VW-Abgasskandal: So wehren sich Diesel-Fahrer mit dem Widerruf eines Kfz-Kredits

Viele VW und Audi-Fahrer sind wütend: Während der Autokonzern aufgrund der Abgasmanipulationen in den USA betroffene Fahrzeuge zurücknehmen muss, gibt es diese Möglichkeit für Dieselfahrzeuge in Deutschland nicht. Doch Autokäufer können sich in viele Fällen wehren – zumindest dann, wenn sie das Automobil auf Kredit gekauft oder geleast haben.

Mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers können Autofahrer, die für den Kauf eines Auto einen Kreditvertrag oder einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, unter Umständen die Rückgabe ihres Fahrzeugs erzwingen.

Wie jüngste Erkenntnisse der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, sind zahlreiche Verbraucherkredite und Leasingverträge der sogenannten Autobanken (VW Bank, Audi Bank, BMW Bank, Ford Bank, Fiat Bank, Opel Bank, etc.) und anderer Kreditinstitute fehlerhaft und können widerrufen werden. Der Widerruf führt dazu, dass sowohl das Darlehen als auch der verbundene Kauf des Kraftfahrzeugs rückabwickelt werden. Der Verbraucher gibt also sein Auto zurück und erhält sein Geld wieder.

Der Clou dabei: Wer sein Fahrzeug nach dem 13. Juni 2014 gekauft hat, schuldet bei einer Rückabwicklung keine Entschädigung für die Nutzung des Kfz. Er hat das Auto also fast kostenlos gefahren. Bei einem Widerruf des Darlehens muss die Bank dem Kunden die Anzahlung sowie die komplette Kreditsumme erstatten. Lediglich die – meist sehr geringen – Zinsen darf sie behalten. Unterstellt man einen Zinssatz von einem Prozent, eine Laufzeit von drei Jahren und einen Kaufpreis von 20.000 Euro sind das weniger als 600 Euro. Wurde das Fahrzeug in diesem Zeitraum 20.000 Kilometer pro Jahr gefahren, so entspricht das noch nicht einmal 0,01 Euro pro Kilometer – deutlich weniger als der normale Wertverlust eines Fahrzeugs.

Besonders brisant ist das Thema vor dem Hintergrund der VW-Abgasaffäre. Denn während Volkswagen in den USA zahlreiche Diesel-Fahrzeuge anstandslos zurückgenommen hat und den Kaufpreis erstattet hat, verweigern die Wolfsburger dies gegenüber deutschen Kunden. Nun können aber Verbraucher, die ihr Auto mit Hilfe eines fehlerhaften Darlehensvertrags finanziert oder geleast haben, genau dies erzwingen und sich revanchieren – auch wenn sie gar kein Diesel-Fahrzeug gekauft haben, sondern einen Benziner. Die Stiftung Warentest spricht von einer „lukrativen Rückgabe-Chance für Autokäufer“.

Doch das Problem fehlerhafter Darlehensverträge ist nicht auf Volkswagen oder Fahrzeuge des VW-Konzerns (Skoda, Seat, Audi) beschränkt. Auch Finanzierungen anderer Hersteller sind fehlerhaft. Wichtig ist, dass das Auto und die Finanzierung aus einer Hand verkauft wurden – beispielsweise beim Autohändler. Eine pauschale Aussage, welche Kredite und Leasingverträge angreifbar sind, lässt sich derzeit nicht treffen. Eine individuelle Prüfung der Verträge ist nötig.

Wie sollten betroffene Verbraucher nun vorgehen? Erster Schritt ist die Prüfung des Darlehensvertrags durch einen spezialisierten Anwalt, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Zudem sollten Sie sich bewusst sein, dass der Widerruf eines Autokredits kein Selbstläufer ist. Die Autobanken wehren sich, eine Klage dürfte nötig werden. Allerdings übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten dafür. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann unter Umständen vor dem Widerruf sogar noch eine abschließen.

Lohnt es sich vielleicht sogar, nun ein teures Auto auf Pump zu kaufen – in der Hoffnung, den Kreditvertrag später widerrufen zu können und das Fahrzeug zurückgeben zu können? Vergessen Sie es! Zwar sind derzeit noch viele Kredite fehlerhaft. Wir rechnen jedoch damit, dass die Autobanken diese Fehler nun schnell korrigieren werden. Neu abgeschlossene Kredite dürften demnach kaum noch angreifbar sein. Das Thema ist also vor allem für jene interessant, die ab 2014 eine Kfz-Finanzierung abgeschlossen haben.

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