Wenn Sie einen Kredit aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen, dann folgt daraus, dass dieses Darlehen rückabgewickelt werden muss. Das bedeutet, dass sowohl der Kreditnehmer (Sie) als auch das Kreditinstitut die jeweils bezogenen Leistungen zurückzahlen müssen – zuzüglich einer Verzinsung.

Bei einer noch laufenden Finanzierung haben Sie dabei zwei Vorteile: Zum einen kommen Sie sofort aus dem Darlehensvertrag heraus und sparen somit die Vorfälligkeitsentschädigung. Zum anderen muss Ihnen die Bank ihre bisher geleisteten Zahlungen (also Zinsen und Tilgung sowie ggf. auch Sondertilgungen) verzinsen. Im Gegenzug müssen Sie der Bank die Kreditsumme verzinsen.

Mit dem Rückabwicklungsrechner der IG WIDERRUF können Sie simulieren, welchen wirtschaftlichen Vorteil Sie aus dem Widerruf eines Darlehens erzielen können. Bitte geben Sie unten die Parameter ihres Kredits ein. Beachten Sie dabei, dass wir hier nur näherungsweise Berechnungen anstellen können. Die detaillierte Berechnung, die Sie auch vor Gericht verwenden können, hängt von der präzisen Erfassung von Auszahlungszeitpunkt des Darlehens sowie Beginn der monatlichen Raten ab – genauso wie von der exakten Berücksichtigung von Sondertilgungen.

Dennoch können Sie mit dem Rechner in etwa erfahren, wie hoch Ihr Vorteil aus einer Rückabwicklung wäre. Dies gilt auch für bereits beendete und regulär getilgte Darlehen. Bedenken Sie aber, dass eine solche vollständige Rückabwicklung in der Regel nur vor Gericht zu erreichen ist. Gerade in der außergerichtlichen Praxis ist es daher durchaus üblich, dass sich Kreditnehmer und Kreditinstitut auf einen Kompromiss einigen, so dass nur ein Teil des Rückabwicklungsgewinns realisiert werden kann.

So nutzen Sie den Rechner: Geben Sie bitte in den blau unterlegten Feldern die Daten Ihres Darlehens ein. Verwenden Sie dabei bitte ausschließlich Ziffern (also “1” statt Januar). Geben Sie bei den Kreditsummen keine Einheiten (€, EUR, Euro) ein, sondern lediglich die Zahlenwerte. Ausnahme: Beim Zinssatz muss “%” als Einheit eingegeben werden. Bei Dezimalwerten verwenden Sie bitte einen Punkt statt eines Kommas (z.B. 5.3% statt 5,3% bei Zinssatz). Falls Sie sich nicht an das Auszahlungsdatum des Darlehens erinnern, so können Sie dieses Feld auch leer lassen. Wenn das Darlehen über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wurde (z.B. bei einem Neubau), so geben Sie den Zeitpunkt an, zu dem das Darlehen in etwa zur Hälfte ausgezahlt war.

Bei den Sondertilgungen geben Sie bitte im ersten Block zunächst die maximalen Sondertilgungen pro Jahr in Euro ein – also das, was Sie laut Kreditvertrag theoretisch sondertilgen dürften.  Im zweiten Block geben Sie dann jene Sondertilgungen ein, die Sie tatsächlich während der Laufzeit des Darlehens geleistet haben. Diese Angaben sind optional. Falls Sie keine Angaben machen, wird so gerechnet, als ob Sie keine Sondertilgungen vornehmen dürfen bzw. keine Sondertilgungen vorgenommen haben. Das Ergebnis wird dadurch weniger genau.

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Widerruf ist die Prüfung des Kreditvertrags auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Hier können Sie Ihr Darlehen durch erfahrene Anwälte prüfen lassen. Sie erfahren dadurch, ob der Kredit angreifbar ist und für eine Rückabwicklung in Frage kommt. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht entgehen

Unabhängige und erfahrene Rechtsanwälte prüfen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel hat.