Falsche Widerrufsbelehrung: Politik will Widerrufsjoker kippen

Vermutlich mehrere zehntausend Immobilienbesitzer haben mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers bereits ihre Baufinanzierungen widerrufen. Dadurch konnten sie entweder die teuren Kredite aus den Jahren 2002 bis 2011 sofort ablösen oder sich mit den Kreditinstituten auf deutlich niedrigere Zinsen für die Fortsetzung des Darlehens einigen.

Dies dürfte die Banken mittlerweile Milliarden gekostet haben, denn die durchschnittliche Ersparnis für jeden Kredit liegt im fünfstelligen Bereich. Doch nun will die Banken-Lobby dem ein Ende setzen.

Anfang 2016 soll in Deutschland ein neues Gesetz verabschiedet werden, dass die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten regelt. Ein erster Gesetzesentwurf liegt auch schon vor. In ihm heißt es, dass private Darlehen künftig nur noch in einem bestimmten Zeitraum widerrufen werden können – auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung des Kredits falsch ist. Konkret ist derzeit vorgesehen, dass Immobilienkredite nur noch ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen werden können, wenn die Widerrufsinformationen unklar oder falsch sind. Bisher gilt in solchen Fällen ein „ewiges“, also zeitlich unbeschränktes, Widerrufsrecht, das vielen Bauherren auch Jahre nach Abschluss noch zum Ausstieg aus ihren teuren Krediten verholfen hat.

Die interessante Frage ist nun: Wird das neue Gesetz auch rückwirkend gelten? Dann wären auch Darlehen betroffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Das ist deshalb wichtig, weil jüngere Kredite kaum noch fehlerhafte Widerrufsinformationen beinhalten. Die weit überwiegende Mehrzahl von falschen Darlehen wurde in den Jahren 2002 bis 2011 geschlossen. Wird auch für diese Kredite der Weg zum Widerruf eingeschränkt?

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Ministeriums für Verbraucherschutz sagt: nein. Er sieht die Neuregelung nur für Darlehen vor, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden. Doch das scheint nicht das letzte Wort zu sein. Denn der Bundesrat, der ebenfalls zustimmen muss, sowie das Finanzministerium und die Aufsichtsbehörde Bafin drängen nach unseren Informationen auf eine Rückwirkung – vermutlich auf Druck der Bankenbranche. Angesichts dessen scheint es kaum noch eine Frage zu sein, ob es zu einer Rückwirkung kommt, sondern eher, wie lange die Frist ist, die den Verbrauchern nach Inkrafttreten des Gesetzes noch für einen Widerruf eingeräumt wird.

Nach unseren Informationen favorisieren einige Seiten eine sehr kurze Frist von nur drei Monaten, um endlich den Deckel auf den Widerrufsjoker zu bekommen.

Ich erwarte, dass es zu einer ähnlichen Lösung kommt, wie sie im vergangenen Jahr bei der Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie getroffen wurde. Dort gilt die Rückwirkung, d.h. auch ältere Geschäfte sind betroffen. Würde man eine analoge Regelung für Immobilienkredite beschließen, dann würde diese so aussehen: Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben Kreditnehmer nur noch ein Jahr und 14 Tage Zeit, ihr Darlehen aufgrund einer mangelhaften Belehrung zu widerrufen. Danach schließt sich das Fenster für Widerrufsjoker unwiederbringlich.

Allerdings ist auch ein Kompromiss zwischen der Forderung von drei Monaten einerseits und 1 Jahr und 14 Tage andererseits möglich. So wäre beispielsweise eine Galgenfrist von sechs oder neun Monaten denkbar.  Immer klarer aber wird: Die Zeit des Widerrufsjokers neigt sich dem Ende zu.

Verbraucher sollten daher gar nicht bis zu einer Gesetzesentscheidung warten, sondern ihren Kreditvertrag jetzt schon untersuchen lassen. Mit Hilfe der IG Widerruf können sie ihren Kreditvertrag durch erfahrene Anwälte kostenlos prüfen lassen. Wird dabei festgestellt, dass der Vertrag angreifbar ist, dann Ihnen der Anwalt die Möglichkeiten zu einem erfolgreichen Widerruf zeigen.

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