*** Bitte beachten Sie: Die Frist für die Teilnahme an unserer Prozessfinanzierung ist abgelaufen. Wir nehmen keine weitere Interessenten an. ***
Der Betrugsfall Wirecard ist einer der größten Skandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit, mit Hilfe einer Prozessfinanzierung ihre Schadensersatz-Forderungen gegen EY (Ernst&Young), den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, geltend zu machen. Die Prozessfinanzierung beinhaltet folgende Eckpunkte:
- Anmeldung ihres Schadens im Rahmen des Musterverfahrens gegen EY vor dem OLG München und – falls nötig – weitere Durchsetzung der Forderungen im Rahmen einer individuellen Klage.
- Die Interessengemeinschaft Widerruf streckt sämtliche Kosten vor.
- Sie zahlen ein Erfolgshonorar in Höhe von 25 Prozent an uns.
- Wird kein Schadensersatz erstritten, so haben Sie keinerlei Kosten. Sie können bei dieser Vorgehensweise also kein weiteres Geld verlieren!
Für die Teilnahme an dieser Prozessfinanzierung gibt es folgende Voraussetzungen:
- Sie haben Wirecard-Aktien vor dem 18.06.2020 um 10:43 Uhr gekauft. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Ad-hoc-Meldung von Wirecard veröffentlicht, in der die hohen Verluste gemeldet wurden. Spätere Käufe wurden bereits in Kenntnis dieser Verluste getätigt und haben daher kaum noch Chancen auf Schadensersatz.
- Sie haben einen Schaden in Höhe von mindestens 20.000 Euro durch den Kauf von Wirecard-Aktien erlitten. Wir akzeptieren für die Prozessfinanzierung nur Verluste in Wirecard-Aktien (WKN 747206), keine Verluste in Derivaten (Optionsscheinen, Zertifikaten) oder in Anleihen von Wirecard.
- Sie müssen den entstandenen Schaden durch Depotauszüge und/oder Transaktionsbestätigungen bzw. Transaktionsverlauf (möglichst per pdf-Datei) nachweisen können. Es spielt keine Rolle, ob Sie die Wirecard-Aktien inzwischen verkauft haben oder noch im Depot halten.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und Interesse an unserer Prozessfinanzierung haben, dann füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus. Unsere Partnerkanzlei wird dann Ihre Verluste prüfen und Ihnen damit den Zugang zu unserer Prozessfinanzierung ermöglichen. Durch diese Prüfung entstehen Ihnen keine Kosten. Natürlich dürfen Sie die Verluste, die Sie uns für die Prozessfinanzierung melden, noch nicht anderweitig geltend gemacht haben, z.B. durch eine individuelle Klage.
Wichtig: Dieses Vorgehen ist zeitkritisch. Schicken Sie uns daher ihre Rückmeldung so schnell wie möglich, da die weiteren Schritte Zeit benötigen.
Natürlich behandeln wir die übermittelten Daten und Informationen vertraulich. Die Interessengemeinschaft Widerruf leitet diese lediglich an die prüfenden Anwälte weiter, die ihrerseits der standesrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.