Über viele Jahre wurden bei privaten Vermögen, die in der Schweiz angelegt waren, sogenannte Kickbacks (auch Retrozessionen gezweigt) abgezweigt. Banken, Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften nutzten diese Gelder als Marketinginstrument. Bezahlt wurden sie jedoch vom Kunden – in Form höherer Verwaltungskosten für ihre Vermögen.

Spätestens seit 2012 ist die Rechtslage bezüglich solcher versteckter Provisionszahlungen in der Schweiz eindeutig. Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden (Az. 4A_127/2012, 4A_141/2012), dass Retrozessionen an den Kunden ausgezahlt werden müssen. Das haben die Banken und Vermögensverwalter in der Praxis aber so gut wie nie gemacht. Das Problem: eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Kickbacks, die vor 2009 gezahlt worden sind, können daher nicht mehr zurückgefordert werden. Tag für Tag gehen für die Kunden derzeit deshalb Gelder in erheblicher Größenordnung verloren.

Durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Schweizer Dienstleister ermöglichen wir die problemlose Rückforderung dieser gezahlten Kickbacks auf Basis eines reinen Erfolgshonorars. Das bedeutet: Sie haben keine Fixkosten! Nur wenn es gelingt, die Kickbacks von der Schweizer Bank zurückzubekommen, geht ein Teil davon als Erfolgshonorar an den Dienstleister. Ohne Erfolg keine Kosten! In Frage kommt dieses Vorgehen für alle Anleger, die im Zeitraum 2009 bis 2012 Geld bei einer Bank oder einem Vermögensverwalter in der Schweiz angelegt haben. Da dieses Vorgehen in diesem Zeitraum sehr verbreitet war, ist es wahrscheinlich, dass auch ihre Bank solche Kickbacks kassiert hat!

Als Faustregel gilt dabei: Für einen Anlagebetrag von einer Million Euro sind alleine im Zeitraum 2009 bis 2012 durchschnittlich mehr als 40.000 Euro an Kickbacks einbehalten worden und müssen nun an den Kunden zurückgezahlt werden. Aufgrund der laufenden Verjährung spielen viele Banken auf Zeit – ein Vorgehen mit einem spezialisierten Partner ist daher sinnvoll.

Tragen Sie bitte in dem unten stehenden Formular ihre Kontaktdaten ein, wenn Sie prüfen lassen möchten, ob die Rückerstattung von unzulässigen Provisionszahlungen für Sie in Frage kommt. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, ob eine Rückerstattung in Frage kommt und wie hoch der Betrag ist, der zurückbezahlt werden muss. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten strikt vertraulich und geben diese lediglich an unseren spezialisierten Partner weiter, der Sie zwecks Prüfung ihrer Ansprüche kontaktieren wird.

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