VW, Audi, Mercedes, BMW und Co.: Urteile zum Widerruf von Kfz-Krediten verhindern Wertverlust und Fahrverbot

Das anstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird über Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in deutschen Großstädten entscheiden. Verbraucher, die sich gegen den Wertverlust ihres Autos und einen Entzug der Betriebserlaubnis wehren wollen, können das mit einem Widerruf ihrer Finanzierung tun – und damit die Rückgabe des Kfz erzwingen.

Mittlerweile gibt es etliche Urteile, die bestätigen, was die Interessengemeinschaft Widerruf in ihren Analysen herausgefunden hat: Zahlreiche Kredit- und Leasing-Verträge, die in Zusammenhang mit dem Kauf eines Autos geschlossen wurden, sind mangelhaft. Sie enthalten Formfehler, die dafür sorgen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Somit ist noch Jahre nach Abschluss ein Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrags möglich – und damit die Rückgabe des Automobils.

Grundsätzlich ist ein solcher Widerruf völlig unabhängig davon möglich, ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Auch das Fabrikat ist unwesentlich, genauso wie die Frage, ob es Neufahrzeug oder ein gebrauchtes Auto ist. Entscheidend ist lediglich, ob der Finanzierungsvertrag fehlerhaft ist. Und dies ist nach unseren Untersuchungen überwiegend der Fall.

Diverse Gerichtsurteile bestätigen dies inzwischen. So hat das Amtsgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17) entschieden, dass ein Verbraucher seinen VW Diesel aufgrund eines Kredit-Widerrufs an die VW Bank zurückgeben kann. Er erhält seine Tilgungszahlungen zurück, die Restschuld wird gelöscht. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut auf dem durch den Diesel-Skandal eingetretenen Wertverlust sitzen bleibt – und nicht der Verbraucher.

Ähnlich urteilte das Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) in einem Verfahren, in dem es ebenfalls gegen Volkswagen ging. Auch hier darf der Kläger seinen Diesel zurückgeben und bekommt sein Geld wieder. Zwischenzeitlich hatte Volkswagen dem Verbraucher sogar angeboten, das Fahrzeug zusätzlich behalten zu können. Ziel von VW war es dabei, ein Urteil zu vermeiden. Allerdings hatte sich der Kläger nicht darauf eingelassen und auf ein Urteil bestanden.

Auch das Landgericht Ellwangen (Az. 4 O 232/17) schließt sich dieser Sichtweise an und bemängelt Formfehler in einem Kfz-Kreditvertrag. Das Kreditinstitut muss dem Kunden nicht nur die bisher geleisteten Zahlungen erstatten, sondern diese sogar noch mit fünf Prozent über Basiszins verzinsen.

In allen drei Fällen wurde ebenfalls geurteilt, dass die Verbraucher eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen müssen. Diese Sichtweise ist unter Experten jedoch umstritten – zumindest für Kredite, die nach Juni 2014 abgeschlossen wurden. Doch entscheidend ist für Verbraucher: Die von den Gerichten festgelegte Nutzungsentschädigung war bei Diesel-Fahrzeugen deutlich geringer als die durch Dieselgate eingetretenen Wertverluste. So wurde beispielsweise im Berliner Fall für drei Jahre Nutzung eines VW Touran Diesel eine Entschädigung von 4.000 Euro festgelegt. Der Wertverlust, den der Verbraucher vermieden hat, lag vermutlich etwa dreimal so hoch.

FAZIT: Verbraucher, die ein Auto per Kredit oder Leasing finanziert haben, können durch den Widerruf des Kreditvertrags den Kauf des Fahrzeugs unter Umständen rückgängig machen. Besonders interessant ist das für Diesel-Besitzer, bei denen das Fahrzeug durch den Diesel-Skandal deutlich an Wert verloren hat und von Fahrverboten bedroht ist. Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen kostenlos und unverbindlich, ob der Finanzierungsvertrag fehlerhaft ist und sagen Ihnen, wie die weiteren Schritte zur Umsetzung eines Widerrufs aussehen.

 

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