Widerrufsjoker: So widerrufen Sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung – auch wenn Sie noch gar keine haben

*** UPDATE: Die ÖRAG / Bavaria Direkt Rechtsschutzversicherung hat in ihren ab August 2016 geltenden Rechtsschutzbedingungen die Kostenübernahme für den Widerruf eines Darlehens augeschlossen. Damit kommt die ÖRAG für alle Kunden, die den ARB 2016 unterliegen, nicht mehr in Frage. Dennoch gibt es noch Möglichkeiten für das hier geschilderte Vorgehen bei anderen Gesellschaften. Bitte lassen Sie Ihren Kreditvertrag hier prüfen. Im Zuge dieser Prüfung sagen wir Ihnen gerne, bei welcher Gesellschaft Sie ggf. noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen können. ***

 

Der Widerruf eines Darlehensvertrags kann für einen Immobilienbesitzer bares Geld wert sein. Wer den Ausstieg aus einem teuren Kredit schafft – oder die Absenkung des Zinses auf das aktuelle Marktniveau – der spart in den meisten Fällen mehrere Hundert Euro pro Monat. Alternativ kann der Verbraucher auch die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung fordern, die in der Vergangenheit für die vorzeitige Beendigung eines Darlehens bezahlt wurde.

Allerdings wissen wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf aus der Erfahrung von mehr als 6.000 geprüften Krediten, dass der Widerrufsjoker nicht kostenlos zu haben ist. Zum einen ist die Unterstützung eines Anwalts nötig, da die Banken auf Anfragen der Kunden so gut wie immer ablehnend reagieren. Aber es selbst bei guter anwaltlicher Unterstützung gibt es etliche Banken, die im außergerichtlichen Bereich kaum kompromissbereit sind. Haben Sie beispielsweise bei der Deutschen Bank, der Commerzbank oder bei der DKB finanziert, dann werden Sie selbst mit Hilfe eines guten Anwalts ohne Prozess wenig erreichen. Diese Banken verfahren nach dem Motto: „Wenn Du was willst, dann verklag mich doch!“ Zwar kassiert gerade die DKB vor etlichen Gerichten derzeit eine Niederlage nach der anderen. Dennoch könnte sich diese Strategie für die Bank lohnen. Denn auf jeden Kläger kommen wahrscheinlich mehrere Kreditnehmer, die einer Klage aus Furcht vor den hohen Kosten aus dem Weg gehen und daher auf ihr gutes Recht verzichten.

Dieses Problem kann man umgehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommt. Dies ist sogar dann möglich, wenn derzeit noch gar keine solche Versicherung besteht! Doch zunächst gibt es dafür zwei wichtige Voraussetzungen: Die Rechtsschutzversicherungen greifen erstens nicht, wenn bei dem finanzierten Objekt ein Baurisiko besteht bzw. bestanden hat. Sie dürfen die Immobilie daher nicht als Neubau erworben haben und auch nicht einem Umbau unterzogen haben, für den eine Baugenehmigung nötig war. Normale Renovierungsarbeiten sind dagegen kein Problem. Und zweitens genießen vermietete Objekte keinen Versicherungsschutz.

Haben Sie jedoch eine selbstbenutzte Bestandsimmobilie finanziert, dann können Sie auf die Deckung einer Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Der Clou: Das gilt selbst dann, wenn Sie derzeit noch gar keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Denn der entscheidende Schadensfall, zu dem die Versicherung bestehen muss, ist nicht etwa der Abschluss des Darlehens, sondern die Weigerung der Bank, den Widerruf des Kunden zu akzeptieren.

Damit ist folgende Vorgehensweise möglich und sinnvoll: Im ersten Schritt lassen Sie den Kreditvertrag anwaltlich prüfen. Das ist kostenlos bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) möglich. Ergibt diese Prüfung, dass der Kredit fehlerhaft ist, folgt Schritt zwei.

Sie schließen dann eine Rechtsschutzversicherung ab, die die Rechtskosten im Rahmen des Widerrufs abdeckt. Sie benötigen dazu eine private Rechtsschutzversicherung, die den Bereich Vertragsrecht abdeckt. Vorsicht: Einige Rechtsschutzversicherungen haben ihre Geschäftsbedingungen so geändert, dass bei einem Kredit-Widerruf ausdrücklich nicht bezahlt wird. Eine aus unserer Sicht empfehlenswerte Versicherung, die zuverlässig deckt, ist die HUK Coburg.

Nachdem Sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und ggf. die Wartezeit abgewartet haben, können Sie die Immobilienfinanzierung gegenüber ihrer Bank widerrufen. Dazu benutzen Sie beispielsweise das Musterschreiben der IG Widerruf.

In aller Regel erhalten Sie daraufhin von der Bank ein Ablehnungsschreiben. Und dieses wiederum stellt den Schadensfall dar: Mit Hilfe dieses Ablehnungsschreibens können Sie also einen unserer Anwälte mandatieren, der dann seinerseits die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen wird. Dieses Vorgehen ist absolut legitim. Und die Partneranwälte der IG Widerruf schaffen es in aller Regel auch, die Deckungszusage der Versicherung zu bekommen.

Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich für alle Immobilienkredite möglich, wenn es sich nicht um einen Neubau oder Umbau handelt und das Objekt zudem selbst bewohnt wird. Besonders wertvoll ist der Rückhalt durch eine Rechtsschutzversicherung dann, wenn abzusehen ist, dass Ihr Kreditinstitut einem außergerichtlichen Vergleich nicht zustimmen wird. Dies betrifft von den großen Immobilienfinanzierer beispielsweise die Deutsche Bank, die Commerzbank, die DSL oder die DKB. Hier sind Sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung auch für den Klageweg gerüstet. Wenn Sie den Widerrufsjoker ziehen wollen, dann sollte die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt der erste Schritt sein – beispielsweise kostenlos mit Hilfe der IG Widerruf.

Dieser Beitrag hat 26 Kommentare

  1. Marcus

    Hallo, wie sieht es denn aus wenn mir die Bank direkt, auf Antwort meines Widerrufs, einen Vergleich anbietet, kann ich dann trotzdem sofort zum Anwalt gehen und zahlt in so einem Fall auch die Rechtschutzversicherung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    MfG

    Marcus

    1. Roland Klaus

      Das wäre im Einzelfall zu prüfen. In der Regel sind die Kompromissvorschläge der Banken so formuliert, dass zunächst der Widerruf des Kunden zurückgewiesen wird und dann trotzdem ein Vergleichsangebot gemacht wird. Damit wäre dann die Voraussetzung für den Schadensfall (=Eintritt der RSV) trotzdem erfüllt.

      In der Regel lassen sich solche Erstangebote mit Hilfe eines Anwalts noch einmal deutlich nachbessern.

  2. Berger Reinhard

    Greift die Idee mit der Rechtsschutzversicherung, wenn es sich um einen Darlehensvertrag vom 18. Dezember 2002 handelt. Das Geld wurde für einen Hausbau 2003 verwendet. Oder anders gefragt, wie lange ist ein neu gebautes Haus ein Neubau. Wir bewohnen es jetzt seit 13 Jahren.

  3. Andreas

    Wie sieht es denn momentan bei der Ing-DiBa mit privaten Widerrufen aus?
    Falls ich jetzt widerrufe, um den Rechtsschutzfall herbeizuführen und der Widerruf wird akzeptiert, war das schonmal der Fall, oder ist das eher unwarscheinlich?

    1. Roland Klaus

      Die Diba akzeptiert normalerweise keine Widerrufe. Wenn der Kunde direkt widerruft, dann bekommt er ein Standard-Ablehnungsschreiben. Wird ein Anwalt eingeschaltet, dann ist die Diba in bestimmten Fällen kompromissbereit, insbesondere bei Krediten, die zwischen Mitte 2007 und Mitte 2010 abgeschlossen wurden.

      Siehe dazu:
      https://www.widerruf.info/widerrufsjoker/grosse-ersparnisse-fuer-diba-kredite-aus-den-jahre-2007-bis-2010-moeglich/

  4. Lutz

    Hallo, wie geht man beim Neubau am besten vor, um ohne Versicherungsschutz das Kostenrisiko klein zu halten?
    Bei Widerruf wird regelmäßig die Darlehenssumme als Streitwert angesetzt, der Prozesskostenvorschuss ist damit immens.

    Kann das Darlehen einfach zurückgezahlt werden, um hinterher die mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Rechtmäßigkeit der in Rechnung gestellten Vorfälligkeitszahlung abzulehnen? Dann müsste die Bank klagen und hätte das Kostenrisiko.
    Müsste dann die Rechnung bis Ende Juni 2016 präsentiert werden, damit der Widerrufsjoker noch nutzbar ist?

    Danke
    Lutz

    1. Roland Klaus

      Hallo Lutz,

      das von Ihnen skizzierte Vorgehen wird sehr wahrscheinlich dazu führen, dass die Bank das Grundbuch nicht frei macht und sie keine Anschlussfinanzierung bekommen bzw. die Immobilie nicht verkaufen können. Im schlimmsten Fall riskieren Sie auch noch ihre Schufa-Einstufung.

      Alternativ dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

      1. Prüfen Sie die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer – http://www.widerruf.info/prozessfinanzierung
      2. Zahlen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung und klagen Sie diese anschließend ein. Dann ist der Streitwert “nur” die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.

  5. Nolte

    Hallo,

    wie sieht es bei der Roland aus? Stellen die sich da erfahrungsgemäß auf Seite der Kunden oder machen die dicht? Hatten eine Woche bevor wir wussten, dass unser Widerruf fehlerhaft ist nämlich dort eine Rechtsschutz abgeschlossen, dann den Widerruf an die Bank abgeschickt, bisher allerdings noch keine Antwort der Bank. Solange wir von der Bank noch keine Ablehnung erhalten haben ist der Schadensfall noch nicht eingetreten oder? Oder gilt das Datum des abgeschickten Widerrufs?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Roland Klaus

      Hallo,

      die Roland Rechtsschutz ist normalerweise problemlos bei der Deckungszusage. Was Ihren Widerruf an die Bank angeht: Wenn Sie der Bank eine Frist für die Antwort gesetzt haben und diese Frist ohne Rückmeldung der Bank verstrichen ist, dann gilt der Widerruf als abgelehnt und der Schadensfall ist damit eingetreten.

      Falls Sie aber der Bank keine Frist gesetzt haben sollten, dann könnte Sie die Bank hinhalten, indem Sie das Schreiben ignoriert. Schicken Sie in diesem Fall den Widerruf am besten noch einmal mit 14tägiger Frist. Sie können gerne das Musterschreiben der IG Widerruf benutzen, das Sie oben verlinkt finden.

      1. Nolte

        Vielen Dank für die superschnelle Antwort. Dann habe ich alles richtig verstanden. Dann hoffe ich, dass es bei unserer Versicherung auch tatsächlich ein Vertrag ist, wo das Vertragsrecht nicht den 3 Monaten Karenz unterliegt.

        1. Nolte

          Ich habe noch eine Frage”Im Vertragsrecht nach Baustein P gibt es keine Wartezeit. Wichtig ist nur, dass der Vertrag erst nach Beginn der Rechtsschutz-Versicherung geschlossen wurde.” Das gab mir die Roland zur Auskunft. Bedeutet das nun, dass die dann nicht zahlen müssen? Denn der Vertrag ist ja nun mal in 2008 unterschrieben worden. Liebe Grüße

          1. Roland Klaus

            Diverse Rechtsschutzversicherungen haben ihre Allgemeinen Bedingungen in den letzten Monaten so umgestellt, dass der Widerruf nur dann gedeckt wird, wenn das Darlehen vor Abschluss der RSV unterzeichnet wurde. Wenn das in ihrem Fall auch so ist, dann wird es keine Deckung geben. Das müssen Sie im Einzelfall prüfen – es ist abhängig davon, welche Rechtsschutzbedingungen für Sie gelten.

  6. Christian

    Hallo,
    lohnt sich jetzt noch ein RV-Abschluss? Es geht um ein bereits, Vorfälligkeitsentschädigung abgelöstes Darlehen.
    Und wie schätzen Sie die Bavaria, (bekanntlich gehört sie zur Sparkassengruppe), wenn es um eine Deckungszusage gegen eine Sparkasse geht, ein? Könnten sie sich deshalb querstellen?
    Eine zeitnahe Antwort wäre toll.
    Übrigens klasse und sehr informativer blog.

    1. Roland Klaus

      Ja, der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist auch jetzt noch möglich und lohnend. Es dauert ca. zwei Wochen, bis die erste Rate abgebucht wird und die Versicherung eingesetzt werden kann. So gesehen wird der Abschluss noch bis Anfang/Mitte Juni möglich sein.
      Es ist richtig, dass die ÖRAG zur Sparkassengruppe gehört. In der Praxis ist das aber kein Problem, auch wenn es um ein Darlehen aus dem Sparkassen-Sektor geht. Die Deckung ist im Normalfall problemlos.

  7. MR

    Hallo,

    Sie schreiben: “Nachdem Sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und die erste Rate bezahlt haben, können Sie die Immobilienfinanzierung gegenüber ihrer Bank widerrufen.” Ich habe kürzlich eine RSV abgeschlossen. Die Vertragsunterlagen sind aber noch nicht da und die erste Rate ist auch noch nicht abgebucht. Soll ich noch warten mit dem Widerruf des Kreditvertrags gegenüber der Bank ? Was passiert wenn ich den Kreditvertrag widerrufe, ohne dass bis dahin der die erste Rate der RSV abgebucht wurde. Kann die RSV die Leistung verweigern ? Der Rechtschutzfall würde ja erst dann eintreten, wenn die Bank den Widerruf ablehnt. Was wäre hier nun die richtige Vorgehensweise ? Noch warten oder widerrufen ?

    1. Roland Klaus

      Sie sollten mit dem Widerruf noch etwas warten und tatsächlich erst unmittelbar vor dem 21. Juni widerrufen. Die RSV könnte ansonsten die Leistung verweigern. Wir hatten zwar so einen Fall bisher noch nicht, aber man muss ihn ja nicht provozieren. Das Abwarten der ersten Rate ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der Regel gewährt die ÖRAG/Bavaria den Rechtsschutz ab dem Zeitpunkt des Abschlusses.

  8. Josef

    ich habe bereits den Kreditvertrag widerrufen bei der BMW Bank, weil ich dachte Versicherungsschutz über die ALLRECHT zu haben. Jedoch schließt die Widerrufs-Angelegenheiten aus wie ich dann im Nachgang erfuhr…
    Macht es noch Sinn zusätzlich die HUK RS abzuschließen oder nochmal bei meiner bestehenden ALLRECHT nachzubohren?
    – was kann ich machen?

    1. Roland Klaus

      Zunächst einmal sollten alle Interessenten grundsätzlich immer ihren Kreditvertrag prüfen lassen, bevor sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) abschließen. Der Anwalt wird Ihnen im Zuge der Prüfung mitteilen, welche RSV abgeschlossen werden kann. Nicht alle RSV kommen für ein solches Vorgehen in Frage!

      Zu Ihrer konkreten Frage: Wenn der Kreditvertrag einmal widerrufen ist, dann kann keine RSV mehr abgeschlossen werden. In Ihrem Fall kann man höchstens noch einmal mit der Allrecht nachverhandeln. Auch das sollte eine Anwalt tun, da die Versicherung oft die Kunden an der Nase herumführen. Wir haben mehr als nur einmal erlebt, dass die Versicherungen behaupten, keine Deckung erteilen zu müssen – obwohl dies nicht stimmt.

  9. Peter

    Liebe IG Widerruf,

    der Beitrag ist von März 2016. Funktioniert die hier vorgestellten Vorgehensweise nach wie vor?
    Hat die HUK den Bestandteil für Kredite in ihrer “normalen” privaten Rechtsschutz oder ist hierfür der Baustein Rechtsschutz PLUS erforderlich.
    Gibt es Erfahrungen mit der AXA LV?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. Roland Klaus

      Das grundsätzliche Vorgehen funktioniert nach wie vor, allerdings bei anderen Versicherungen, da mittlerweile sowohl HUK als auch ÖRAG ihre Bedingungen umgestellt haben. Bitte lassen Sie Ihren Kreditvertrag bei uns prüfen. Im Zuge dieser Prüfung sagen wir Ihnen gerne, bei welcher Gesellschaft Sie ggf. noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen können. Hier der Link zum Prüfungsformular:
      https://www.widerruf.info/kostenlose-pruefung-kreditvertrag/

  10. Mohring

    Hallo,
    ich verstehe den “Widerrufs-Joker” als Möglichkeit über Fehler im Kreditvertrag sowohl diesen als auch den Kaufvertrag anfechten zu können. Bei voll finanzierten Autokäufen erscheint mir dies nachvollziehbar, was aber passiert, wenn ich ein Altfahrzeug in Zahlung gegeben habe? Der Kreditvertrag beläuft sich ja nur auf Kaufpreis – Gegenwert Altauto.

    1. Roland Klaus

      Hallo, es spielt keine Rolle, ob Sie den Kauf des Auto vollständig oder nur teilweise finanziert haben. Durch eine Rückabwicklung der Finanzierung wird auch der Autokauf rückabgewickelt – da es sich um verbundene Geschäfte handelt. In der Regel können Sie wählen, ob Sie den Kaufpreis zurückerhalten und das Auto zurückgeben oder ob Sie das Auto behalten wollen und eine Schadensersatzzahlung bekommen.

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