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Lebensversicherungen und Basisrenten: Der Widerrufsjoker ist tot – es lebe der Widerrufsjoker!

Noch ist nicht aller Tage Abend für den Widerruf von Lebensversicherungen und Basisrenten. Denn entgegen der Meinung einiger Experten bringt die aktuelle Gesetzesänderung doch kein Ende des Widerrufsjokers für Altfälle.

Viele Experten sind davon ausgegangen, dass die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Widerruf von älteren Renten- und Lebensversicherungen beendet. Doch nach neueren Analysen ist das nicht der Fall. Die neue absolute Frist für den Widerruf auch bei fehlerhafter Belehrung gilt nur für Versicherungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes am 19. Juni 2026 neu abgeschlossen werden.

Für ältere Versicherungen, die vor diesem Stichtag begannen, gilt nach wie vor das sogenannte ewige Widerrufsrecht, auch Widerrufsjoker genannt. Grund ist, dass das neue Gesetz keine Rückwirkung entfaltet. Es führt zwar eine sogenannte absolute Ausschlussfrist ein, die besagt, dass das Widerrufsrecht des Kunden spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen nach Abschluss der Police endet. Doch steht in dem Gesetz nirgends, dass dies auch rückwirkend für Versicherungen gilt, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden.

Eine solche Übergangsregelung wäre aber nötig, um Wirkung auf Altfälle zu entfalten. Zum Vergleich: Als der Gesetzgeber im Jahr 2016 den Widerrufsjoker für Hypothekenkredite abschaffte, sah der Gesetzestext ausdrücklich vor, dass die neue Regelung auch für Altkredite anzuwenden ist. Ein solcher Passus fehlt aber nun bei der Gesetzesänderung für Lebens- und Rentenversicherungen.

Wir gehen daher davon aus, dass für Versicherungen, die vor 2026 abgeschlossen worden sind, weiterhin das ewige Widerrufsrecht besteht, wenn in den Verträgen Formfehler auftauchen – beispielsweise eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dies ist nach unseren Analysen bei einer großen Zahl von Verträgen der Fall. Ebenso erhalten bleibt der Widerrufsjoker für Basisrenten (auch Rürup-Renten genannt).

Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie Ihre Lebensversicherung oder Basisrente widerrufen können.

Besonders bei den Basisrenten bietet der Widerruf einer bestehenden Police oft einen großen Vorteil. Denn anders als Lebensversicherungen sind sie nicht kündbar. Das bedeutet: Der Sparer kommt an das eingezahlte Geld nicht heran. Erst im Rentenalter und dann auch nur in kleinen monatlichen Auszahlungen kann er über sein Erspartes verfügen. Bis dahin sorgen hohe Kosten nicht selten für eine negative Rendite trotz langer Ansparphase. Das ändert sich mit dem erfolgreichen Widerruf einer Basisrente.

Denn durch die daraus folgende Rückabwicklung des Vertrags kommt der Kunde nicht nur an das eingezahlte Geld heran – er bekommt sogar noch einen wesentlichen Teil der Kosten zurückbezahlt. Nicht selten entsteht auf diesem Weg doch noch eine ordentliche Rendite. Nach unserer Erfahrung ist besonders bei folgenden Gesellschaften ein Widerruf in vielen Fällen aussichtsreich:

  • Generali / Aachen Münchener
  • Allianz
  • Canada Life
  • Ergo Vorsorge
  • Gothaer
  • PB Lebensversicherung / Postbank
  • Signal Iduna
  • Standard Life, Proxalto, Aviva, Provinzial
  • Zürich Deutscher Herold

Fazit: Das ewige Widerrufsrecht für Lebensversicherungen und Basisrenten lebt weiter. Nur für Verträge, die ab 2026 abgeschlossen worden sind, wird die Widerrufsfrist bei Formfehlern auf 24 Monate und 30 Tage gekappt. Alle früher abgeschlossenen Verträge sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Verbraucher, die aus ihren Verträgen aussteigen wollen, können bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob ihr Vertrag Fehler aufweist, die einen Widerruf ermöglichen.

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