Widerrufsjoker: Vermeiden Sie das Kostenrisiko mit einem Erfolgshonorar

Mit dem Widerruf eines Darlehens können Verbraucher viele Tausend Euro sparen, indem sie die niedrigen Zinsen für eine Umschuldung ihrer Baufinanzierung nutzen. Dem stehen jedoch Kosten für den Anwalt gegenüber, die teilweise nicht unerheblich sind. Falls keine Rechtsschutzversicherung greift, so berechnen die Partneranwälte der IG Widerruf für die außergerichtliche Vertretung in der Regel ein Honorar zwischen 800 und 1.500 Euro, das sich verdoppelt, wenn es zu einem Vergleich mit der Bank kommt (Einigungsgebühr). Die genauen Kosten sind abhängig vom sogenannten wirtschaftlichen Vorteil – also dem, was Sie mit dem erfolgreichen Widerruf sparen können.

Wer diese Kosten vermeiden möchte, der hat nun die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt, der durch die IG Widerruf vermittelt wird, auf Basis einer Erfolgsbeteiligung zu mandatieren. Dabei gilt: Kommt es nicht zu einer Einigung mit der Bank, dann kostet Sie das Ganze auch nichts. Dabei werden die Anwaltskosten von einem sogenannten Streitfinanzierer übernommen. Dieser erhält nach einem Vergleich einen Teil der Ersparnis des Kunden als Honorar.

Im Einzelnen funktioniert das so:  Zunächst wird der wirtschaftliche Vorteil errechnet, den Sie durch den Widerruf eines Kredits hätten. Bei einem noch laufenden Darlehen unterstellen wir dabei, dass der wirtschaftliche Vorteil gleichbedeutend ist mit der Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank kassieren würde, wenn sie Ihren Kredit auf regulärem Weg vorzeitig beenden würde.

Von dieser Vorfälligkeitsentschädigung berechnet Ihnen der Streitfinanzierer 30 Prozent – fällig wird dieses Honorar allerdings nur dann, wenn es zu einer Einigung mit dem Kreditinstitut kommt.

Wie hoch der wirtschaftliche Vorteil in Ihrem Fall ist, finden Sie heraus, wenn Sie Ihre individuelle Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, beispielsweise im Internet mit dem FMH-Vorfälligkeitsrechner. Nur als Beispiel: Haben Sie Anfang 2008 einen Kredit mit einem Zinssatz von 5 Prozent und einer Zinsbindung von zehn Jahren abgeschlossen, der derzeit noch eine Restschuld von 100.000 Euro aufweist, dann müssten Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 13.000 Euro bezahlen. Das ist also die Summe, die Sie sparen, wenn Ihre Bank Sie aus dem Vertrag entlässt. An diesem Betrag bemessen sich in diesem Fall auch die Kosten für das Erfolgshonorar. Wichtig: Dieses Erfolgshonorar ist höher, als wenn Sie den Anwalt nach den üblichen Gebührensätzen beauftragen. Dafür fällt es auch nur an, wenn es zu einer für Sie vorteilhaften Einigung mit der Bank kommt.

Dieses Erfolgshonorar umfasst die Tätigkeit Ihres Anwalts. Entscheiden Sie sich also für eine Klage gegen Ihre Bank, beispielsweise weil sich diese außergerichtlich nicht kompromissbereit zeigt, dann müssen Sie wieder ein Kostenrisiko einkalkulieren. Denn bei einer Klage fallen Gerichtskosten an und – im Fall einer Niederlage – auch die Anwaltskosten der Gegenseite.

Unsere Erfahrung zeigt aber, dass es eine ganze Reihe von Banken gibt, die es gar nicht auf eine Klage ankommen lassen. Sie machen bereits außergerichtlich durchaus attraktive Angebote. Spezialisierte Anwälte können Ihnen aufgrund der Erfahrungen aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen häufig bereits im Vorfeld wertvolle Hinweise geben, mit welcher Reaktion bei Ihrer Bank zu rechnen ist. Die IG Widerruf vermittelt Ihnen die kostenlose Prüfung Ihres Kreditvertrags durch erfahrene Fachanwälte. Dort können Sie uns auch mitteilen, ob Sie an einer anwaltlichen Begleitung auf Basis eines Erfolgshonorars interessiert sind.

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