verjährungshemmende Maßnahmen unternehmen müssen: Klage, Mahnbescheid, Ombudsmann – und zwar vor dem 31.12.2014.
      Wir bekommen derzeit immer noch viele Anrufe zu diesem Thema. Meine Antwort ist immer gleich: Bearbeitungsgebühren für Kredite, die vor 2012 gezahlt wurden, sind verjährt. Es sei denn, Sie haben noch vor dem Jahreswechsel eine der drei Maßnahmen ergriffen oder Sie haben eine Rückantwort der Bank erhalten, in dem diese ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

  6. E. Üsdag

    Moin,

    Ich habe insg 3 kredite 2x targobank und 1x deutsche bank
    Targobank: vom januar 2012+ juli 2012 (220€ +554€)
    Deutsche Bank: märz 2010 (469€)
    Ich habe beide Banken am 01.12.2014 per Fax angeschrieben und aufgefordert die Bearbeitungsgebühren nebst 5% Zinsen zurückzuerstatten.
    Am 04.12,2014 erhielt ich von der Targobank den selben Brief die auch die anderen erhalten haben
    am 08.12.2014 erhielt ich von der deutschden Bank einen Brief, dass die Bearbeitungsgebühr nach überprüfung bei positivem Ergebnis ausgezahlt wird, auch wenn es sich bis in das Jahr 2015 erstrecken sollte….

    Meine Frage ist nun: Haben diei Banken die Sache absichtlich hinausgezögert um es verjähren zu lassen oder haben sich nun die Banken durch die rückantwort verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen ?

    Mfg

    1. Roland Klaus

      Die 2012-Kredite sind auf keinen Fall verjährt, dort haben Sie noch Zeit bis Jahresende. Falls die Bank aber nicht zahlt, sollten Sie rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen (Klage, Mahnbescheid oder Ombudsmann) unternehmen. Bei dem Kredit aus 2010 kommt es darauf an, was die Bank Ihnen genau geantwortet hat. Wenn Sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat (was die Deutsche Bank in den mir bekannten Schreiben normalerweise tut) dann ist alles gut. Ansonsten ist diese Forderung verjährt.

      Nochmal für alle, die glauben, sie könnten mit einem Schreiben an die Bank (egal ob Einschreiben oder nicht) die Verjährung aufhalten: Das ist nicht der Fall! Die Verjährung wird nur gestoppt durch gerichtlichen Mahnbescheid, Klage oder Ombudsmannverfahren. Letzteres ist die kostengünstigste Vorgehensweise. Alle Bearbeitungsgebühren, die vor 2012 gezahlt wurden und keine der drei Maßnahmen getroffen wurden, sind verjährt, ausser die Bank hat von sich aus schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

      1. E. Üsdag

        Sehr geehrter Herr Üsdag
        vielen dank für ihren Brief vom 01.01.2014. Sie wünschen, dass wir Ihnen die Bearbeitungskosten für ihren Kredit zurückzahlen. Gern prüfen wir, ob ihre forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 steht.
        Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um erstattung der bearbeitungskosten gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig geduld. ihre anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem ergebnis werden wir den Rückforderungsbetrag selbstverständlich erstatten, auch wernn sich die Prüfung ihrer rückforderung bis in das jahr 2015 erstrecken sollte. deshalb verzichten wir hiermit auf die einrede der verjährung, allerdings nur für den fall, dass der Erstattungsanspruch zum zeitpunkt des Eingangs ihres Briefes nicht bereits verjährt war.
        Sobald wir ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.

        Das ist der Inhalt des briefes, den ich von der deutschen Bank am 08.12.2014 erhalten habe.
        Ist das nun eine verpflichtung oder nicht ?

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