Sind Sie Opfer eines sogenannten Phishing-Angriffs auf Ihr Online-Konto geworden, bei dem Geld entwendet wurde? Und lässt die Bank sie auf dem Schaden sitzen? Dann prüfen wir kostenlos und unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen, sich dieses Geld von der Bank zurückzuholen.
Denn die Regeln sind eindeutig: Im Normalfall muss das Kreditinstitut den Schaden eines solches Online-Betrugs tragen – außer wenn der Kunde sich grob fahrlässig verhalten hat. Dies muss jedoch von der Bank nachgewiesen werden und gelingt nur in den seltensten Fällen. In der Regel muss also die Bank für solche Phishing-Verluste haften.
Die spezialisierten Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf bieten die kostenlose und unverbindliche Prüfung ihres Falls und sagen Ihnen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen ihre Bank haben. Ist dies der Fall, so besprechen wir mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen und helfen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, so bieten wir in zahlreichen Fällen auch ein Vorgehen auf Basis eines reinen Erfolgshonorars an. Das heißt: Ohne Erfolg entstehen keine Kosten!
Füllen Sie dazu bitte das untenstehende Formular aus und schildern uns kurz ihren Fall. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten strikt vertraulich und geben sie lediglich an die prüfende Anwaltskanzlei weiter, die ihrerseits der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.