Widerrufsjoker: Hier finden Sie eine Umschuldung oder Anschlussfinanzierung nach dem Widerruf eines Darlehensvertrags

Nach wie vor herrscht unter Verbrauchern eine gewisse Unsicherheit, wie es nach dem Widerruf einer Immobilienfinanzierung weitergeht. Brauche ich eine Anschlussfinanzierung? Wenn ja, wann soll ich mich darum kümmern?

Bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) haben wir mittlerweile rund 2.500 Kreditverträge auf falsche Widerrufsklauseln geprüft wurden und mit Unterstützung unabhängiger Anwälte zahlreichen Immobilienbesitzern zu deutlich günstigere Konditionen bei ihrem Kredit verholfen.

Aus dieser Erfahrung lässt sich folgendes sagen: Gerade beim Thema Umschuldung wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. Das bedeutet: Solange Ihre Bonität intakt ist und die Immobilie werthaltig, sollten Sie sich keine allzu großen Sorgen um eine Anschlussfinanzierung machen. Berichte, dass der Widerruf eines Darlehens der Anfang vom Weg in die Zwangsversteigerung ist, stammen im Wesentlichen aus einer Angstkampagne der Banken. Das Kalkül dahinter: Wer sich davor fürchtet, dass er keine Anschlussfinanzierung bekommt, schreckt vor dem Widerruf seines Darlehens zurück – und verzichtet damit auf sein gutes Recht als Verbraucher und eine Ersparnis von zumeist mehreren Tausend Euro.

Die Realität sieht so aus: Es gibt tatsächlich einige Banken, die einen Kredit verweigern, wenn der Kunde zuvor eine Finanzierung wegen falscher Widerrufsbelehrung widerrufen hat. Dazu gehören beispielsweise Deutsche Bank, ING Diba, Commerzbank und auch einige Sparkassen und Volksbanken. Dem gegenüber stehen aber etliche Finanzinstitute, die problemlos eine Finanzierung anbieten – vorausgesetzt, Ihre Bonität ist in Ordnung. Gerade in den vergangenen Wochen, so meldet unser Finanzierungspartner, sind auch einige Versicherungen dazugekommen. So hat beispielsweise die Allianz grünes Licht für Darlehen von Kunden gegeben, die zuvor widerrufen haben.

Mein Ratschlag daher: Suchen Sie am besten gar nicht erst das Gespräch mit einzelnen Banken. Wenden Sie sich an einen Finanzierungsvermittler, der den Überblick über den gesamten Markt hat. Die IG Widerruf kann Ihnen dabei unter www.widerruf.info/umschuldung weiterhelfen. Unser Finanzierungsexperte beobachtet den Markt fortlaufend und hat mehrere Dutzend Finanzinstitute gefunden, die problemlos für eine Alternative sorgen können, wenn Sie durch einen Widerruf aus ihrem alten Kredit aussteigen.

Allerdings zeigt unsere Erfahrung auch, dass in vielen Fällen eine Umschuldung gar nicht nötig ist. Denn die meisten Kunden, die bei ihrer Bank erfolgreich widerrufen, einigen sich mit dem Kreditinstitut auf eine Fortsetzung des Darlehens zu (deutlich) günstigeren Konditionen. Nur rund ein Viertel der Kunden beendet den Kredit – ein Teil tilgt dann aus Eigenmitteln und nur der Rest benötigt dann tatsächlich eine Anschlussfinanzierung.

So gesehen, ist es nicht unbedingt nötig, sich vor einem Widerruf unbedingt um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern. Wir kennen keinen einzigen Fall, bei dem eine fehlende Anschlussfinanzierung für ernsthafte Probleme gesorgt hat. Eine Frage allerdings müssen Sie sich auf jeden Fall stellen: Stimmt meine Bonität? Wenn Sie beispielsweise jüngst ihren Job verloren haben oder als Selbständiger deutlich rückläufige Einnahmen zu verzeichnen haben, könnte es tatsächlich mit einer Anschlussfinanzierung schwierig werden. Das hat dann aber nichts mit dem Widerrufsjoker zu tun, sondern mit Ihrer Kreditwürdigkeit. Wenn also bei Ihnen solche Probleme bestehen, dann sollten Sie auf jeden Fall frühzeitig eine Umschuldung anfragen oder sogar ganz auf den Widerruf des Darlehens verzichten.

Dieser Beitrag hat ein Kommentar

  1. Eric

    Aktuelle Erfahrung am 01.07.2016: Kreditvermittler haben sogar einige Banken an der Hand, die schon vor erfolgreichem Widerruf die Unterlagen prüfen und eine Zusage machen. Umgekehrt hat mir gerade die PSD Rhein Neckar Saar erklärt, man biete als auch heute noch nur Anschlußfinanzierungen an, bei denen die Vertragslaufzeit regulär ablaufe. Auf meine Frage, ob das kartellrechtlich zulässig sei, gab es kurzes Stutzen, dann wurde auf eine Entscheidung entsprechend der Geschäftspolitik der Bank verwiesen.

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