Widerrufsjoker – keine Angst vor fehlender Anschlussfinanzierung nach Kredit-Widerruf
Viele Verbraucher schrecken vor dem Widerruf eines Immobilienkredits zurück. Grund: Sie haben Angst, keine Anschlussfinanzierung zu bekommen, nachdem sie den Widerrufsjoker gezogen haben. Doch diese Furcht ist unbegründet – wenn die Bonität des Kunden stimmt. Auch für die Timing-Frage gibt es nun eine Lösung: den flexiblen Forward-Kredit.
Immer wieder erreichen uns bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) Anfragen von Verbrauchern, die gute Chancen auf eine Rückabwicklung ihres Darlehensvertrags haben. Für die meisten würde das eine Ersparnis von mehr als 10.000 Euro bedeuten. Immerhin ist mit der Rückabwicklung nicht nur der sofortige Ausstieg aus dem Darlehen verbunden, sondern auch der Anspruch auf eine Verzinsung (sogenannter Nutzenersatz), die die Bank dem Kunden zahlen muss.
Dennoch hält viele Verbraucher ein Thema vom Widerrufsjoker ab: die Angst vor einer fehlenden Anschlussfinanzierung. Immer noch kursieren Berichte, dass Verbraucher, die einen Darlehensvertrag widerrufen haben, keinen anderen Kredit mehr bekommen. Von „schwarzen Listen“ ist da die Rede und von Absprachen der Banken untereinander. Die Konsequenz, so fürchten Verbraucher, könnte sein, dass sie nach dem Widerruf ohne neues Darlehen dastehen und die Immobilie zwangsweise verkaufen müssen.
Nach den Erfahrungen, die wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf gesammelt haben, lässt sich sagen: Das meiste davon ist Unsinn. Zwar sollte niemand leichtfertig den Widerruf eines Darlehens erklären. Doch in den meisten Fällen ist eine Anschlussfinanzierung kein Problem. Zwar gibt es einige Banken (wie die ING Diba), die grundsätzlich keine Darlehen anbieten, wenn der Kunde zuvor per Widerrufsjoker aus einer anderen Finanzierung ausgestiegen ist. Doch das ist die Ausnahme. Die meisten Banken und Versicherungen sind hier weniger zimperlich und bieten zu guten Konditionen eine Anschlussfinanzierung.
Letztlich kommt es nur darauf, dass der Kunde eine entsprechende Bonität und eine werthaltige Immobilie mitbringt. Gibt es hier Mängel, dann kann es mit einer Finanzierung schwierig werden – aber das hat dann nichts mit dem Widerruf zu tun. Wer also beispielsweise vor kurzem arbeitslos geworden ist oder deutlich weniger verdient als zum Zeitpunkt, als er den zu widerrufenden Kredit abgeschlossen hat, der sollte sich den Widerrufsjoker gut überlegen.
Aber das sind Ausnahmefälle. Für die große Mehrheit der Verbraucher gilt: Eine Anschlussfinanzierung nach einem Widerruf stellt keine große Hürde dar. Bleibt die Frage des Timings. Denn wer heute einen Kredit widerruft, kann zumeist nicht abschätzen, wie lange das Verfahren dauert, bis er aus seinem alten Darlehen entlassen wird. Wann also benötigt er konkret seine Anschlussfinanzierung?
Auch für dieses Problem haben wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf mittlerweile eine Lösung gefunden. Gemeinsam mit unseren Finanzierungsexperten bieten wir ein Angebot, das den Kunden völlig flexibel macht. Er schließt eine besondere Form des Forward-Darlehens ab, das zu einem frei wählbaren Zeitpunkt ausgezahlt wird. Zwar wird wie bei einem normalen Forward-Darlehen der Zeitpunkt der Auszahlung bei Abschluss festgelegt. Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, diesen Auszahlungszeitpunkt vorzuziehen – ohne dass ihm dabei zusätzliche Kosten entstehen.
Ein Beispiel: Der Verbraucher hat im Jahr 2010 ein Darlehen mit einer Zinsbindung von zehn Jahren abgeschlossen, das er gerne auf Basis des aktuellen BGH-Urteils widerrufen möchte. Er weiß jedoch nicht, ob der Widerruf erfolgreich sein wird und wie lange das Verfahren dauern wird. Mit Hilfe des flexiblen Forward-Darlehens schließt er nun eine Anschlussfinanzierung ab, die zum Ende seiner bisherigen Zinsbindung, im Jahr 2020 beginnt. Damit ist er zunächst einmal für den Fall gesichert, dass sein bisheriges Darlehen plangemäß weiterläuft, der Widerruf also erfolglos bleibt oder gar nicht erst ausgesprochen wird. Zudem hat er sich die aktuellen Niedrigzinsen gesichert.
Der Clou ist aber: Gelingt es nun, mit dem Widerrufsjoker frühzeitig aus dem Darlehen auszusteigen, kann der Kunde das abgeschlossene Forward-Darlehen jederzeit vorzeitig aktivieren. Er ist also nicht daran gebunden, bis zu einem vorher festgelegten Startdatum zu warten. Damit bietet der flexible Forward-Kredit das ideale Instrument, um sich einerseits die aktuellen Niedrigzinsen zu sichern und andererseits eine Absicherung für den Fall zu schaffen, dass er aufgrund eines erfolgreichen Widerrufs eine kurzfristige Anschlussfinanzierung benötigt.
Wer sich für das flexible Forward-Darlehen interessiert, wendet sich bitte unter www.widerruf.info/umschuldung an die Interessengemeinschaft Widerruf. Dort können Verbraucher auch kostenlos und unverbindlich ihre Kreditverträge daraufhin prüfen lassen, ob sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen und für den Widerrufsjoker in Frage kommen.