Widerrufsjoker – so gehen Sie vor, wenn Sie einen Kredit widerrufen wollen

Nur noch wenige Wochen bleiben Kreditnehmern Zeit, um mit dem Widerrufsjoker aus ihrer Baufinanzierung auszusteigen. Denn am 21. Juni 2016 für die meisten Immobilienkredite Schluss mit dem Widerruf. Was Sie jetzt beachten sollten.

 

Der Gesetzgeber hat entschieden: Hypotheken, die bis zum Juni 2010 abgeschlossen wurden, können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung des Darlehens fehlerhaft ist. Danach ist Schluss und vielen Bauherren geht damit die Chance auf eine Ersparnis von etlichen Tausend Euro verloren. Eigentlich ein Unding, meint die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), die mit Hilfe von spezialisierten Anwälten bereits vielen Hundert Verbrauchern zu einem erfolgreichen Ausstieg aus einer teuren Baufinanzierung verholfen hat – oder zu einer Anpassung der Zinsen auf das aktuelle Niveau. Offenbar ist die Politik bei der kurzfristigen Abschaffung des Widerrufsjokers vor der Bankenlobby eingeknickt. Umso wichtiger ist es, dass Sie die verbleibende Zeit nutzen, um zu prüfen, ob der Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt. Und Vorsicht: Viele Banken taktieren und spielen derzeit auf Zeit. Vertrödeln Sie nicht zuviel Zeit mit dem Versuch nach einer „friedlichen“ Lösung mit ihrer Bank. Unsere Erfahrung zeigt ganz klar: Ohne Anwalt geht hier gar nichts. Wer zu lieb und zu nett ist und versucht, einen Rechtsstreit um jeden Preis zu vermeiden, der erreicht nichts. So gehen Sie vor:

 

Schritt 1: Ist Ihr Kreditvertrag nach November 2002 abgeschlossen worden? Dann lassen Sie ihn auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen. Die IG Widerruf bietet diese Prüfung kostenlos an. Wir haben unsere Kapazitäten zuletzt noch einmal aufgestockt, um Ihnen innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung geben zu können. Und die Chancen stehen gut: Rund 75 Prozent aller Baufinanzierung sind fehlerhaft und kommen daher für einen Widerruf in Frage. Im Rahmen dieser Prüfung schauen wir uns nicht nur an, ob die Widerrufsbelehrung falsch ist, sondern sagen Ihnen auch ganz klar, wie Sie den Widerruf am besten umsetzen.

 

Schritt 2: Ist Ihr Immobilie kein Neubau und auch nicht vermietet? Dann dürfte eine Rechtsschutzversicherung greifen und die Kosten übernehmen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, dann können Sie möglicherweise noch eine abschließen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht in Frage kommt (z.B. wegen Neubau), dann schauen wir uns an, ob möglicherweise eine Streit- oder Prozessfinanzierung in Frage kommt (siehe www.widerruf.info/prozessfinanzierung). Dort fällt erst dann ein Erfolgshonorar an, wenn der Widerruf erfolgreich war. Ein Kostenrisiko ist damit ausgeschlossen. Wer will, kann natürlich auch den Anwalt ganz klassisch auf eigene Kosten mandatieren.

 

Schritt 3: Ein Schlüssel zum erfolgreichen Widerruf ist es, zu wissen, wie Ihr Kreditinstitut „tickt“. So gibt es Banken und Versicherungen, die durchaus kompromissbereit sind, wenn der Kunde mit anwaltlicher Unterstützung den Widerruf erklärt. Dazu gehören beispielsweise die ING Diba, viele Volksbanken und Raiffeisenbanken, Sparda, PSD und zahlreiche Versicherungen wie R&V, Victoria, Ergo und Debeka. Dagegen gibt es Banken, bei denen man in der Regel nur vor Gericht etwas erreicht, z.B. Deutsche Bank, DSL, DKB und Commerzbank. Ein Prozess ist teuer, daher prüfen wir in diesen Fällen vorrangig eine Prozessfinanzierung, falls keine Rechtsschutzversicherung greift.

 

Wichtig ist, dass Sie keine Zeit verlieren und jetzt aktiv werden. Zudem sollten Sie sich nicht von ihrer Bank vertrösten lassen. Wir sehen derzeit, dass etliche Kreditinstitute versuchen, auf Zeit zu spielen und Sie mit unverbindlichen Vertröstungen vom Widerruf abzuhalten. Die Zeit, mit Wattebäuschen zu werfen, ist definitiv vorbei. Wenn Sie bis Juni nicht tun, dann hat die Bank gewonnen!

 

Werden Sie also aktiv und lassen Sie ihren Kreditvertrag kostenlos bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) prüfen. Dann wissen Sie, wie Ihre Chancen auf den Widerrufsjoker stehen.

Dieser Beitrag hat 9 Kommentare

  1. berees

    Hallo,
    ich habe bereits den Widerruf erklärt und auch schon einen Anwalt eingeschaltet, der die Sparkasse nochmal explizit auf die Fehler hingewiesen hat. Noch warten wir die Frist ab welche Antwort kommt. Ein Mitarbeiter der Sparkasse meinte zu mir, dass ich ruhig klagen könnte da Sie bisher jeden Fall vor Gericht gewonnen hätten. Da ich das nicht so recht glaube habe ich einfach mal beim zuständigen Landgericht angerufen und nachgefragt. Leider meinte die Mitarbeiter dort, dass sie keine Auskunft geben können über Verfahren mit Beteiligung meiner Sparkasse. Man kann ja einige Urteile im Internet ausfindig machen, aber ich habe bisher keine Seite gefunden, wo alle Urteile eines Gerichts (zumindest die öffentlich verhandelt wurden) abrufbar sind. Gibt es so was wirklich nicht, oder hat jemand eine Idee? Ich denke nämlich das die Sparkasse einfach nur blufft, allerdings ist natürlich auch immer etwas Unsicherheit dabei.

    1. jörg

      Entweder im Internet suchen mit Suchmaschine Tante Google. ….oder
      Datenbanken der Gerichte gehn…
      Letzter Schritt falls Urteil nicht veröffentlicht Kopie an Gericht abholen. …kostet 50cent pro Seite. …schließlich steht oben drüber im Namen des Volkes und nicht im Namen des Vaters
      Wir leben in einem Rechtsstaat. ..oder Anwalt bedienen….seht gute Datenbank ist die des Finanzinstitut Hamburg. …viel glück

  2. Holm

    Ihr Anwalt sollte so ehrlich sein und Ihnen sagen, dass bei diesen Fällen immer ein gewisses Risiko dabei ist. Sie haben keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung, es ist auch keine 100-prozentige Sache. Die Entscheidungen sind von Gerichten abhängig, die mal so mal so, je nach Aktenlage, entscheiden. Überlegen Sie es sich also gut, ob Sie mit den Kosten leben können, die ein verlorenes Verfahren mitsichbringt oder ob Sie nicht doch einfach die Vorfälligkeitsentschädigung o.Ä. bezahlen. Die Verbraucherzentralen können wir eigentlich auch eine ganz gute Einschätzung geben.

    1. Roland Klaus

      Es ist richtig, dass der Widerrufsjoker kein Selbstläufer ist – erst recht nicht, wenn es um eine Rückabwicklung geht. Das haben wir hier auch nie behauptet, siehe:

      https://www.widerruf.info/widerrufsjoker/widerrufsjoker-so-verrueckt-ist-die-rechtsprechung-beim-kredit-widerruf/

      Unsere Anwälte werden daher stets realistisch darstellen, wie die Chancen stehen und können sich dabei auf die Erfahrung von mehr als 7.000 geprüften Krediten verlassen.
      Die Prüfung der Verbraucherzentralen ist grundsätzlich nicht schlecht. Nur bekommen Sie dort meines Wissens keinen Erfahrungsbericht zur jeweiligen Gegenseite (also dem Kreditinstitut) und müssen sich nach dem Warten auf das Ergebnis noch einen Anwalt suchen. Das könnte sehr knapp werden mit der Frist zum 21. Juni.

  3. Senior

    Hallo,
    zu der Vorgehensweise nach Urteilsverkündung:
    Sagen wir das Gericht hat der Klage zum Widerruf stattgegeben und das Urteil ausgesprochen.
    Wann will die alte Bank ihr Geld haben ab Urteilverkündung?
    Vielen Dank und viele Grüße!

    1. Roland Klaus

      Nach dem Urteil haben beide Seiten 30 Tage Zeit gegen das Urteil Berufung einzulegen. Passiert das nicht, dann ist das Urteil rechtskräftig. Danach müssen Sie in der Regel innerhalb von (weiteren) 30 Tagen die Restschuld an die Bank zurückzahlen. In der Praxis reicht das zumeist völlig aus, um sich eine Anschlussfinanzierung zu besorgen, zumal das Urteil in der Regel nicht aus blauem Himmel kommt, sondern häufig zuvor in einer mündlichen Verhandlung angedeutet wird.

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