Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sogenannte Darlehensgebühren für Unternehmen und Gewerbetreibende unzulässig sind. Dabei handelt es sich um eine pauschale Bearbeitungsgebühr, die Banken den Kunden bei Abschluss eines Kredits berechnet haben. Falls Sie solche Gebühren in der Vergangenheit gezahlt haben, muss die Banken Ihnen diese verzinst zurückzahlen.

Wir rechnen jedoch damit, dass viele Institute sich weigern werden, die Gebühren zurückzuzahlen. Dies eröffnet die Gefahr, dass Forderungen zum Jahresende 2017 verjähren. Es ist daher wahrscheinlich, dass viele Unternehmen und Gewerbetreibende anwaltliche Unterstützung benötigen werden, um ihr Recht auf Rückzahlung der Darlehensgebühr durchzusetzen.

Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihnen eine Rückerstattung von gezahlten Kreditgebühren zusteht. Ist dies der Fall, so sagen wir Ihnen, wie Sie diese am besten zurückfordern können. Bitte beachten Sie: Die Gebühren müssen im Rahmen eines gewerblichen Darlehens angefallen sein. Darunter fallen Kredite von Unternehmen, aber beispielsweise auch von Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Handwerkern, etc. Auch wenn Sie eine Solaranlage finanziert haben, ist eine Rückforderung aussichtsreich. In Frage kommen Kredite, die 2014 oder später abgeschlossen wurden.

Füllen Sie bitte dazu das unten stehende Formular aus und schicken uns eingescannt die Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie eine Darlehensgebühr bezahlt haben. In der Regel benötigen wir dazu den Kontoauszug des Darlehenskontos und/oder den Darlehensvertrag, den Sie abgeschlossen haben. Sämtliche Unterlagen werden natürlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte (mit Ausnahmen der prüfenden Anwälte) weitergegeben. Ergibt die Prüfung, dass Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren haben, dann machen wir Ihnen ein Angebot, die zu Unrecht bezahlten Gebühren für Sie zurückzuholen.

Formular Darlehensgebühr:

Ich beauftrage die IG Widerruf und ihre Kooperationsanwälte, kostenlos und unverbindlich zu prüfen, ob mir eine Rückzahlung der gezahlten Darlehensgebühr zusteht.

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