Urteile im Abgas-Skandal: Porsche muss zwei Schummel Diesel zurücknehmen

Auch Porsche-Fahrer sind vom Diesel-Skandal betroffen. Doch gleich mehrere Urteile zeigen, dass die Chancen, sich vor Gericht zu wehren, sehr gut sind. Für kreditfinanzierte Käufe bietet sich der Widerrufsjoker an.

Eine überragende Rolle hat der Diesel-Motor in der Porsche-Modellpalette nie gespielt. Trotzdem haben gerade die größeren Modelle Cayenne, Panamera und auch der Macan einen ordentlichen Anteil an Diesel-Motoren.

Und genau diese Fahrzeuge sorgen jetzt bei ihren Besitzern für Ärger. Sie haben massive Wertverluste hinnehmen müssen und sind zudem von Fahrverboten bedroht. Nicht selten sprechen wir hier über mehrere zehntausend Euro, die diese Autos innerhalb weniger Monate an zusätzlichem Wertverlust durch die Diesel-Affäre und die manipulierten Abgaswerte hinnehmen mussten.

Denn die in den Diesel-Modellen von Porsche verbauten Motoren wurden von Volkswagen hergestellt und weisen daher Abschalteinrichtungen auf, wie sie auch in den berüchtigten VW-Motoren EA189 verwendet wurden.

Doch genau dies sorgt nun dafür, dass Porsche-Besitzer sehr gute Chancen haben, ihre Fahrzeuge zu sehr attraktiven Konditionen an Porsche zurückzugeben oder Schadensersatz zu erhalten. In diesen Fällen werden die Wertverluste auf den Hersteller abgewälzt. Voraussetzung: Sie sind bereit, den Rechtsweg zu bestreiten. Die Interessengemeinschaft Widerruf zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Grundsätzlich gibt es zwei Optionen: Erstens ein Vorgehen gegen Porsche mit der Forderung auf Schadensersatz und Rücknahme des Fahrzeugs. Gleich zwei Urteile aus der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie erfolgversprechend dieses Vorgehen ist. So hat das Landgericht Stuttgart (6 O 175/17) entschieden, dass Porsche einen Cayenne Diesel zurücknehmen muss und die Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer moderaten Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs zurückerhält. Das Gericht bezeichnete das Vorgehen von Porsche als sittenwidrig.

Wenige Tage später ein ähnliches Urteil vor dem Landgericht Kiel (12 O 406/17). Dort ging es um einen Macan Diesel. Hier kann der Kunde nun wählen, ob er das Fahrzeug an Porsche zurückgibt oder den Minderwert als Schadensersatz kassiert.

Für Autobesitzer, die den Erwerb ihres Fahrzeugs mit Kredit oder Leasing finanziert haben, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, die sogar noch interessanter sein kann: den sogenannten Widerrufsjoker, also den Widerruf des Finanzierungsvertrags aufgrund von Formfehlern. Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Mehrzahl der Kreditverträge von Autobanken fehlerhaft sind und noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können. Dazu zählen auch die Kredit- und Leasingverträge von Porsche-Fahrzeugen, die häufig bei Kreditinstituten außerhalb der VW/Porsche-Gruppe geschlossen wurden.

Als Folge eines wirksamen Widerrufs kann das Fahrzeug an das Kreditinstitut zurückgegeben werden – die Auswirkungen sind also ähnlich wie bei einer Klage gegen Porsche. Vorteil ist jedoch: Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung haben, können vor dem Widerruf bei einigen Versicherungen noch eine Police abschließen, die die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Zudem greift der Widerrufsjoker auch dann, wenn es sich nicht um einen nachweislich manipulierten Diesel handelt.

Und so gehen Sie vor: Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche durch erfahrene Anwälte an. Im Zug dieser Prüfung erfahren Sie, welche Vorgehensweise die günstigste ist. Zudem prüfen wir, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder ob eine solche Police noch abgeschlossen werden kann. Auch bei der anschließenden Umsetzung des Widerrufs oder einer Schadensersatzklage begleiten Sie unsere Experten.

 

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