Um einen Kreditvertrag wirksam zu widerrufen, müssen Sie den Widerruf gegenüber ihrem Kreditinstitut schriftlich ausgesprochen haben.

Es reicht nicht aus, wenn Sie der Bank lediglich mitgeteilt haben, dass Sie einen Widerruf erwägen. Ebenfalls ist es nicht ausreichend, wenn Sie die Bank gebeten haben, Ihnen lediglich das Recht auf einen Widerruf zu bestätigen. Dies sind zu weiche Formulierungen, die dazu führen können, dass die Bank behauptet, der Widerruf sei nicht wirksam ausgesprochen worden.

Sicherheitshalber sollten Sie nachweisen können, dass Sie den Widerruf ausgesprochen haben, z.B. durch einen Einschreibe-Beleg oder eine Sendemitteilung beim Fax. Ebenfalls ausreichend ist ein Schreiben ihrer Bank, in dem diese den Eingang des Widerrufs bestätigt oder zurückweist.