Kündigungsjoker statt Widerrufsjoker: So kündigen Sie eine Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung

In den vergangenen vier Jahren hat die Interessengemeinschaft Widerruf vielen Hundert Verbraucher zum erfolgreichen Widerruf ihrer Baufinanzierung verholfen. Eine neue Analyse eröffnet nun Chancen auf den vorzeitigen Ausstieg aus vielen Krediten, die bislang über den Widerruf nur schwer angreifbar sind. Betroffen sind zehntausende Baufinanzierungen vor allem bei Commerzbank, Deutsche Bank, BHW und DSL. 

Kreditinstitute müssen private Kreditnehmer seit Juni 2010 im Darlehensvertrag über ihre Kündigungsrechte informieren. Fehlen diese Informationen oder sind sie unvollständig, so ist der Kunde gemäß §494 Abs. 6 BGB zur jederzeitigen Kündigung berechtigt. Bei Baufinanzierungen darf dabei keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden – auch wenn die Zinsbindung noch länger läuft.

Insgesamt gibt es mehrere Kündigungsrechte, beispielsweise ein ordentliches Kündigungsrecht (§489 BGB) und Kündigungsrechte aus wichtigem Grund (§§490 und 314 BGB). Letztere greifen beispielsweise beim Verkauf der Immobilie. Auf alle diese Rechte muss der Kreditvertrag hinweisen. Fehlen diese Hinweise oder sind sie unvollständig, so ist der Vertrag fehlerhaft.

Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf weisen die Kreditverträge etlicher Banken diese Fehler auf und sind daher kündbar. Interessanterweise tritt dieser Fehler insbesondere bei Kreditinstituten auf, deren Kreditverträge kaum über falsche Widerrufsbelehrungen („Widerrufsjoker) angreifbar sind. Stattdessen greift aber dort nun der Kündigungsjoker.

Deutsche Bank: In den von uns untersuchten Baufinanzierungen weist die Deutsche Bank lediglich auf ihr eigenes Kündigungsrecht hin – nicht jedoch auf das Kündigungsrecht des Kunden. Die Verträge sind daher stark fehlerhaft.

Commerzbank: Hier finden sich zwar Hinweise auf ein Kündigungsrecht des Kunden, doch sind diese unvollständig. So fehlt beispielsweise der Hinweis auf das ordentliche Kündigungsrecht. Auch das ist ein substanzieller Fehler.

DSL Bank: Auch die DSL Bank weist zwar in den AGBs auf ein Kündigungsrecht des Kunden hin. Dies ist jedoch nach Ansicht unserer Anwälte absolut unzureichend und lückenhaft.

ING Diba: Auch hier sind die Informationen unvollständig und mangelhaft. Der Hinweis auf §490 findet sich an völlig falscher Stelle, ein Verweis auf §314 fehlt völlig.

BHW Bank: Hier stellt die Bank in erster Linie dar, warum der Kredit nicht durch den Kunden kündbar ist, und versäumt dabei, die Kündigungsrechte darzustellen.

Bei den genannten Banken sehen wir gute Voraussetzungen für eine sofortige Kündigung durch den Kunden. Auch weitere Kreditinstitute können betroffen sein. Nach ersten Erfahrungen weisen die Banken die Kündigung zurück, solange nur der Kunde diese ausspricht. Daher sollte auf jeden Fall ein Anwalt die Kündigung begleiten.

Was ist nun der Unterschied zwischen einer Kündigung und dem Widerruf? In beiden Fällen wird der Kredit trotz laufender Zinsbindung vorzeitig beendet, ohne dass der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Beim Widerruf schuldet die Bank zusätzlich noch eine Nutzungsentschädigung für die Zahlungen, die der Kunde seit Beginn des Darlehens an die Bank geleistet hat. In der Praxis fällt diese Zahlung im Rahmen von Vergleichen oft unter den Tisch oder sie wird deutlich reduziert. Tatsächlich ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung daher eher gering – zumindest dann, wenn die Restlaufzeit der Zinsbindung noch einige Jahre beträgt. Der große Vorteil liegt in diesen Fällen darin, dass Kunden den zu zahlenden Zinssatz sofort deutlich reduzieren und sich zudem die niedrigen Zinsen für einen langen Zeitraum sichern. Das Risiko steigender Zinsen ist damit aus der Welt.

Verbraucher sollten daher ihre Baufinanzierung aus dem Zeitraum nach Juni 2010 kostenlos und unverbindlich von den Anwälten der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen lassen. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, ob der Vertrag fehlerhaft ist und welche konkreten nächsten Schritte zu gehen sind. Zudem wird geprüft, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder ob eine solche Versicherung noch abgeschlossen werden kann.

FAZIT: Die Kündigung oder der Widerruf einer Baufinanzierung bieten große Chancen zur Ersparnis für Immobilienbesitzer. Der wirtschaftliche Vorteil liegt im Schnitt bei rund 10.000 Euro. Zudem schalten Verbraucher das Risiko eines Zinsanstiegs aus, indem sie sich nach der Kündigung einen langfristig günstigen Zinssatz sichern können.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

    1. Roland Klaus

      Bisher gibt es noch keine Gerichtsurteile zu diesem Thema. Deswegen empfehlen wir allen, deren Fälle Rechtschutzfähig sind (kein Neubau, keine Vermietung) aktiv zu werden. Wenn die Rechtschutzversicherung nicht greift, sollte man die Entwicklung der Lage abwarten.

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