Diesel Fahrverbot: So werden sie ihren VW / Audi / Mercedes / BMW los

Jetzt geht es im Diesel Skandal ans Eingemachte: Es drohen Fahrverbote. Wer sein Problem-Auto loswerden will, kann dazu einen Weg nutzen, der bislang kaum beachtet wird – unter einer Voraussetzung.

Anders als US-Verbrauchern verwehrt Volkswagen seinen deutschen Kunden die Rückgabe ihres Diesel-Fahrzeugs aufgrund der Abgas-Manipulationen. Allerdings können Diesel-Fahrer dies trotzdem erreichen – auf einem Umweg. Denn wer sein Auto auf Kredit finanziert oder geleast hat, kann seinen Darlehensvertrag widerrufen. In einem ersten Fall ist VW bereits eingeknickt.

Der sogenannte Widerrufsjoker ist seit einigen Jahren von den Baufinanzierungen bekannt. Dabei widerrufen Verbraucher ihre laufenden Darlehen unter Hinweis auf fehlerhafte Darlehensverträge, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Die Interessengemeinschaft Widerruf hat bereits mehr als 10.000 solcher Verträge geprüft. Der gleiche Mechanismus greift auch bei Autokrediten – mit einem charmanten Unterschied. Denn während die Immobilienbesitzer ihr Haus oder ihre Wohnung behalten, können Autokäufer gleichzeitig den Erwerb des Fahrzeugs rückgängig machen.

Denn in den meisten Fällen sind Kfz-Kauf und Abschluss des Darlehens ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“. Sie werden gemeinsam abgeschlossen – meist beim Autohändler. Zudem kommt das Darlehen zumeist von einer Autobank, also einer Tochter des Autoherstellers. Und genau hier steckt die Chance für alle, die ihren Diesel aufgrund der Abgasmanipulationen loswerden wollen.

Denn nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf weisen auch Darlehen der VW-Bank zahlreiche Fehler auf, die dafür sorgen, dass die normale Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Der Kredit ist somit noch Jahre nach Abschluss widerrufbar. Die Folge ist eine sogenannte Rückabwicklung. Der Käufer erhält die Anzahlung sowie sämtliche inzwischen geleisteten Tilgungszahlungen zurück. Die restliche Kreditschuld wird gelöscht. Das Auto wird an den Hersteller zurückgegeben. Lediglich die Zinszahlungen darf die Bank behalten. Aber diese fallen bei Kfz-Darlehen in der Regel nicht weiter ins Gewicht, da es sich zumeist um subventionierte Kredite mit Minizinsen handelt.

Besonders interessant ist die Vorgehensweise für Krediten, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden sind. Denn in diesen Fällen schuldet der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos. Bei älteren Darlehen ist die Vorgehensweise daher weniger attraktiv.

Konkret sind den Anwälten der Interessengemeinschaft Widerruf bei einem Kredit der VW-Bank aus 2015 folgende Fehler aufgefallen:

  • Art des Darlehens: VW-Bank nennt die Art des Darlehens nicht.
  • Aufsichtsbehörde: Hier nennt die VW-Bank nur die Bafin, obwohl sie zusätzlich von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert wird.
  • Verfahren bei Kündigung des Vertrags: Hier finden sich lediglich die Informationen darüber, wie bei einer Kündigung durch die Bank vorgegangen wird. Nicht genannt wird jedoch das Verfahren bei Kündigung durch den Verbraucher.
  • Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung: Hier verweist VW nur auf die “vom BGH vorgeschriebenen … Rahmenbedingungen”. Gefordert ist jedoch eine konkrete Methode, da die Vorfälligkeitsentschädigung auf unterschiedlichen Wegen errechnet werden kann.

Diese und weitere Fehler reichen unseres Erachtens aus, um den Kredit widerrufbar zu machen. Das hat offenbar inzwischen auch Volkswagen eingesehen. Wie das ZDF berichtet, hat der Autohersteller in einem Gerichtsverfahren nicht nur angeboten, das Darlehen rückabzuwickeln (also die Anzahlung und Tilgungszahlungen zurückzuzahlen) – zusätzlich sollte der Verbraucher das Auto sogar kostenlos behalten dürfen. Die Wolfsburger werfen bei diesem Vergleichsvorschlag offenbar alles in die Waagschale, um ein richterliches Urteil zu vermeiden.

Besonders interessant ist, dass diese Möglichkeit allen Verbrauchern offensteht, die seit 2014 ein Kfz gekauft und finanziert bzw. geleast haben. Die Möglichkeit des Kreditwiderrufs ist also nicht auf Kunden des VW-Konzerns beschränkt und schon gar nicht auf Käufer von Diesel-Fahrzeugen. Auch andere Kreditverträge beispielsweise von Opel, Daimler, Renault, Peugeot, BMW oder anderen Marken weisen ebenfalls Fehler auf uns können daher von Verbrauchern angegriffen werden.

Unter dem Strich haben Verbraucher, die für den Kauf ihres Automobils ab Juni 2014 einen Kredit- oder Leasingvertrag abgeschlossen haben, gute Chancen, dieses Darlehen und damit auch den Kauf des Autos zu widerrufen. Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht überhastet handeln. Sehr wahrscheinlich wird anwaltliche Unterstützung nötig sein, um den Widerruf umzusetzen. Solange Verbraucher das Darlehen nicht widerrufen haben, können Sie noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.

Lassen Sie in einem ersten Schritt kostenlos und unverbindlich durch einen spezialisierten Anwalt prüfen, ob ihr Kreditvertrag fehlerhaft ist und für einen Widerruf in Frage kommt. Dazu benutzen Sie hier das Prüfungsformular der Interessengemeinschaft Widerruf. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie eine Rückmeldung und wissen, ob eine Rückabwicklung des Vertrags möglich ist.

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