Tesla hat in den Verkaufsverträgen seiner Elektroautos fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet – und zwar bis April 2023. Das bedeutet: Wer in diesem Zeitraum einen Tesla bestellt hat, der kann seinen Kauf ohne Begründung widerrufen. Wurde das Fahrzeug bereits ausgeliefert, so muss Tesla das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Wurde bisher nur eine Anzahlung geleistet, so erhält der Käufer diese zurück.
Die Interessengemeinschaft Widerruf und ihre Anwälte prüfen kostenlos und unverbindlich, ob in Ihrem Fall eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt und unterstützen Sie bei der Umsetzung des Widerrufs. Ein Widerruf kommt dann in Frage, wenn der Zeitpunkt der Auslieferung nicht mehr als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt.
Der Vorteil des Widerrufs ist offensichtlich: Sie haben das Fahrzeug kostenlos genutzt und können es zum vollen Neupreis zurückgeben. Wer sein Auto vor den Preissenkungen von Tesla Anfang 2023 gekauft hat, kann das Fahrzeug natürlich zum ursprünglichen (höheren) Kaufpreis zurückgeben.
Auch Käufe von anderen neuen Autoherstellern (MG, BYD, Nio, Polestar, Genesis, etc.) prüfen wir gerne kostenlos und unverbindlich, da wir vermuten, dass hier ähnliche Fehler in den Unterlagen vorliegen. Nutzen Sie bitte das unten stehende Formular, um uns Ihren Fall zu schicken. Laden Sie bitte, falls vorhanden, den Kaufvertrag inkl. Widerrufsbelehrung in einem der Upload-Felder hoch. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Datei pro Upload-Feld schicken können.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten strikt vertraulich und geben sie lediglich an die prüfenden Anwälte weiter, die ihrerseits der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegen.