So holen Sie sich ihre Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück

Wenn vom sogenannten Widerrufsjoker die Rede ist, dann ist meistens damit gemeint, dass Kreditnehmer aus einem laufenden teuren Kredit in ein deutlich günstigeres Darlehen umschulden und damit einige Hundert Euro pro Monat sparen.
Es gibt aber noch einen anderen, genauso interessanten Aspekt: Wenn Sie in den vergangenen Jahren vorzeitig aus einem Kreditvertrag ausgestiegen sind und dabei eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, dann können Sie sich das Geld von Ihrer Bank zurückholen.
Und das geht so: Angenommen, Sie haben 2008 eine Finanzierung für den Kauf einer eigenen Wohnung abgeschlossen. Dann haben Sie für eine zehnjährige Zinsbindung wahrscheinlich – über den Daumen gepeilt – einen Zinssatz von fünf Prozent vereinbart. Im Jahr 2013 haben Sie eine überraschende Erbschaft gemacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass es das Beste ist, das Geld für die vorzeitige Tilgung des Kredits zu verwenden anstatt zu Nullzinsen irgendwo aufs Sparbuch zu legen. Soweit ganz clever gedacht. Allerdings hat Sie Ihre Bank dann vermutlich erst gehen lassen, nachdem Sie einen ordentlich Teil der Erbschaft in die Vorfälligkeitsentschädigung gesteckt haben – auf Nimmerwiedersehen.
Doch genau dieses Geld können Sie sich jetzt zurückholen, wenn der Kreditvertrag eine falsche Widerrufsklausel hat. Das ist gar nicht so selten, denn mehr als zwei Drittel aller Verträge aus dieser Zeit sind fehlerhaft. Lassen Sie das einfach kostenlos und unverbindlich auf der Website der IG Widerruf (www.widerruf.info/kostenlose-pruefung) prüfen.
Besonders gute Chance haben Sie, wenn der Kredit zwischen November 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen wurde und die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung noch nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Falls das nicht der Fall ist, kann eine Prüfung dennoch aussichtsreich sein, auch wenn sich die Chancen dann reduzieren.
Nun gibt es aber auch konfliktscheue Mitmenschen, die Kosten und juristische Auseinandersetzung scheuen, selbst wenn sie gute Chancen auf eine ordentliche Rückzahlung durch die Bank hätten. Aber auch denen kann geholfen werden. Denn es gibt spezialisierte Anbieter, die das Anrecht auf die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufkaufen. Das heißt dann für sie: Keine Kosten, keine Risiko – dafür erhalten Sie aber auch nur einen Teil des gezahlten Geldes zurück. Auch hier vermitteln wir bei der IG Widerruf den Kontakt zu den entsprechenden Anbietern.
Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie anhand Ihres persönlichen Risikoprofils entscheiden. Klar ist nur: Nichtstun ist die schlechteste Alternative.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Kube

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe vor einem halben Jahr eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8000 @ gezahlt, dafür, dass die DSL Bank mich gut vier Jahre vorher aus dem Vertrag lässt. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, konnte ich die Bank nur ohne Anwalt davon überzeugen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war – das hat geklappt. Ich musste einem Auflösungsvertrag zustimmen, in dem sich die Bank sicherlich in alle Richtungen abgesichert hat.

    Besteht dennoch in meinem Fall – der Auflösungsvertrag kam zustande wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung – eine Möglichkeit, die Entschädigung zurückzubekommen?

    Ihre Ausführungen sind da semantisch ganz eindeutig.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    MfG. Matthias Kube

  2. Roland Klaus

    Hallo Herr Kube,

    nehmen Sie es mir nicht übel, aber Ihr Fall ist ein klassisches Beispiel dafür, dass es sich nicht lohnt, am falschen Ende zu sparen. Wenn ich Sie richtig verstehe, hat die Bank der Tatsache zugestimmt, dass die Widerrufsklausel falsch war. Wenn das der Fall ist, dann gibt es keinen Grund für die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung! Auch nicht für eine reduzierte VFE, wie das bei Ihnen offenbar der Fall war. Die Bank müsste Sie ohne Entschädigung gehen lassen – und ich vermute, das hätte sie auch getan, wenn ein kompetenter Anwalt an Ihrer Seite gewesen wäre.

    Wenn Sie also 1000 oder 2000 Euro in den Anwalt investiert hätten, dann hätten Sie sich mit einiger Wahrscheinlichkeit die Zahlung von 8000 Euro VFE sparen können. Ob sich jetzt noch was machen lässt, kann ich so pauschal nicht einschätzen. Laden Sie doch bitte die Unterlagen zu dem Fall im Bereich “Kostenlose Prüfung” hoch und die Anwälte schauen sich das an.

    Viele Grüße
    Roland Klaus

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