Widerrufsjoker: So läuft der Widerruf von Krediten in der Praxis

Mit dem Widerruf von Kreditverträgen können Immobilienkäufer aus teuren Darlehen aussteigen, die sie ab November 2002 abgeschlossen haben und die aktuell niedrigen Zinsen für eine Umschuldung nutzen. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) dient als Anlaufstelle zur Information und zur Prüfung der Verträge durch unabhängige Rechtsanwälte. Stellt sich dabei heraus, dass der Darlehensvertrag fehlerhaft ist, helfen wir Ihnen dabei, den Widerruf auch umzusetzen. Rund zwei Jahre nach Gründung der IG Widerruf lässt sich ein Fazit darüber ziehen, wie die Banken reagieren.

Mittlerweile haben die Rechtsanwälte die Widerrufsbelehrungen von mehr als 7.000 Krediten geprüft, von denen rund 70 Prozent fehlerhaft sind. Betroffen sind so gut wie alle Banken, wobei sich einige besser schlagen als andere. Vergleichsweise wenige Fehler weisen beispielsweise die Kreditverträge der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und ihrer Schwesterbank L-Bank auf. Auch die Verträge der Deutschen Bank sind unterdurchschnittlich fehlerhaft. Am anderen Ende der Skala steht dagegen die ING Diba, einer der Marktführer im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung. Fast alle Verträge der Diba sind fehlerhaft. Allerdings gilt hier: Falsch ist nicht gleich falsch. Denn gerade die Verträge der Diba weisen stark unterschiedliche Fehlerqualitäten auf. Die Spanne reicht von krassen Fehlern, mit denen Sie vor jedem Gericht sehr aussichtsreiche Chancen hätten, bis hin zu kleineren Abweichungen, die durchaus diskutabel sind. Eine individuelle Prüfung ist daher nötig.

Die Diba gehört aber zu jenen Banken, die sich ihren Kunden gegenüber bei noch laufenden Finanzierungen kompromissbereit zeigen. Dies gilt insbesondere für Kredite, die im Zeitraum Mitte 2007 bis Mitte 2010 abgeschlossen wurden. In der Regel erhalten die Darlehensnehmer ein durchaus attraktives Angebot, den Vertrag entweder zu niedrigeren Konditionen fortzusetzen oder aber gleich zu verlängern.

Weitere Kreditinstitute, die wir als kompromissbereit kennengelernt haben, sind die Sparda-Banken, die SKG, die BB Bank, die PSD-Banken, die Berliner Bank, die Münchener Hypothekenbank sowie zahlreiche Volksbanken und Sparkassen. Kunden, die ihren Baukredit bei einer Versicherung abgeschlossen haben, haben gute Chancen, wenn sie bei der Allianz, Debeka, Ergo der französischen Axa oder der R&V Versicherung finanziert haben.  Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch wenn Sie bei anderen Kreditinstituten sind, lohnt sich die Prüfung des Kreditvertrags.

Die Mehrheit der Mandanten einigt sich mit ihrer Bank auf neue Konditionen, wechselt also die Bank nicht. Anbei ein paar Beispiele, die Rechtsanwälte mit diversen Kreditinstituten aushandeln konnten:

  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 4,8 Prozent wurde umgeschuldet in neue 5 Jahre Laufzeit mit einem Zins von 1,4 Prozent.
  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2018 und einem Zinssatz von 5,4 Prozent wurde umgeschuldet in neue 10 Jahre Laufzeit mit einem Zins von 2,4 Prozent.
  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2022 und einem Zinssatz von 4,9 Prozent wurde umgeschuldet in neue 10 Jahre Laufzeit mit einem Zinssatz von 1,9 Prozent.
  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2019 und einem Zinssatz von knapp 5,5 Prozent stellt die Bank ohne Verlängerung der Laufzeit auf 3,3 Prozent um.
  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2018 und einem Zinssatz von gut fünf Prozent wurde vorzeitig ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet.

Wichtig ist: Diese Kompromissbereitschaft zeigen die Kreditinstitute erst, wenn ein gut begründeter Widerruf eines Fachanwalts vorliegt und dieser eine gewisse Hartnäckigkeit an den Tag legt. Wird die Bank dagegen direkt vom Kunden angeschrieben, so erhält dieser nahezu immer ein Ablehnungsschreiben. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von einem Anwalt vertreten, der über Erfahrungen mit dem Thema Widerruf verfügt.

Ein Ausstieg aus einem Kredit oder eine Anpassung auf deutlich günstigere Zinsen ist also mit vielen Banken im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu machen. Anders sieht es aus, wenn es darum geht, Forderungen aus bereits zurückliegenden Kreditjahren zu kompensieren, beispielsweise im Zuge einer vollständigen Rückabwicklung des Kredits. Dies ist außergerichtlich nur schwer möglich. Wer dies erreichen möchte, muss häufig klagen.

Eine Klage vor Gericht ist mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Daher ist sie in der Regel nur dann empfehlenswert, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt. Alternativ kann auch die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer geprüft werden. Dieser kommt dann für sämtliche Kosten auf und erhält bei erfolgreicher Durchsetzung des Widerrufs ein Erfolgshonorar.

Auch eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann mit Hilfe des Widerrufsjokers zurückgefordert werden.  Bei diesem Thema zeigen sich viele Banken nur bedingt kompromissbereit. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die vollständige oder gar verzinste Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung außergerichtlich kaum zu erreichen ist. Dennoch sind Vergleiche möglich, die rund 50-70 Prozent der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen beinhalten.

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Widerruf ist die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt. Die IG Widerruf leitet Ihren Kreditvertrag an einen unabhängigen Rechtsanwalt weiter, vom dem Sie eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen. Danach sehen Sie klarer. Je mehr Erfahrungen ein Anwalt mit den diversen Banken bereits sammeln konnte, desto besser kann er einschätzen, wie Ihre individuellen Chancen stehen.

Dieser Beitrag hat 7 Kommentare

  1. Peters

    Guten Tag,
    immer mehr bekommt man den Eindruck das diese falschen Widerrufsbelehrungen der Banken die Geldbeutel der Anwälte auffüllen sollen. Wieso schreibt niemand klipp und klar wie der Bankkunde selber im ersten Schritt gegen den falschen Widerruf in seinen Vertrag gegen die Bank vorgehen kann?
    Aber dafür teilte uns ein Anwalt mit, das er am Ende nur 8400 Euro für einen gut begründeten Widerruf gegen die Bank haben möchte und dies bei einen max. Zinsgewinn von 10.000 Euro den wir hätten.
    Dabei könnte der Bankkunde doch mit seinen Ablehnungsschreiben der Bank immer noch zum Anwalt gehen. Da es dann zu einem Rechtsfall wird, würde dann auch die Rechtsschutzversicherung greifen. Wohin kann ich mich mit dieser Problematik wenden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Peters

    1. Roland Klaus

      Hallo Herr Peters,
      ein sachkundiger Widerruf eines Kreditvertrags ist in hohem Maße individuell und von den Fehlern der jeweiligen Widerrufsbelehrung abhängig. Daher kann es hier gar kein Musterschreiben geben.
      Unsere Erfahrungen zeigen zudem ganz klar, dass Sie als Bankkunde nicht weit kommen, wenn Sie Ihre Bank zu diesem Thema anschreiben. Auch wenn Ihr Schreiben noch so kompetent ist: Die Antwort wird in der Regel ein ablehnendes Standardschreiben der Bank sein.
      Über uns bekommen Sie statt dessen gezeigt, wie Sie mit anwaltlicher Hilfe sehr viel effektiver vorgehen können. Allerdings ist es leider richtig, dass bei einigen Anwälten ein kleiner Goldrausch ausgebrochen ist und überzogene Honorare gefordert werden. Wir arbeiten deshalb ausschließlich mit Anwälten zusammen, die faire Gebühren verlangen, die sich am wirtschaftlichen Vorteil des Mandanten orientieren. Diese Gebühren liegen weit niedriger als in Ihrem Beispiel genannt. Bei laufenden Kreditverträgen zahlen Sie bei den Kooperationsanwälten der IG Widerruf für die außergerichtliche Vertretung in der Regel einen Pauschalbetrag 800 und 1500 Euro. Dem stehen Ersparnisse auf Seiten der Kunden gegenüber, die zumeist im fünfstelligen Bereich liegen. Zudem prüfen die Anwälte stets, ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommen kann. Dies ist der Fall, wenn es sich nicht um einen Neubau und auch nicht um ein vermietetes Objekt handelt. In diesen Fällen kann die Rechtsschutzversicherung auch jetzt noch abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird.
      Falls Sie den Schadensfall für Ihre Rechtsschutzversicherung herbeiführen wollen, haben wir in der Tat ein Musterschreiben erstellt, das Sie nutzen können. Mehr dazu finden Sie in diesem Blogbeitrag: https://www.widerruf.info/widerrufsjoker/widerrufsjoker-wann-greift-die-rechtsschutzversicherung/

    2. Pascal

      Keine Ahnung wo Dein Problem liegt? Natürlich kannst Du das Widerrufsschreiben mit entsprechender Begründung, selber an die Bank schicken und auch selber versuchen was auszuhandeln! Mein RA hatte mir so ein Muster auch zur Verfügung gestellt, ohne Kosten. Zu 99,9% bekommst Du sowieso eine Ablehnung und keine Gesprächsbereitschaft. Und dann kannst nur noch zum RA gehen, sofern Du das Thema weiter verfolgen willst…

  2. Wickert

    Guten Abend
    Ich habe im Sommer meinen Vertrag bei der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen. Diese teilten mir mit, der Vertrag sei Fehlerhaft den Widerspruch betreffend. Wäre es erfolgversprechend mit diesem Ergebnis meine Bank zu konfrontieren ,um in neue günstigere Zinsverhandlungen zu gehen? Oder ist trotzdem noch ein Anwalt erforderlich?
    Und was bedeutet auf einer eine schwarzen Liste als Kunde zu stehen, der sich gegen seine Hausbank wehrt?

    1. Roland Klaus

      Unsere Erfahrung zeigt ganz klar, dass die Kreditinstitute fast immer Kunden abblitzen lassen, die ohne Anwalt den Vertrag widerrufen. Da kann die Verbraucherzentrale noch so deutliche Fehler feststellen. Häufig wird auch auf Zeit gespielt (“geben Sie uns bitte aufgrund der vielen Anfragen einige Monate Zeit”). Bedenken Sie bitte, dass für Kredite bis 2010 vermutlich der Widerruf nur noch bis Juni möglich sein wird. Wenn Sie sich auf die Verzögerungstaktik der Banken einlassen, kann es sein, dass Sie nachher in die Röhre schauen.

  3. Hoheisel

    Mein ursprünglicher Kreditvertrag stammt aus dem Jahr 1994 und wurde mehrfach verlängert, zuletzt 2013. Ich habe nirgendwo etwas zu dem Thema gefunden, ob bei der Widerspruchsklausel nur der ursprünglich vereinbarte Kreditvertrag gilt oder ob es bei jeder Verlängerung eine neue Widerspruchsklausel gibt und dann immer nur die letzte Widerspruchsklausel gilt.
    Wie ist in so einem Fall die Lage?

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