Zahlreiche Baufinanzierungen weisen mangelhafte Kündigungsinformationen auf, wie die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen. Dies ermöglicht es Verbrauchern, das Darlehen trotz laufender Zinsbindung zu kündigen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie die Kündigung aussprechen können, nachdem die kostenlose Prüfung der IG Widerruf ergeben hat, dass Ihr Darlehen dafür in Frage kommt.
Ergibt die Prüfung des Kreditvertrags durch einen fachkundigen Anwalt, dass in Ihrem Kreditvertrag fehlerhafte oder unvollständige Informationen zum Kündigungsrecht stehen, so haben Sie laut § 494, Abs. 6 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können das Darlehen somit vorzeitig beenden, ohne dass der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht.
Nach unseren Erfahrungen wird das Kreditinstitut diese Kündigung zurückweisen, solange Sie nicht anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich also durch eine Ablehnung nicht verunsichern! Dennoch ist es sinnvoll, dass Sie die Kündigung zunächst selbst aussprechen, bevor Sie einen Anwalt mandatieren. Dies gilt insbesondere, wenn die Kosten des Rechtsstreits von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden sollen. Denn erst, wenn die Bank die Kündigung ablehnt, entsteht der Schadensfall. Und erst wenn dieser Schadensfall vorliegt, kann der Anwalt eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen.
Somit ist folgende Vorgehensweise sinnvoll, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und die finanzierte Immobilie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt (kein Neubau, keine Vermietung – Einzelheiten siehe hier).
Erstens: Stellen Sie sicher, dass für Sie keine Nachteile entstehen, wenn die Bank Ihre Kündigung wider Erwarten sofort akzeptiert. Dies ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber auch nicht ganz auszuschließen. Wenn sich beispielsweise Ihre Bonität verschlechtert hat (Arbeitslosigkeit, geringeres Einkommen) oder andere Faktoren gegen eine problemlose Umschuldung sprechen, sollten Sie vor der Kündigung zunächst eine Anschlussfinanzierung sicherstellen, sofern Sie das Darlehen nicht aus Eigenmitteln bezahlen können. Dabei ist Ihnen die IG Widerruf behilflich.
Zweitens: Kündigen Sie das Darlehen bei Ihrem Kreditinstitut. Nutzen Sie dabei beispielsweise dieses Musterschreiben. Es ist nicht nötig, dass Sie auf spezielle Fehler in Ihrem Kreditvertrag hinweisen. Dies übernimmt später der Anwalt. Wichtig ist jedoch, dass Sie der Bank eine Frist von mindestens 14 Tagen setzen. Denn wenn innerhalb dieser Frist keine Antwort erfolgt, so gilt die Kündigung als abgelehnt.
Drittens: Nachdem die Bank das Schreiben beantwortet hat (oder wenn die Frist ohne Antwort verstrichen ist), wenden Sie sich erneut an den Anwalt, der Ihren Vertrag geprüft hat. Er kann dann über die nächsten Schritte entscheiden. Im Regelfall wird er dann die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen. So kann er für Sie tätig werden, ohne dass Ihnen ein Kostenrisiko entsteht. Alle weiteren Schritte werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt.
In der Regel wird der Anwalt dann noch einmal in schriftlichen Kontakt mit der Bank treten und detailliert auf die Fehler im Darlehensvertrag hinweisen. In diesem sogenannten außergerichtlichen Verfahren wird also versucht, die Kündigung durchzusetzen, ohne dass es zu einer gerichtlichen Klage kommt. Zeigt sich die Bank hier nicht kompromissbereit, so wird in der Regel die Klage der nächste Schritt sein.
Mit diesem Vorgehen schaffen Sie die besten Voraussetzungen dafür, die Kündigung einer laufenden Baufinanzierung wirksam durchzusetzen. Sie können damit trotz laufender Zinsbindung sofort aus ihrem Darlehen aussteigen und die aktuellen Niedrigzinsen für eine Umschuldung nutzen – oder Sie vereinbaren mit Ihrer Bank die Fortführung des Darlehens zu günstigeren Konditionen.