Widerrufsjoker: So drücken sich die Rechtsschutzversicherungen

Wer durch den sogenannten Widerrufsjoker aus einem laufenden Darlehen auszusteigen versucht, der hat ein enormes Sparpotenzial von etlichen Zehntausend Euro. Dem steht aber auch ein Kostenrisiko gegenüber, das nicht unerheblich ist. Gut wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat – und wenn man die Voraussetzungen erfüllt, damit diese auch die Kosten übernimmt. Ausgeschlossen sind Kredite, die sich auf die Finanzierung eines Neubaus oder auf die Finanzierung einer vermieteten Immobilie beziehen. Das heißt im Umkehrschluss, dass Besitzer von selbstgenutzten Altbauten eigentlich problemlos eine Deckungszusage von ihrer Versicherung bekommen sollten.

Leider zeigt unsere Erfahrung bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) dass die Praxis etwas anders aussieht. Etliche Rechtsschutzversicherung drücken sich mit teilweise fadenscheinigen oder schlicht falschen Argumenten vor der Deckung. Entweder wird über den Streitwert debattiert oder die Übernahme der Kosten ganz verweigert. Das ist in etwa so, als ob eine Lebensversicherung nach dem Tod des Versicherten plötzlich nur die Hälfte des vereinbarten Betrags auszahlen will – oder die Zahlung komplett schuldig bleibt.

Leider handelt es sich bei diesem ärgerlichen Vorgehen nicht nur um Einzelfälle. Aufgrund der zahlreichen Mandatierungen, die die Anwälte der IG Widerruf mittlerweile zum Widerruf von Krediten errungen haben, können wir recht genau sagen, wie die wichtigsten Rechtsschutzversicherungen „ticken“. Besonders negativ aufgefallen sind uns dabei Versicherungen wie die Concordia, Debeka, die Rechtsschutz-Union oder die WGV. Hier kämpfen unsere Anwälte teilweise mehrere Wochen lang um eine Deckungszusage, obwohl die Versicherungsbedingungen eindeutig sind – das ist Zeit, die den Kreditnehmern verloren geht. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn die Mandanten in einem teuren Kreditvertrag stecken.

In den meisten Fällen gelingt es zwar unseren Anwälten doch noch, eine Deckungszusage zu bekommen. Trotzdem: Wenn mir einer unserer Anwälte berichtet, dass ihn die Kommunikation mit den Rechtsschutzversicherungen mehr Zeit kostet als der Disput mit der Gegenseite (also den Kreditinstituten), dann läuft da gewaltig etwas schief. Ob das etwas damit zu tun hat, dass etliche Versicherungen selbst Kreditgeber bei Baufinanzierungen sind oder aber mit Banken verbunden sind – und damit gewissermaßen den Rechtsstreit gegen sich selbst finanzieren?

Fairerweise muss man sagen, dass nicht alle Rechtsschutzversicherungen so fragwürdige Methoden anwenden. Als vergleichsweise problemlos und kulant haben wir folgende Versicherungen kennengelernt: DAS, HUK bzw. HUK24. Auch wenn es eigentlich unfair ist, weil wir damit die Guten bestrafen, so gilt doch folgender Ratschlag: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um anschließend einen Kredit zu widerrufen, dann sollten Sie zu einem Vertrag bei einer dieser Gesellschaften greifen.

Denn wie in dieser Kolumne bereits beschrieben, gilt: Der relevante Schadensfall, zu dem die Versicherung bereits bestehen muss, ist nicht der Abschluss des Kredits, sondern die Weigerung der Bank den Widerruf des Kunden zu akzeptieren. Damit ist folgender Ablauf möglich, auch wenn er von den Rechtsschutzversicherungen natürlich nicht gerne gesehen wird:

  1. Prüfung des Kreditvertrags durch die Anwälte der IG Widerruf
  2. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung: Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Dabei reicht in der Regel das „Privat“-Modul. Eine Haus- und Wohnungsrechtschutz ist nicht nötig.
  3. Widerruf des Darlehens durch den Kunden. Hier stellen wir dazu ein Musterschreiben zur Verfügung.
  4. Nach Ablehnung des Widerrufs durch die Bank wird der Anwalt mandatiert

In aller Regel muss man zwischen Punkt 2 und 3 eine Wartezeit von drei Monaten überbrücken, weil die meisten Versicherungsbedingungen dies vorsehen.

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