*** Aktuelles BGH-Urteil: Reservierungsgebühren von Immobilienmaklern sind unzulässig. Bitte verwenden Sie auch dazu das Formular unten auf dieser Seite. ***
Wer eine Provision für einen Immobilienmakler bezahlt hat, kann dieses Geld in vielen Fällen zurückfordern. Das zeigen zahlreiche Gerichtsurteile, auch durch den BGH. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn
- der Makler seinen Kunden nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert hat.
- die Beauftragung des Kunden nicht in der nötigen Textform erfolgt ist.
- der Grundsatz für die hälftige Teilung der Kosten nicht eingehalten wurde.
Die Interessengemeinschaft Widerruf sagt Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Prüfung durch erfahrene Anwälte, ob Sie die Beauftragung eines Maklers noch widerrufen können und damit entweder das Honorar nicht bezahlen müssen oder ein bereits gezahltes Honorar zurückfordern können. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie den Makler als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie engagiert haben.
Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich für Sie! Sie begründet keine kostenpflichtige Mandatierung. Wird im Zuge der Prüfung festgestellt, dass der Maklerauftrag fehlerhaft ist, wird Ihnen der Anwalt ein Angebot machen, Sie bei der Umsetzung des Widerrufs zu begleiten. Erst wenn Sie dieses Angebot annehmen, entsteht ein Mandantenverhältnis, mit dem Kosten verbunden sein können.
Diese Kosten für die anwaltliche Begleitung des Widerrufs werden in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, so bieten wir Ihnen ein Vorgehen auf Basis eines reinen Erfolgshonorars an, so dass Sie bei den Kosten nicht in Vorleistung gehen müssen. Auch dazu erfahren Sie mehr im Zuge der kostenlosen Prüfung.
Folgende Unterlagen lassen Sie uns für die Prüfung möglichst zukommen:
- Vertrag zur Beauftragung des Maklers inkl. Widerrufsbelehrung
- Provisionsrechnung
Bitte scannen Sie die Unterlagen ein, falls Sie Ihnen vorliegen. Die eingescannten Unterlagen können Sie uns über die beiden Felder „Datei-Upload“ zuschicken, die Sie unten auf dieser Seite finden. Pro Upload-Feld kann nur eine Datei übertragen werden. Bitte erstellen Sie möglichst nur eine Datei pro Vertrag. Falls Sie Schwierigkeiten mit der Zusendung haben, können Sie uns die Unterlagen auch per Fax an 06151-6272937 oder per Mail an kontakt@widerruf.info schicken. Beantworten Sie in diesem Fall bitte die Fragen auf dem Deckblatt des Faxschreibens oder in der Mail. Schicken Sie uns aber bitte keine Unterlagen per Post – diese werden nicht bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne vollständige Kontaktdaten keine Prüfung vorgenommen werden kann. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten strikt vertraulich und geben sie lediglich an die prüfenden Anwälte weiter, die ihrerseits der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegen.