BGH vertagt Verhandlung zum Widerrufsjoker

Der Bundesgerichtshof hat bekannt gegeben, dass der mit Spannung erwartete Verhandlungstermin zum Widerrufsjoker um zwei Wochen verlegt wird. Statt wie ursprünglich geplant am 1. Dezember soll nun am 15. Dezember beratschlagt werden. Die Verlegung sei aufgrund eines Antrags der beteiligten Parteien vorgenommen worden, teilte der BGH mit.

Aus unserer Sicht deutet vieles darauf hin, dass hinter den Kulissen erneut darüber verhandelt wird, auch diese Klage zurückzuziehen. Bereits im Juni hatte die beklagte Bank in letzter Minute ein BGH-Urteil zum Widerrufsjoker verhindert, indem sie den Kläger durch die Zahlung eines größeren Geldbetrags in letzter Minute dazu brachte, seine Klage zurückzuziehen.

In den nun vorliegenden Fall geht es wie von mir bereits beschrieben nicht um den klassischen Widerruf einer Immobilienfinanzierung, sondern um ein sogenanntes verbundenes Geschäft, bei dem der Kläger den Kauf eines Investmentfonds durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Kredit finanziert hatte. Dennoch bietet dieser Fall starke Parallelen zum klassischen Widerrufsjoker, bei dem Immobilienkäufer mit Hinweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ihres Kreditvertrags das Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen können. Ein Urteil des BGH hätte daher große Auswirkungen auf die zahlreichen Fälle, in denen Bauherren die Rückabwicklung eines laufenden Darlehens fordern.

Sollte es dem beklagten Kreditinstitut auch in diesem Fall gelingen, durch Herauskaufen des Klägers ein Urteil des BGH zu verhindern, so wäre dies bedauerlich. Es heißt aber nicht, dass der Bundesgerichtshof nicht trotzdem einen Weg finden könnte, sich zur Zulässigkeit eines Kreditwiderrufs zu äußern. Der Vorsitzende Richter des BGH-Bankensenats, Jürgen Ellenberger, hat jedenfalls in den zurückliegenden Wochen mehrfach betont, wie sehr er die Rücknahme der Klage zum Kreditwiderruf aus dem Juni bedauere, da der BGH dadurch seine Sichtweise nicht kundtun konnte.

Sollte es auch diesmal nicht zu einem Urteil kommen, hätte der BGH immer noch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Stellungnahme zu den Themen Verwirkung und Rechtsmißbrauch bei einem Darlehens-Widerruf zu äußern. Dies wäre zwar im Gegensatz zu einem Urteil nicht bindend, würde aber trotzdem ein starkes Signal an die unteren Gerichtsinstanzen senden, wie der BGH das Thema Widerrufsjoker einschätzt.

Verbraucher, für die der Widerruf einer Baufinanzierung infrage kommt, sollten sich von der Verlegung der BGH-Verhandlung nicht irritierten lassen. Aufgrund der bevorstehenden Gesetzesänderung zum Widerrufsjoker sollten insbesondere Kredite die bis 2010 abgeschlossen worden sind, jetzt anwaltlich prüfen lassen. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche Prüfung kostenlos an. Je nachdem, welche Konstellation sich bei dieser Prüfung ergibt, kann dann mit dem Anwalt die sinnvollste weitere Vorgehensweise besprochen werden.

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