Haben Sie in eine Schrottimmobilie investiert? Die Interessengemeinschaft Widerruf hilft Ihnen dabei, die Verluste wettzumachen.

Unter Schrottimmobilien versteht man Immobilien, die weit über ihrem eigentlichen Wert als Kapitalanlage an private Anleger verkauft werden. In der Regel handelt es sich um ein Vorgehen, bei dem mangelndes Fachwissen der Käufer ausgenutzt wird und die Verkäufer mit unrealistischen Renditeversprechen werben. Nicht selten erweisen sich diese angeblich risikofreien Geldanlagen daher als Desaster, weil die versprochenen Renditen niemals erreicht werden. Viele dieser Immobilien liegen in Ostdeutschland und werden nicht zuletzt mit dem Argument der Steuerersparnis verkauft. In der Regel wird zur Finanzierung der Immobilie gleichzeitig ein Immobilienkredit abgeschlossen, was die Sache noch schlimmer macht. Denn während die Einnahmen der Immobilie häufig hinter der Planung zurück bleiben, pocht die kreditgebende Bank auf Zins und Tilgung. Nicht selten führt die mangelhafte Vermietbarkeit einer Schrottimmobilie dazu, dass der Käufer Schwierigkeiten bekommt, den Kredit zu bedienen.

Erfüllt ihre Immobilie einige dieser Kriterien und sind Sie mit der Wertentwicklung des Investments unzufrieden? Dann helfen wir Ihnen dabei, zu prüfen, ob Sie eine Rückabwicklung des Immobilienkaufs sowie des dazugehörigen Darlehens erreichen können. Bereits angefallene Verluste können dadurch zum großen Teil auf die kreditgebende Bank oder auf den beurkundenden Notar überwälzt werden. Anders als beim „normalen“ Widerruf eines Immobilienkredits, dem sogenannten Widerrufsjoker, gibt es bei einer Schrottimmobilie mehrere Ansatzpunkte, mit denen eine Rückabwicklung erreicht werden kann:

  • Wurde beim Abschluss des Kreditvertrags korrekt über das Widerrufsrecht belehrt?
  • Wurde der Käufer ausreichend über die Risiken aus dem Kauf der Immobilie informiert?
  • Hat die Bank die Immobilie beliehen, obwohl sie wissen konnte, dass der Kaufpreis deutlich zu hoch war?
  • Wurde dem Käufer beim Kauf der Immobilie der Kaufvertrag frühzeitig genug ausgehändigt? (Minimum 14 Tage)

Die Interessengemeinschaft Widerruf arbeitet mit einem spezialisierten Dienstleister zusammen, der es ermöglicht, Ihre Interessen zu wahren, ohne dabei ein Kostenrisiko einzugehen. Und das geht so: In einem ersten Schritt wird durch einen Fachanwalt geprüft, ob der Kauf der Immobilie oder der Abschluss des Kredits anfechtbar sind. In einem zweiten Schritt tritt der Anwalt mit dem Verkäufer der Immobilie, dem beurkundenden Notar sowie dem Kreditinstitut, das die Immobilie beliehen hat, in Kontakt und zielt auf eine Rückabwicklung des Immobilienkaufs.

Häufig kommt es dabei zu einem für Sie lukrativen Vergleich, der beispielsweise so aussehen kann, dass die Bank auf die Rückzahlung eines signifikanten Teils des Kredits verzichtet. In diesem Fall haben Sie also die Wertverluste der Immobilie auf die Bank überwälzt.

Erst wenn dies gelingt, wird für Sie ein moderates Erfolgshonorar fällig. 30 Prozent der Ersparnisse wird Ihnen unser Kooperationspartner in Rechnung stellen. Gelingt kein Erfolg, dann müssen Sie auch nichts bezahlen. Sie haben also keinerlei Gebührenrisiko.

Um zu prüfen, ob wir Ihnen dabei helfen können, einen Verlust aus dem Kauf einer Schrottimmobilie wieder wettzumachen, gehen Sie bitte auf unser Formular zur kostenlosen Prüfung eines Kredits. Tragen Sie dort die benötigten Informationen ein. Setzen Sie auf jeden Fall den Haken bei der Auswahlmöglichkeit „Ich bin an einer anwaltlichen Betreuung auf Basis eines Erfolgshonorars interessiert“. Vermerken Sie bitte im Kommentarfeld, dass es um eine Schrottimmobilie handelt und Sie um entsprechende Prüfung bitten. Die dort genannten Einschränkungen (Darlehen muss bis 2016 widerrufen worden sein) gilt nicht für Schrottimmobilien.

Im „Datei-Upload“ schicken Sie uns bitte eine Kopie des Kreditvertrags und/oder des Darlehens, das Sie im Zuge des Immobilienkaufs abgeschlossen haben. Hier geht es zur kostenlosen Prüfung ihres Immobilienkaufs.

Hotline IG Widerruf

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Unsere Rechtsanwälte prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel hat.