Der Betrugsfall Wirecard ist einer der größten Skandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Viele zehntausend Anleger sind betroffen. Mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf können Sie durch erfahrene Anwälte kostenlos prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Wir untersuchen dabei ein Vorgehen gegen den Wirtschaftsprüfer EY, die Finanzaufsicht Bafin, das Wirecard-Management sowie die Anmeldung von Ansprüchen im Rahmen des Insolvenverfahrens der Wirecard AG. In Frage kommen dabei Käufe von Wirecard-Aktien, Anleihen und Derivaten im Zeitraum 10. Juli 2012 bis 18. Juni 2020 – auch wenn Sie diese Wertpapiere inzwischen verkauft haben.
Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus und schicken es ab. Im zweiten Schritt erhalten Sie eine Rückmeldung unserer Kooperationskanzlei, in der Sie sämtliche Transaktionen aufzählen können, die Sie mit Wirecard Wertpapieren getätigt haben. Auf Basis dieser Angaben können wir dann Ihren voraussichtlichen Schadensersatzanspruch beziffern und Ihnen die Kosten eines Vorgehens nennen. Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ist es unerheblich, ob Sie die Papiere noch besitzen oder diese bereits verkauft haben.
Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko einzuklagen. Dabei wird mit Hilfe einer Prozessfinanzierung nur im Erfolgsfall ein Honorar fällig, das sich an der Höhe des erstrittenen Schadensersatzes orientiert. Wenn Sie an der Prozessfinanzierung interessiert sind, dann setzen Sie bitte unten im Formular den entsprechenden Haken. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir natürlich auch, ob diese die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen muss.
Die Prüfung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz erfolgt durch erfahrene Rechtsanwälte und ist kostenlos und unverbindlich für Sie. Sollte sich dabei herausstellen, dass gute Aussichten bestehen, erhalten Sie ein individuelles Angebot, um den Anspruch auf Schadensersatz bestmöglich zu verfolgen.
Natürlich behandeln wir die übermittelten Daten und Informationen vertraulich. Die Interessengemeinschaft Widerruf leitet diese lediglich an die prüfenden Anwälte weiter, die ihrerseits der standesrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
