Bei dieser Widerrufsbelehrung knickt die ING Diba ein

Etliche Banken sind bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung außergerichtlich kompromissbereit, wie ich in einer der letzten Kolumnen zum Widerrufsjoker geschrieben habe. Dazu gehört auch der Marktführer für die private Baufinanzierung, die ING Diba. Allerdings gilt diese Vergleichsbereitschaft nicht für alle Kredite. Stattdessen wird offenbar in Frankfurt sorgsam geprüft, in welchen Fällen man dem Kunden tatsächlich entgegenkommt und wann man es auf eine Klage ankommen lässt.

Unsere Erfahrung bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) zeigt jedoch, dass die Diba bei einer ganz bestimmten Widerrufsbelehrung regelmäßig einknickt. Es handelt sich dabei um einen in den Jahren 2007 und 2008 verwendeten Text, der folgenden Satz beinhaltet:

„Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING DiBa.“

Diese Formulierung hat gleich zwei Probleme: Zum einen beinhaltet sie den Begriff „frühestens“, der nach richterlicher Rechtssprechung für den Kunden nicht eindeutig genug ist, um festzustellen, wann denn nun seine 14tägige Widerrufsfrist genau zu laufen beginnt. Allerdings wäre dieser Begriff allein noch nicht das Problem. Denn er findet sich auch in dem bis 2008 gültigen Mustertext des Gesetzgebers. Dort heißt es nämlich:

„Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.“

Hätte die Diba also diesen Text unverändert übernommen, dann könnte sie sich auf den Schutz des Mustertextes berufen. Dumm nur, dass dieser Mustertext für die Praxis der Diba nicht zu gebrauchen war. Denn der Gesetzgeber ging offenbar davon aus, dass der Kunde den Kredit in den Räumen der Bank unterschreibt und gleichzeitig eine Widerrufsbelehrung unterschreibt.

Die Praxis bei der Diba sieht aber anders aus. Hier bekommt der Kunde in der Regel ein sogenanntes Vertragsangebot, das auch die Widerrufsbelehrung enthält. Diese kann er dann innerhalb von 30 Tagen zurückschicken. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich nicht sinnvoll, die Widerrufsfrist „mit dem Erhalt dieser Belehrung“ beginnen zu lassen, wie es der Mustertext des Gesetzgebers vorsah.

Die Änderung der Diba macht die Sache aber auch nicht besser. Denn der „Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags“ ist genauso unklar. Woher soll der Verbraucher wissen, wann der Vertrag, den er in den Postkasten geworfen hat, bei der Diba ankommt? Am nächsten Tag? Liegt ein Wochenende dazwischen? Hat sich der Briefträger den Magen verdorben und stellt nicht zu? Streikt die Post vielleicht sogar?

Unter dem Strich hat diese Widerrufsbelehrung also mindestens zwei gravierende Probleme: Durch die Veränderung des Mustertextes verliert die Diba die Schutzwirkung, die die Gerichte den Banken zusprechen, wenn sie den Mustertext unverändert übernehmen. Der Begriff „frühestens“ wird also zum angreifbaren Fehler.

Zweitens ist der „Tag des Eingangs“ kein Zeitpunkt, den der Kreditnehmer zweifelsfrei bestimmen kann. In der Kombination entsteht eine stark fehlerhafte Widerrufsbelehrung, mit der die Diba auch vor fast allen Gerichten baden gehen würde.

Das hat man in Frankfurt auch eingesehen und macht Kreditnehmern, die diese Widerrufsbelehrung in ihren Verträgen haben, ein vernünftiges Angebot, um sich außergerichtlich zu einigen. Diese besteht in der Regel darin, den Kreditzins auf rund zwei Prozent zu senken und den Vertrag fortzuführen.

Natürlich muss der Kunde dieses Angebot nicht annehmen und kann stattdessen auch klagen. Allerdings raten die Anwälte der IG Widerruf angesichts des Kostenrisikos und der deutlich längeren Verfahrensdauer in der Regel dazu, dieses Vergleichsangebot anzunehmen. Kunden der ING Diba, die ihren Kredit im Zeitraum 2007/2008 abgeschlossen haben, sollten also auf jeden Fall prüfen, ob sich der genannte Satz in ihrem Darlehen findet. Ist dies der Fall, dann haben sie sehr gute Chancen, den Zinssatz für den Baukredit deutlich zu senken.

Dieser Beitrag hat 19 Kommentare

  1. Roosen

    In meiner Widerrufsbelehrung (Darlehensvertrag mit der ING Diba von 2009) steht “lediglich” der zweite Formfehler: ” Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvetrags bei der ING-Diba AG.”

    Wie sehen den die Chancen auf einen Vergleich mit der Bank in diesem Fall aus?

    Vielen Dank im voraus für Ihren Rat!

    MfG
    O. Roosen

  2. guzimannos

    Hallo,
    bei mir steht „Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING DiBa.“ ist vom dez.2007

    Allerdings ich habe nur noch 26000€ Restschulden, lohnt sich kaum nen Anwalt zu beauftragen

    Was wird passieren wenn ich die ing diba ohne Anwalt verklage’?
    Habe ich als leihe theoretische Chancen zu gewinnen?

    Letztes Jahr hatte ich Probleme mir eine Fluggesellschaft, hab sie ohne Anwalt verklagt.
    Die Klage hat mir allerdings jemand geschrieben der sich damit sehr gut auskennt.
    Erst alles bestritten und siehe da 2-3 Wochen vor dem Gerichtstermin, haben sie alle meine Forderungen anerkannt.

    1. Roland Klaus

      Meines Wissens sind Klagen ohne Anwalt nur beim Amtsgericht möglich. Mit einem Kredit-Widerruf landen Sie in der Regel direkt beim Landgericht. Dort brauchen Sie einen Anwalt.

      In Ihrem Fall bieten unsere Anwälte eine außergerichtliche Vertretung auf Basis eines Erfolgshonorars. Sie zahlen dann nur einen prozentualen Teil (meist 30-35 Prozent) ihrer Ersparnis. Bei ihrem Kreditvertrag reicht die außergerichtliche Vertretung in der Regel aus, um den Zinssatz deutlich zu reduzieren. Es kommt dann gar nicht zu einer Klage und einem Prozess. Die Ersparnis wird in ihrem Fall aufgrund der niedrigen Restschuld nicht riesig sein, aber doch voraussichtlich einige Hundert Euro (nach Anwaltskosten) betragen.

  3. Waldmann

    Hallo,
    Sie schreiben oben, dass die außergerichtliche Einigung in der Regel darin besteht, den Kreditzins auf rund zwei Prozent zu senken und den Vertrag fortzuführen. Wie sind die 2% zu verstehen: 1. Rückwirkend, d.h. für die gesamte Dauer des Kreditvertrags von Beginn der Laufzeit an bis zum Ende, oder 2. ab jetzt bis zum Ende der Laufzeit?
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!

    1. Roland Klaus

      Die genannten außergerichtlichen Einigungen beziehen sich auf eine Senkung des Zinssatzes für die noch verbleibende Zinsbindung oder für neue 5 oder 10 Jahre ab Zeitpunkt der Einigung.
      Wer mehr will (also eine vollständige Rückabwicklung inkl. rückwirkender Nutzungsentschädigungen), der muss klagen.

  4. Schmidt

    Hallo,
    in unserer Widerrufsbelehrung ( Darlehensvertrag mit der Ing-Diba von 2005) steht lediglich ” Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.”
    Allerdings läuft dieser Vertrag am 30.5.2016 ( also heute) aus bzw. wird von einer Anschlußfinanzierung ab dem 1.6.2016 bei der Ing-Diba abgelöst.
    Meine Frage:1. Wurde hier der o.g. Formfehler einfach übernommen und hätte hier nicht wieder eine erneute
    Widerrufsbelehrung stattfinden müssen?
    2.Inwiefern haben wir die Möglichkeit diese Anschlußfinanzierung auf Grund des Formfehlers zu kündigen bzw.einen aktuellen/günstigeren Kreditzins zu verlangen?
    Vielen Dank.

    1. Frank

      zu 2. mein Kreditvertrag ist auch von 2005 von der Ing Diba. Die Formulierung “frühestens” ist nicht eindeutig,
      falls alles aber genau dem gesetzlichen Mustertext entspricht, kann sich die Bank darauf berufen, falls aber
      bei der Widerrufsbelehrung, z.B zusätzlich ein Fehler vorhanden ist, z. B. Formulierung fehlt:”Ende der Widerrufsbelehrung” oder “Datum und Unterschrift”, stehen die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung besser. Dies sollte man durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen! Das “Sie” aus dem Muster am Anfang der Widerrufsbelehrung wird bei der Ing-Diba 2005 durch Ich/Wir ersetzt, hierzu gab es (mal googeln) einen Vergleich
      vor Gericht. Also “ich/wir” in Verbindung mit “frühestens..”, vor diesem Vergleich wurde dieser spezielle Fall immer zu Gunsten der Bank entschieden!

  5. Dyson

    In unserem Darlehnsvertrag von 2008 steht der o. g. Satz. Was ist eine gute Vorgehensweise, wenn man – wie wir – leider keine Rechtsschutzversicherung hat? Der Abschluss einer beinhaltet in der Regel eine Wartezeit. Mit welchen Anwaltskosten muss man rechnen?
    Vielen Dank!

  6. Markus

    Hallo Herr Roland, ich haben einen Darlehnsvertrag von 2013 für eine Wohnung als Kapitalanlage, die Widerrufsbelehrung ist identisch mit der Musterbelehrung, allerdings wurde der Satz, “Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.“ hinzugefügt. Die Notarkosten und Grundbuchkosten habe ich bezahlt. Wie sind die Aussichten auf Erfolgreich widerruf, ich möchte eigentlich nur mit den aktuellen Zinsen weiter finanzieren, keine Rückabwicklung.
    Gruß
    Markus

      1. Markus

        Hallo Herr Roland,
        verstehe ich dieses Urteil (Urteil vom 1. April 2014 ) richtig, wurde hier die Klage der Darlehensnehmer abgewiesen?
        https://openjur.de/u/692177.html

        Ich dachte die Erfolgsaussichten auf einen Widerruf sehen gut aus.
        Hier wurde auch der Satz “Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.“ hinzugefügt.
        Gruß
        Markus

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