Kein Kostenrisiko: Wirecard Schadensersatz-Klage – Prozessfinanzierung steht
Die Uhr tickt für geschädigte Wirecard-Aktionäre. Wer Schadensersatz von EY haben will, sollte sich beeilen. Nun gibt es eine Möglichkeit, dies mit Hilfe einer Prozessfinanzierung zu tun, ohne ein Kostenrisiko einzugehen.
Vor dem OLG München ist im März die Musterklage von Wirecard-Aktionären gegen EY (Ernst & Young), den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, gestartet. Wer sich noch nicht beteiligt hat, kann dies nun mit Hilfe der Verbraucherschützer von der Interessengemeinschaft Widerruf ohne Kostenrisiko tun.
Die Prozessfinanzierung funktioniert so: Der Prozessfinanzierer legt sämtliche Kosten für das juristische Vorgehen vor, um die Schadensersatzansprüche der Anleger zu sichern. Im Gegenzug erhält er im Erfolgsfall 25 Prozent des erstrittenen Schadensersatzes. Das bedeutet: Ohne Erfolg entstehen keine Kosten. Verluste sind für die teilnehmenden Anleger also ausgeschlossen.
Für die Teilnahme an dieser Prozessfinanzierung gibt es folgende Voraussetzungen:
Berücksichtigt werden nur Wirecard-Aktien, die vor dem 18.06.2020 um 10:43 Uhr gekauft wurden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Ad-hoc-Meldung von Wirecard veröffentlicht, der zufolge Bankguthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro nicht bestätigt werden können. Spätere Aktienkäufe wurden bereits in Kenntnis dieser Verluste getätigt und haben daher kaum noch Chancen auf Schadensersatz.
Anleger müssen einen Schaden in Höhe von etwa 20.000 Euro durch den Kauf von Wirecard-Aktien erlitten haben. Akzeptiert werden für die Prozessfinanzierung nur Verluste in Wirecard-Aktien (WKN 747206), keine Verluste in Derivaten (Optionsscheinen, Zertifikaten) oder in Anleihen von Wirecard.
Die Verluste müssen durch Depotauszüge und/oder Transaktionsabrechnungen bzw. Transaktionsverlauf nachgewiesen werden. Es spielt keine Rolle, ob Anleger die Wirecard-Aktien inzwischen verkauft haben oder noch im Depot halten.
Im Rahmen der Prozessfinanzierung wird so vorgegangen:
Die Verluste werden im Rahmen des Musterverfahrens gegen EY vor dem OLG München angemeldet. Die Kosten dafür streckt die Interessengemeinschaft Widerruf für alle Anleger vor, die sich an der Prozessfinanzierung beteiligen. Damit profitieren Anleger automatisch von dem Urteil bzw. einem Vergleich, der in diesem Musterverfahren erfolgt.
Anleger zahlen ein Erfolgshonorar in Höhe von 25 Prozent, wenn es gelingt, Schadensersatz von EY zu bekommen. Das bedeutet: Wird kein Schadensersatz erstritten, so haben sie keinerlei Kosten. Sie können bei dieser Vorgehensweise also kein weiteres Geld verlieren!
Sehr geehrte/r IG Widerruf,
ich hätte Interesse an einer Prozesskostenfinanzierung Wirecard-Schadensersatz-Klage. Die Schadenssumme würde sich auf über 100.000 € belaufen. Ist eine Teilnahme noch möglich? Falls ja können Sie mir gerne Unterlagen zusenden.
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Renn
Hallo, mit dem heutigen Tag endet die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen im Musterverfahren gegen EY. Eine Teilnahme ist daher nicht mehr möglich.