1. Wer hat Aussichten auf Schadenersatz?

Aussichten auf Schadenersatz haben alle, die nach dem 6. Juni 2008 VW-Wertpapiere gekauft haben. In Frage kommen VW-Vorzugsaktien, VW-Stammaktien, VW-Anleihen, VW-Derivate sowie Porsche-Aktien. Besonders gute Chancen haben Sie, wenn Sie nach dem 1. Juni 2014 gekauft haben. Ab diesem Zeitpunkt kann unterstellt werden, dass die Unternehmensführung von VW von den Manipulationen wusste, ohne diese allerdings bekannt zu machen.

 

  1. Muss ich die Papiere noch im Depot haben?

Nein. Für die Geltendmachung von Schadensersatz ist es unerheblich, ob Sie die Papiere noch besitzen oder nicht. Am besten sind die Aussichten für Papiere, die Sie am Abend des 18. September 2015 im Depot hatten und ab dem 1. Juni 2014 gekauft haben. In diesem Fall ist Ihnen nach Ansicht von Experten ein sogenannter Kursdifferenzschaden entstanden, bei dem Sie nicht nachweisen müssen, dass Sie die Papiere nicht gekauft hätten, wenn Ihnen die Informationen über die Abgasmanipulationen vorgelegen hätten. Der Kursdifferenzschaden besteht selbst dann, wenn Sie mit der Transaktion keinen Verlust erlitten haben. Darüber hinaus kann auch die Rückabwicklung der gesamten Wertpapiertransaktion geltend gemacht werden.

 

  1. Welche Kosten entstehen?

Die Prüfung Ihrer Ansprüche durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei ist kostenlos und unverbindlich. Wird festgestellt, dass gute Aussichten auf Schadensersatz bestehen, so können Kosten entstehen, wenn Sie Ihren Fall zum Musterverfahren anmelden oder eine eigenständige Klage einreichen – aber erst, wenn Sie dazu ein Mandat erteilen. Über die Kosten werden Sie ausführlich aufgeklärt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit Hile einer Prozessfinanzierung auch ohne Kostenrisiko klagen. Mehr dazu hier.

 

  1. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung greift dann, wenn kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten nicht im Rahmen der Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen sind. Gute Chancen bestehen, wenn die Rechtsschutzversicherung vor 2012 abgeschlossen wurde und zwischenzeitlich keiner Änderung der Rechtsschutzbedingungen zugestimmt wurde.

 

  1. Wie ist der weitere Fortgang?

In der Regel erhalten Sie nach der Zusendung der Unterlagen innerhalb von 2-3 Werktagen eine Rückmeldung der betreuenden Kanzlei, aus der hervorgeht, welche Aussichten auf Schadensersatz Sie haben und welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

 

  1. Auf welcher Basis wird Schadensersatz gefordert?

Die Forderung nach Schadensersatz kann juristisch unterschiedlich begründet werden. Die stichhaltigste und aussichtsreichste Argumentation besagt, dass die Unternehmensführung von VW die Anleger im Unklaren über die Manipulationen und die damit verbundenen finanziellen Risiken des Konzerns gelassen hat und somit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen haben. Anleger, die ihre Papiere nach dem 1. Juni 2014 erworben haben, können sich darauf berufen, dass der Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn zu diesem Zeitpunkt nachweislich über die Ermittlungen der US-Behörden informiert worden war, aber eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung unterlassen hat.

 

  1. Wann droht Verjährung?

Die relevante Verjährungsfrist liegt im Mai 2017. Dann sind drei Jahre seit dem Zeitpunkt vergangen, zu dem der VW-Vorstand nachweislich über die Abgas-Manipulationen informiert war – diese allerdings nicht pflichtgemäß dem Kapitalmarkt mitgeteilt hat. Daher sollten auf jeden Fall verjährungshemmende Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt ergriffen werden – das kann eine individuelle Klage oder eine Klage über unsere Prozessfinanzierung sein oder eine Anmeldung zum Musterverfahren.

 

  1. Wann ist mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen?

Der Schadenersatz für Wertpapierkäufer kann zum einen individuell eingeklagt werden – zum anderen können Anleger ihre Ansprüche im Rahmen des Musterverfahrens nach dem Kapitanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) anmelden. Es wurden bereits diverse Musterverfahrensanträge gestellt. Es ist davon auszugehen, dass ab August/September 2016 sämtliche individuellen Klagen ausgesetzt werden und anschließend ein Musterkläger ausgewählt wird. Dies dürfte Ende 2016 geschehen. Ab diesem Zeitpunkt können dann alle Anleger, die keine Klage eingereicht haben, ihre Fälle zu diesem Musterverfahren anmelden. Experten erwarten, dass dieses Verfahren rund zwei Jahren dauern wird. Ein Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH könnte noch einmal genauso lange in Anspruch nehmen. Eine rechtskräftige Entscheidung (sog. Musterentscheid) könnte also durchaus bis Ende 2020 vorliegen. Dieser Musterentscheid ist dann bindend für alle Ausgangsverfahren.

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Schadensersatz für Volkswagen-Aktionäre

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