Haben Sie Verluste in Online Casinos gemacht? Dann haben Sie unter Umständen die Gelegenheit, sich dieses Geld zurückzuholen. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass Veranstalter von Glücksspielen im Internet ihren Kunden das verlorene Geld erstatten müssen. Grund: Online Casinos und Glückspiele im Internet waren bis Juli 2021 in Deutschland nur im Bundesland Schleswig-Holstein erlaubt und dürfen auch seitdem nur mit einer speziellen Lizenz angeboten werden. Ein Anbieter, der solche Glückspiele (Roulette, Black Jack, Poker, Slots, etc.) trotzdem zugänglich macht, muss unter Umständen Schadensersatz an seine Kunden zahlen.
Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Ihnen die Prüfung ihrer Ansprüche. Dabei sagen wir Ihnen, ob Sie Aussichten auf Schadensersatz haben und wie ein Vorgehen aussehen würde. Ihre Anfrage wird von erfahrenen Rechtsanwälten sowie unserem Prozessfinanzierer geprüft. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich für Sie! Sie begründet keine kostenpflichtige Mandatierung. Nicht zurückgefordert werden können Verluste aus Sportwetten (z.B. Fußball-Tipps). Anfragen zu reinen Sportwetten werden daher auch nicht beantwortet.
Füllen Sie bitte dazu das untenstehende Formular aus. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben und auch nicht in Schleswig-Holstein gespielt haben. Im ersten Schritt müssen Sie noch keine Verlustbelege mitschicken – diese fragen wir dann bei ihnen ab. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten strikt vertraulich.
Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail, in der wir Ihnen auch die voraussichtliche Bearbeitungszeit nennen.

Lassen Sie hier prüfen, ob Sie Verluste im Online-Glücksspiel zurückfordern können.