Seit dem 1. November 2002 müssen Immobiliendarlehen mit einer Widerrufsklausel abgeschlossen werden. Diese Regeln auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches sehen vor, dass die Kreditnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben, also von dem Kreditvertrag zurücktreten können. Die Banken müssen in Ihren Verträgen eindeutig und transparent über die Widerrufsklauseln informieren. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach und haben die Banken in ihren Kreditverträgen fehlerhafte Widerrufsklauseln verwendet, so fängt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Kreditnehmer haben damit auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, zu widerrufen.
Dass diese fehlerhaften Widerrufsklauseln nicht die Ausnahme sind, zeigt eine Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg aus dem Juni 2014. Bei den dort untersuchten Kreditverträgen waren nahezu 80% der Widerrufsklauseln ungültig. Fehlerhafte Widerrufsklauseln finden sich vor allem in Darlehensverträgen, die zwischen November 2002 und Ende 2011 abgeschlossen wurden. Für den Kreditnehmer kann dies finanziell beträchtliche Vorteile mit sich bringen. So kann eventuell der bestehende Kreditvertrag gekündigt und eine neue Finanzierung zu den aktuell niedrigen Konditionen abgeschlossen werden. Doch die Prüfung der Widerrufsklauseln und auch die Durchsetzung der Rechtsansprüche sind ohne juristischen Beistand oftmals schwierig. Hier setzt die IG WIDERRUF an.

Die IG WIDERRUF arbeitet mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, die bereits Mandanten in zahlreichen Widerrufsfällen vertreten haben. Die juristische Ersteinschätzung Ihres Vertrages erfolgt dabei völlig kostenlos und unverbindlich.
Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht entgehen
Unsere Rechtsanwälte prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel hat.
