Diesel-Skandal: Widerruf eines Auto-Leasing-Vertrags erfolgreich – VW verzichtet auf Zahlung

Die Interessengemeinschaft Widerruf hat einen bemerkenswerten Erfolg beim Widerruf eines Kfz-Leasingvertrags bei der Volkswagen Leasing GmbH erzielt. Ein privater Verbraucher hatte dabei seinen Leasingvertrag unter Hinweis auf Formfehler widerrufen. Er wurde dabei von einer Kooperationskanzlei der IG Widerruf unterstützt.

Aus dem Leasingvertrag, der gerade auslief, hätte Volkswagen im Normalfall noch einen Anspruch von mehreren Tausend Euro gehabt, da der Kunde die vereinbarte Kilometerzahl überschritten hatte und das Fahrzeug zudem mit Beschädigungen zurückgab. In einem außergerichtlichen Vergleich wurde nun vereinbart, dass VW auf diese Zahlungen verzichtet und keine weiteren Ansprüche an den Leasingnehmer stellt.

Dieses Beispiel zeigt, welches Potenzial der Widerruf eines privaten Kfz-Leasing- oder Kreditvertrags für Verbraucher hat. Die Interessengemeinschaft Widerruf hatte in einer Analyse die Leasingverträge der großen Autobanken untersucht und dabei bei der Mehrzahl gravierende Formfehler festgestellt. Neben Leasingverträgen weisen auch Autokredite in großer Zahl vergleichbare Mängel auf. Diese Fehler sorgen dafür, dass die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt und der Verbraucher somit auch Jahre nach Abschluss des Kredit-oder Leasingvertrags den Widerruf erklären kann. Dies ist auch dann möglich, wenn – wie im vorliegenden Fall – der Vertrag bereits ausgelaufen ist oder gerade ausläuft.

Dabei ist es egal, ob mit der Finanzierung ein Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug erworben wurde. Auch spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Diesel-Kfz oder einen Benziner handelt. Allerdings haben Diesel-Besitzer den zusätzlichen Vorteil, dass sie mit dem Widerruf eines Darlehens die enormen Wertverluste, die diese Fahrzeuge im Zuge des Diesel-Skandals erlitten haben, nicht selbst tragen müssen.

Denn während bei einem Leasingvertrag das Fahrzeug am Ende der Laufzeit an den Leasinggeber zurückgegeben wird und in der Regel dieser einen Wertverlust trägt, ist der Verbraucher bei einem Kfz-Kredit Eigentümer des Autos und wird somit durch dessen Wertverlust unmittelbar geschädigt.

Autobesitzer, die den Kauf ihres Fahrzeugs auf Kredit oder per Leasing finanziert haben, sollten daher prüfen lassen, ob ihr Finanzierungsvertrag anfechtbar ist. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet diese Prüfung hier kostenlos und unverbindlich an. Im Zuge dieser Prüfung durch erfahrene Anwälte erfahren Sie, ob Ihr Finanzierungsvertrag fehlerhaft ist und welche konkreten Schritte sich daraus als nächstes ergeben.

 

Die Kosten eines möglichen Rechtsstreits werden dabei in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Besteht keine solche Versicherung, so ist in vielen Fällen noch der Abschluss möglich, bevor der Kredit oder Leasingvertrag widerrufen wird. Auch dazu informiert die IG Widerruf im Zuge der kostenlosen Prüfung.

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