Wann greift die Rechtsschutzversicherung bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung?

Mit dem Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung können Versicherte sich auf elegante und sehr lukrative Art und Weise von einer Lebensversicherung lösen. Im Regelfall ist dies wesentlich günstiger als die Police zu kündigen oder zu verkaufen. Auch wenn die Versicherung bereits in der Vergangenheit gekündigt wurde, kann über einen nachträglichen Widerspruch und die daraus folgende Rückabwicklung eine stattliche Nachzahlung erzielt werden. Voraussetzung dafür ist eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung, die sich in der Mehrzahl aller Versicherungsverträge, die seit 1991 abgeschlossen wurden, findet.

Auch wenn eine solche Rückabwicklung verlockend ist, so ist sie in der Praxis doch kein Selbstläufer. So gut wie immer braucht der Versicherte fachmännische Unterstützung bei der Umsetzung der Rückabwicklung. In der Regel benötigt man dabei einen erfahrenen Rechtsanwalt sowie einen spezialisierten Gutachter, der den Rückabwicklungswert der Police berechnen kann. Zudem verschließen sich viele Versicherungen einer außergerichtlichen Einigung, so dass eine Klage nötig wird, um den Widerspruch der Lebensversicherung durchzusetzen. All das verursacht Kosten für den Versicherten. Auch wenn letztlich bei einem erfolgreichen Richterspruch die Versicherung für die Kosten aufkommen muss, so bedeutet dies doch ein Kostenrisiko, das man berücksichtigen sollte.

Deshalb ist es gut, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Diese kommt für die Kosten auf, so dass Sie letztlich nur die Selbstbeteiligung (zumeist zwischen 100 und 300 Euro) selbst übernehmen müssen. Voraussetzung ist eine Absicherung im Bereich Vertragsrecht – diese ist zumeist in der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten. Doch was ist, wenn bislang keine Rechtsschutzversicherung besteht? Auch dann gibt es eine Möglichkeit, dem Kostenrisiko aus dem Weg zu gehen.

Denn der Widerspruch oder Widerruf einer Lebensversicherung ist einer der seltenen Fälle, in dem Sie noch unmittelbar vor dem Widerruf eine Rechtsschutzversicherung abschließen können und diese dann die Kosten tragen muss. Entscheidend ist nämlich, dass die Rechtsschutzversicherung zu dem Zeitpunkt besteht, zu dem der Schadensfall eintritt. In unserem Fall ist der Schadensfall so definiert: Es ist nicht der Abschluss der Lebensversicherung, sondern die Weigerung der Versicherungsgesellschaft, Ihren berechtigten Widerspruch zu akzeptieren. Somit können Sie selbst steuern, wann dieser Schadensfall eintritt.

Für alle cleveren Versicherten, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung rückabwickeln wollen, bietet sich daher folgende Vorgehensweise an:

  1. Lassen Sie ihren Versicherungsvertrag kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/lebensversicherung) prüfen. Sie erfahren dabei, ob die Widerspruchsinformationen der Versicherung fehlerhaft sind – und ob eine Rückabwicklung für Sie tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist.
  2. Sind die Voraussetzungen gegeben, dann schließen Sie eine private Rechtsschutzversicherung ab, falls Sie noch keine besitzen. Allerdings müssen Sie genau hinsehen. Denn etliche Versicherungen haben dieser Vorgehensweise einen Riegel vorgeschoben, indem sie die Rechtsschutzbedingungen geändert haben. Welche Versicherungen dafür in Frage kommen, können Sie im Rahmen der Prüfung ihrer Unterlagen bei der IG Widerruf erfragen.
  3. Nachdem Sie die erste Rate für den Rechtsschutz gezahlt haben bzw. nach dem Ende der Wartezeit schreiben Sie Ihre Lebensversicherung an und widerrufen ihre Renten- oder Lebensversicherung. Sie können dazu das Musterschreiben der IG Widerruf benutzen. Setzen Sie der Versicherung dabei auf jeden Fall eine Frist.
  4. In aller Regel wird die Versicherung diesen Widerspruch zurückweisen und als unbegründet darstellen. Das sollte Sie nicht verunsichern. Diese Ablehnung ist nämlich der relevante Schadensfall, der bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen muss.
  5. Sie können jetzt sämtliche Unterlagen der Interessengemeinschaft Widerruf übergeben. Anwalt und Gutachter werden die Rückabwicklung angehen, ohne dass Ihnen ein Kostenrisiko entsteht.

Auf diese Art und Weise können Sie ohne Kostenrisiko von der Rückabwicklung einer Renten- oder Lebensversicherung profitieren. Machen Sie den ersten Schritt, indem Sie ihre Lebensversicherung kostenlos durch die Fachleute der IG Widerruf (www.widerruf.info/lebensversicherung) prüfen lassen. Damit wissen Sie, ob es möglich ist, Ihre Police anzugreifen und eine lukrative Rückabwicklung zu erreichen.

Dieser Beitrag hat 22 Kommentare

    1. Lülsdorf

      Die Tatsache, dass der Rechtschutzversicherer und der in Frage kommende Lebensversicherungsvertrag zum gleichen Konzern gehören, stört eine Deckungszusage nicht. Wenngleich es sein kann, dass der Rechtschutzversicherer vor diesem Hintergrund penibler Informationen bei dem Rechtsberater fordert und sodann die Bearbeitungszeiten signifikant verzögert werden.

  1. Alexandra

    Hallo,
    ich würde gerne zur Rückabwicklung meiner Lebensversicherung, eine geeignete RSV abschließen,
    jedoch bin ich mir unsicher ob die RSV bei einer Fondsgebundene-Rentenversicherung überhaupt greift.

    In den AGB`s von einer RSV hab ich z.B. folgenden Passus gefunden:

    Ausschlüsse
    …. allerdings gilt dies nicht für die Bereiche Erbe, Bau und Geldanlagen
    …. Streitigkeiten in ursächlichen Zusammenhang mit Verträgen, die zur Vermögensanlage in der Absicht,
    eine Rendite zu erzielen oder deren Finanzierung oder zur Vermögensverwaltung abgeschlossen werden.
    Hierzu gehören Wertpapiere (z.B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile)

    Beziehen sich die Ausschlüsse jetzt nur auf Geld Streitigkeiten oder auf bei Vertrags-Widerruf/Rückabwicklung ?

    Für ein wenig unterstützung wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    Alexandra

        1. Roland Klaus

          Hallo, hier die Antwort unseres auf Lebensversicherungen und Altersvorsorge-Produkten spezialisierten Anwalts:

          In den ARB 2020 waren bspw. bei der Concordia und der Auxilia noch Rückausnahmen für steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte enthalten. Diese sind nach meinem Kenntnisstand jedoch jüngst auch herausgenommen worden. Dennoch werden teilweise wohl noch Tarife mit ARB 2020 verkauft.
          Im Übrigen haben wohl alle RSV mittlerweile eine Kapitalanlageausschluss und/oder Widerrufsausschluss in Ihren ARB.
          Einzig: heute erhielt ich die Mitteilung, dass wohl im ADAC Premium Rechtsschutz Kapitalanlageangelegenheiten bis zu einem Honorar in Höhe von EUR 10.000,00 versichert seien. Hier liegen mir jedoch noch nicht die entsprechenden ARB vor.

          Grundsätzlich sollten die Verträge immer zunächst bei uns geprüft werden:
          https://www.widerruf.info/kostenlose-pruefung-lebensversicherung/
          Im Zuge dieser Prüfung schauen wir auch, ob über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden kann. Ist das nicht der Fall, sagen wir Ihnen auch, ob wir auf Basis eines Erfolgshonorars für Sie tätig werden können, so dass kein Kostenrisiko entsteht.

  2. Anonym

    Hallo, die Örag hat seit zwei Tagen ihre Bedingungen geändert. Sehe ich es richtig, dass jetzt eine dreimonatige Wartezeit bei Verttagsrecht eingeführt wurde und somit der Widerruf von Versicherungsverträgen erst nach drei Monaten möglich ist?

  3. Arno

    Die BavariaDirekt-OERAG Versicherung schreibt in Ihren ARB unter Ҥ 3 РWelche Rechtsangelegenheiten umfasst der
    Rechtsschutz nicht?”:
    “Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften
    aller Art und deren Finanzierung;” (§3 (3) g)

    Betrifft das den Widerruf einer fondsgebundenen LV oder nicht?

  4. Margit Donsbach

    schönen guten Tag,
    wir hatten 2007 bei der Clerical Medical einen Vertrag über eine Performancemaster Rente abgeschlossen,die wir dann 2011 küngigten
    Jetzt nach Jahren bekamen wir Mitteilung das uns noch einige tausend Euro aus diesem Vertrag zustehen würden
    Die Rechtschutzversicherung der Provinzial will aber keine Kosten für Anwälte übernehmen

    schöne Grüße

    1. Roland Klaus

      Das müssten wir im Einzelfall prüfen. Es ist denkbar, dass der Widerruf in den Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen ist und die Rechtsschutz tatsächlich nicht zahlen muss. Genauso ist es denkbar, dass die Rechtsschutz Sie einfach nur abwimmeln möchte. Da hilft nur eine individuelle Prüfung. Schicken Sie uns die Unterlagen bitte über unser Prüfungsformular:

      https://www.widerruf.info/kostenlose-pruefung-lebensversicherung/

      1. walter Fuchs

        Die Örag hat in meinem Fall folgende Ablehnungsbegündung geschickt.

        Wir haben nicht in Abrede gestellt, dass hier die Leistungsart “Vertragsrecht” betroffen ist. Der mehrfach
        zitierte Risokoausschluß des § 3 II f ARB führt jedoch dazu, dass der vorliegende Fall vom
        Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Die Garantiesumme ist nicht maßgeblich, sondern allein das Ziel
        der Kapitalmehrung. Der Versicherungsombudsmann und diverse Gerichte haben mehrfach entschieden,
        dass eine fondsgebundene Rentenversicherung unter den zitierten Risikoausschluß fällt.

        1. Roland Klaus

          Bitte immer zuerst die Lebensversicherung prüfen lassen und dann mit unserem Anwalt besprechen, ob (und wenn ja: wo) eine Nachversicherung in Frage kommt. Die Rechtsschutzversicherungen haben ihre Bedingungen zuletzt angepasst, so dass hier immer eine Prüfung im Einzelfall nötig ist.

  5. Anonym

    Ich habe durch einen Anwalt die Lebensversichsicherung, welche als Kapitalversicherung 1995 abgeschlossen wurde, widerrufen lassen.
    Die Versicherung hat den Widerruf abgelehent.
    Meine Rechtschutz hat die Deckeungszusage bezüglich Widerruf abgelehnt.
    Welche Versicherung übernimmt hier noch Deckung, wenn diese jetzt abgeschlossen würde?
    Vielen Dank für Hinweise.

    1. Roland Klaus

      Keine Chance. Wenn der Widerruf einmal ausgesprochen ist, dann klappt der Abschluss einer RSV nicht mehr. Hier muss VOR dem Widerruf genau geprüft werden, ob die RSV greift. Jetzt bleibt nur noch ggf. gegenüber der bestehenden RSV hartnäckig zu sein und auf eine Kostenübernahme zu drängen. Das klappt aber nur, wenn diese auch tatsächlich zahlen muss.

  6. Kathrin Hagenbuch

    Ich habe 2016 die RSV gewechselt. Die zuvor bestand seit 2008 und ging auf Anraten meines Maklers nahtlos in eine neue, angeblich bessere über. Jetzt habe ich eine LV aus 2001 widerrufen und deckungsschutz angefragt. Dieser wurde abgelehnt, weil in den ARV dies ausgenommen ist (wenn Versicherung vor RSV Abschluss schon bestand). Die alte, mit ARV aus 2009 hatte diesen Ausschluss nicht und hätte jetzt in diesem Versicherungsfall voll einstehen müssen. Nur durch den Wechsel bin ich jetzt in d3n Po gekniffen. Hab ich Chance eine Deckungszusage trotzdem zu erhalten oder muss ich mich ggf. an den Makler halten?

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