Variable Sparverträge von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken enthalten häufig unzulässige Zinsklauseln. Diese haben zur Folge, dass Kunden deutlich zu geringe Zinsen erhalten. Betroffen sind Verträge aus den 1990er und 2000er Jahren, mindestens bis 2005. Auch Verträge, die bereits beendet sind, kommen in Frage. Eine Liste der bisher bekannten Banken finden Sie hier. Aber auch weitere Kreditinstitute können betroffen sein.
Einschlägige Gerichtsurteile besagen, dass die Banken bei der Verwendung solcher Klauseln die Zinsen an den Kunden nachzahlen müssen. Die Interessengemeinschaft Widerruf unterstützt betroffene Sparer dabei, ihr Recht geltend zu machen. Hier können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob ihr Sparvertrag eine solche unzulässige Zinsklausel aufweist. Zudem sagen wir ihnen, wie hoch ihr Anspruch auf Nachzahlung ist.
Ergibt die Prüfung, dass ihr Sparvertrag fehlerhaft ist, so machen ihnen die Kooperations-Anwälte der IG Widerruf ein Angebot, ihren Fall gegenüber der Bank zu vertreten. Für die Prüfung benötigen wir folgende Unterlagen: Den Sparvertrag sowie die dazu gehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Scannen Sie diese bitte möglichst als PDF ein, füllen Sie das untenstehende Formular aus und hängen die eingescannte Datei im Feld “Datei-Upload” ein.
Pro Upload-Feld kann nur eine Datei übertragen werden. Haben Sie mehrere Dateien, so füllen Sie das Formular bitte mehrfach aus. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per Fax an 06151-6272937 oder per Mail an kontakt@widerruf.info schicken. Schicken Sie uns aber bitte keine Unterlagen per Post – diese werden nicht bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne vollständige Kontaktdaten keine Prüfung vorgenommen werden kann. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten strikt vertraulich und geben sie lediglich an die prüfende Anwaltskanzlei weiter, die ihrerseits der Schweigepflicht unterliegt.
Sie erhalten nach erfolgreichem Upload der Daten eine Eingangsbestätigung auf der Website. Sobald Sie diese Bestätigung sehen, war Ihre Zusendung erfolgreich.