Abgas-Skandal: Diesel loswerden durch Kredit Widerruf bei Ford Bank

Viele Diesel-Besitzer haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug mit Hilfe eines Kredit-Widerrufs zu sehr attraktiven Konditionen loszuwerden. Wir zeigen Ihnen am Beispiel der Ford-Bank, wie lukrativ das sein kann.

Um es vorweg zu sagen: Der sogenannte Widerrufsjoker, steht jedem privaten Kreditnehmer offen, dessen Kredit- oder Leasing-Vertrag fehlerhaft ist. Es kommt also nicht darauf an, ob durch die Finanzierung ein Diesel-Fahrzeug erworben wurde. Entsprechend ist es auch unerheblich, ob es sich um einen nachweislich manipulierten Motor (beispielsweise VW) handelt oder nicht.

Nicht nur VW-Besitzer haben demnach gute Chancen, aus ihrem Vertrag auszusteigen und das Auto zurückzugeben. Vielmehr haben die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf ergeben, dass die große Mehrzahl der Kfz-Finanzierungen fehlerhaft ist und widerrufen werden kann. Aber natürlich ist der Widerruf besonders für Diesel interessant. Immerhin haben diese Fahrzeuge massive Wertverluste hinnehmen müssen und sind derzeit auf dem deutschen Markt nahezu unverkäuflich, selbst wenn sie Euro 6 Motoren haben.

Wie ein solcher Kredit-Widerruf über die Bühne geht, zeigt der Fall eines Nutzers der IG Widerruf. Er hatte Anfang 2017 einen Ford Tourneo Diesel gekauft und über ein Darlehen bei der Ford Bank finanziert. Rund anderthalb Jahre später, Mitte 2018, widerrief er das Darlehen mit Hilfe eines unserer Anwälte. Er war zu diesem Zeitpunkt rund 37.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren.

Realistisch gesehen, hätte er das Auto zu diesem Zeitpunkt bestenfalls noch zur Hälfte des Neupreises von 25.000 Euro auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen können. Durch den Widerruf des Kredits stellte er sich deutlich besser: Er erhielt sämtliche Zahlungen von der Bank zurück und musste lediglich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 3500 Euro bezahlen. Das sind nur etwa 15 Prozent des Neupreises. Damit war der Kunde das Fahrzeug zu extrem niedrigen Kosten los. Er hatte gegenüber dem Verkauf des Fahrzeugs geschätzte 10.000 Euro gespart!

Diese Nutzungsentschädigung berechnet sich dadurch, dass man eine Gesamtfahrleistung für das Auto von 250.000 Kilometer unterstellt, wie das die meisten Gerichte in Deutschland tun. 37.000 gefahrene Kilometer entsprechen somit 15 Prozent der Lebensdauer des Autos, somit schuldet der Kunde der Bank 15 Prozent des Neupreises.

Dieses Ergebnis wurde im Fall der Ford-Bank außergerichtlich erzielt. Das bedeutet, dass noch nicht einmal eine Klage nötig war – lediglich ein erfahrener Anwalt, der mit der Bank verhandelt. Ähnliche Ergebnisse sehen wir derzeit bei etlichen anderen Autobanken, allen voran bei Banken der VW-Gruppe, also VW Bank, Audi Bank, Skoda Bank und Seat Bank.   

Zugegeben: In der Regel ist ein gerichtliches Vorgehen nötig, um ein solches Ergebnis zu erzielen. Die Kosten dafür übernimmt fast immer die Rechtsschutzversicherung. Und ein kleiner Trick macht die Sache noch interessanter: Wer noch keine Police hat, der kann bei einigen Versicherungen noch einen Rechtsschutz abschließen, der nach dem Widerruf die Kosten für Anwalt und Gericht bezahlt.

Unter dem Strich bietet der sogenannte Widerrufsjoker eine äußerst effektive Möglichkeit, mit der sich Verbraucher gegen Wertverlust und Fahrverbote wehren können. Doch sollte niemals ein voreiliger Widerruf bei der Bank ausgesprochen werden. Erster Schritt sollte vielmehr die Prüfung des Kredit- oder Leasing-Vertrags durch einen erfahrenen Anwalt sein. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet diesen Service kostenlos und unverbindlich an. Unsere Anwälte unterstützen Sie auch bei der anschließenden Umsetzung des Widerrufs.

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