Tesla stolpert über Widerruf – Käufer können Auto zurückgeben

Ein Fehler in den eigenen Kaufverträgen bringt Tesla ins Schwitzen. Viele Kunden können ihr Auto durch einen Widerruf nach mehr als einem Jahr noch zurückgeben – und haben Anspruch auf die Erstattung des gesamten Kaufpreises.

Technisch gilt Tesla vielen Autoexperten als führend in der Entwicklung von Elektrofahrzeugen. Doch nun hat sich das Unternehmen ausgerechnet im kniffligen deutschen Widerrufsrecht verheddert – und gerät durch den sogenannten Widerrufsjoker ordentlich ins Stolpern.

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Anders als die etablierten Autohersteller verkauft Tesla den größten Teil seiner Fahrzeuge nicht bei Autohändlern oder in eigenen Läden, sondern telefonisch und über das Internet. Über diese Verkaufskanäle muss ein Händler seinen privaten Kunden in Deutschland jedoch ein Widerrufsrecht einräumen – das gilt auch für Autos. Innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Fahrzeugs kann der Käufer den Vertrag widerrufen und das Auto zurückgeben.

Nach Ablauf dieser Frist ist der Händler normalerweise auf der sicheren Seite. Es sei denn, er hat den Kunden fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt. Dann nämlich, so sagt das BGB, verlängert sich die Widerrufsfrist um ein ganzes Jahr – nämlich auf 12 Monate und 14 Tage. Genau das ist Tesla nun passiert. Denn nach unseren Analysen hat der US-Autobauer über einen längeren Zeitraum eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in seinen Verträgen verwendet. Es fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Angabe der Telefonnummer.

Erst vor wenigen Wochen, im April 2023, bemerkte Tesla den Fehler in seinen Verträgen und korrigierte ihn. Was wie ein Detail wirkt, bereitet dem Unternehmen nun ordentlich Ärger. Denn die fehlende Telefonnummer hat nach unserer Einschätzung zur Folge, dass Käufer eines Tesla ihren Vertrag widerrufen können und ihr Fahrzeug gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben können. Voraussetzung: Der Käufer ist ein privater Verbraucher, er hat das Auto bis April 2023 online oder per Telefon bestellt und in den vergangenen 12 Monaten und 14 Tagen erhalten (relevant ist hier nicht das Datum der Bestellung, sondern der Übergabe).

Besonders brisant sind dabei zwei Dinge: Erstens, Tesla muss bei einem solchen Widerruf den vollständigen Kaufpreis erstatten. Selbst eine staatliche Bafa-Förderprämie dürfte der Kunde behalten, wenn er die Voraussetzungen dafür bereits erfüllt hat – in der Regel sind das 6 Monate Zulassungsdauer, wenn das Fahrzeug in 2022 gekauft wurde. Und zweitens, die Möglichkeit zum Widerruf ist eine willkommene Einladung vor allem für Kunden, die mit ihrem Auto unzufrieden sind oder über die massive Preissenkung verärgert sind, die Tesla seit Anfang des Jahres vorgenommen hat.

Im Januar hatte Tesla nämlich die Preise für Model 3 und Model Y über Nacht um bis zu 9.100 Euro gesenkt. Im April folgte dann eine weitere Preisrunde. Wer sein Fahrzeug vorher gekauft hat, schaut in die Röhre und ärgert sich über den gesunkenen Wiederverkaufswert seines Autos.

Nun kann der Widerruf eines Kaufs aus dem Jahr 2022 für die Rückzahlung des damals gezahlten – höheren – Kaufpreises sorgen. Theoretisch könnte also ein Kunde den damaligen Kauf widerrufen und das Auto nun zu einem geringeren Preis neu erwerben. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie viele Kilometer mittlerweile mit dem Fahrzeug zurückgelegt worden sind oder ob das Fahrzeug inzwischen beschädigt wurde. Zwar steht einem Verkäufer bei einem Widerruf grundsätzlich ein Wertersatz zu, wenn der verkaufte Gegenstand bereits benutzt wurde. Das gilt jedoch laut § 357a Abs. 1 BGB nur dann, wenn der Händler den Kunden vorher korrekt über sein Widerrufsrecht informiert hat. Doch genau dies ist ja bei Tesla nicht geschehen.

Bislang zeigt sich der US-Konzern uneinsichtig und blockt die Widerrufe ab. Kunden, die ihren Vertrag widerrufen wollen, sollten sich also anwaltliche Unterstützung sichern. Wir prüfen dabei im ersten Schritt, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf tatsächlich gegeben sind – ob also beispielsweise im jeweiligen Fall wirklich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich und kann hier beauftragt werden. Ist dies der Fall, spricht wenig gegen ein Vorgehen. Denn juristisch ist Tesla in einer schwachen Position. Der Fehler in den Widerrufsbelehrungen ist eindeutig und mittlerweile gibt es auch schon das erste Urteil gegen Tesla. Dabei hat das Landgericht Berlin (Az. 38 O 111/23) im Rahmen eines Versäumnisurteils Tesla dazu verurteilt, rund 65.000 Euro zu erstatten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Um den Widerruf wirksam zu gestalten, sollte der Kunde binnen 14 Tagen nach Widerruf sein Fahrzeug bei Tesla zur Rückgabe anbieten. Bislang lehnt Tesla eine solche Rücknahme ab, so dass das Fahrzeug dem Kunden weiter zur Verfügung steht. Wir gehen davon aus, dass Tesla kein Interesse hat, neben den laufend gefertigten Neufahrzeugen noch eine größere Zahl von zurückgegebenen Gebrauchtwagen auf seinem Gelände unterzubringen. Deshalb scheint es nur eine Frage der Zeit, bis Tesla sich mit den Widerruflern vergleicht. Denkbar wäre dabei eine finanzielle Entschädigung für den Käufer – der dann im Gegenzug sein Auto behalten kann.

Lassen Sie hier prüfen, ob der Widerruf eines Tesla für Sie in Frage kommt.

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