VW Abgas Skandal: EuGH soll über Nutzungsersatz bei Diesel-Klagen entscheiden

Spannende Entwicklung im Diesel-Skandal: Die Frage nach Nutzungsersatz soll jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden. Das könnte die Aussichten für geschädigte Diesel-Besitzer weiter verbessern.

Muss ein Diesel-Besitzer, der sein Fahrzeug aufgrund einer Schadensersatz-Klage oder eines Kredit-Widerrufs an den Autohersteller zurückgibt, einen Ersatz für die gefahrenen Kilometer bezahlen? Das ist ein regelmäßiger Streitpunkt in Verfahren, in denen Verbraucher gegen Autobanken oder Autohersteller klagen. Bisher haben deutsche Gerichte diese Frage unterschiedlich beantwortet.

In etlichen Fällen, die die Interessengemeinschaft Widerruf begleitet hat, haben Verbraucher eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. In einigen Fällen konnte dies vermieden werden. Gerade bei Fahrzeugen, die eine hohe Laufleistung aufwiesen, ist diese Frage häufig entscheidend.

Nun will ein Richter am Landgericht Erfurt diese Frage vom EuGH klären lassen und damit für mehr Rechtssicherheit sorgen. Besonders interessant könnte es werden, wenn der EuGH im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens entscheiden würde. Dann wäre noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung zu rechnen, die dann auch europaweit Klarheit bringen würde.

Fällt die Entscheidung zugunsten der Verbraucher aus, dürfte dies für die Autoindustrie richtig teuer werden. Denn es würde bedeuten, dass die Kunden ihre Fahrzeuge quasi kostenlos genutzt haben. Neben der VW Gruppe wären insbesondere BMW und Mercedes betroffen – aber auch andere Hersteller. Deshalb versucht Volkswagen, das Verfahren offenbar auszubremsen. Mit einigen Klägern hat man sich verglichen, um die Verfahren aus der Welt zu schaffen. In den verbleibenden Fällen hat Volkswagen gegen den zuständigen Richter einen Befangenheitsantrag gestellt, wie die FAZ schreibt.

Diese Entwicklung verbessert die Chancen für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgasreinigung. Ohnehin stehen die Aussichten sehr gut, die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs oder eine Zahlung von Schadensersatz durchzusetzen. Dieser Schritt würde für Verbraucher noch einmal deutlich lukrativer werden, wenn der EuGH entscheidet, dass kein Nutzungsersatz gezahlt werden muss. Besitzer eines Diesel-Fahrzeugs sämtlicher Marken können bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, welche Aussichten auf Schadensersatz oder Rückgabe des Fahrzeugs sie haben. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie auch, welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden sind. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten.

 

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