Widerrufsjoker wird gekippt – was Sie jetzt tun können

Die Politik knickt beim sogenannten Widerrufsjoker offenbar unter dem Druck der Bankenlobby ein. Nachdem zehntausende Immobilienbesitzer ihren Kreditvertrag in den vergangenen Monaten widerrufen haben, soll dieses für Verbraucher lukrative Schlupfloch gestopft werden. Denn anders als zunächst vorgesehen, beinhaltet das Gesetz zur Neuregelung von Immobiliendarlehen plötzlich auch eine rückwirkende Regelung für Altfälle.

Konkret heißt das Folgendes: Der Widerruf von Krediten, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden (also den Jahrgängen, in denen 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen falsch waren), wird nur noch wenige Monate bis Juni 2016 möglich sein. Offenbar haben sich damit die Einflüsterer der Banken Gehör verschafft, die den Politikern weismachen wollen, dass für die Banken ein unzumutbares Risiko besteht, wenn der Widerrufsjoker nicht beendet wird.

Denn immerhin waren die meisten deutschen Gerichte so „dreist“, zugunsten der Verbraucher (und damit gegen die Kreditinstitute) zu entscheiden. Dadurch konnten zahlreiche Immobilienbesitzer aus ihren teuren Darlehen der Vergangenheit aussteigen und die niedrigen Zinsen für eine sofortige Umschuldung nutzen. Auch gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen konnten auf diese Weise zurückgefordert werden. Den Banken entstand dadurch ein Schaden, der nach Schätzung der Interessengemeinschaft Widerruf mindestens im dreistelligen Millionenbereich liegen dürfte – vermutlich sogar höher.

Doch noch ist es nicht zu spät, den Widerrufsjoker zu nutzen. Allerdings ist für Verbraucher, die nach 2002 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, höchste Eile geboten! Sie sollten den Kreditvertrag durch einen Anwalt auf Fehler in der Widerrufsbelehrung überprüfen lassen. Wird dabei festgestellt, dass der Vertrag fehlerhaft ist, so kann der Kunde noch innerhalb der Frist das Darlehen widerrufen und sich seine Rechte auf den Ausstieg aus dem Kredit oder eine deutliche Anpassung der Zinsen sichern.

Wichtig dabei: Nach derzeitigem Informationsstand reicht es aus, wenn der Kunde innerhalb der Frist sein Darlehen widerruft. Es ist nicht nötig, bereits eine Klage einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob eine Klage nötig ist, kann damit in Ruhe mit dem Anwalt besprochen werden. In vielen Fällen ist auch außergerichtlich ein vernünftiger Kompromiss mit dem Kreditinstitut zu erzielen. Folgende Kreditgeber sind uns in der Tätigkeit der IG Widerruf als vergleichsbereit aufgefallen: ING Diba, Sparda Banken, BB Bank, Berliner Bank, R&V Versicherungen, Ergo, Debeka und etliche andere.

In diesen Fällen kann mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts mit geringem Aufwand eine deutliche Absenkung der Kreditzinsen erreicht werden. Bei anderen Banken wie Commerzbank, Deutsche Bank und DKB hilft dagegen nach jetzigem Kenntnisstand nur eine gerichtliche Klage. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für Anwalt und Gericht. Eine gute erste Anlaufstelle ist die Website der IG Widerruf. Dort können Verbraucher ihren Kreditvertrag durch erfahrene Anwälte kostenlos prüfen lassen und erhalten anschließend einen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise gegen das Kreditinstitut.

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