Sensations-Urteile: VW muss Schummel-Diesel gegen Neuwagen tauschen

Böse Schlappe für Volkswagen im Diesel-Skandal. Das OLG Karlsruhe hat drei Klägern Recht gegeben, die wegen der Abgas-Manipulation auf Rückgabe ihrer Fahrzeuge geklagt hatten. Sie sollen nun Neufahrzeuge erhalten.

Dabei handelt es sich um das erste Urteil, das in der zweiten Instanz von einem deutschen Oberlandesgericht gefällt wird. Volkswagen hatte noch versucht, die Urteile durch lukrative Vergleichsangebote zu verhindern, hatte bei den Klägern aber auf Granit gebissen.

Bei den drei Autos handelt es sich um einen VW Touran, einen VW Sharan und einen Audi A3 mit Motoren der Baureihe EA 189 und Manipulationssoftware. Die Kläger hatten den Tausch ihrer Schummel-Diesel gegen Neufahrzeuge gefordert. Volkswagen hat das mit der Begründung abgelehnt, dass die jeweiligen Modelle nicht mehr lieferbar seien.

Das OLG Karlsruhe urteilte nun, dass die Käufer Anspruch auf ein fabrikneues Fahrzeug des jeweiligen Nachfolgemodells haben. Zudem müssen Sie keinerlei Nutzungsentschädigung für den Gebrauch ihrer manipulierten Autos zahlen. Sie haben die Fahrzeuge somit also mehrere Jahre lang kostenlos genutzt.

Die Karlsruher OLG-Urteile sind die logische Folge des Bundesgerichtshofs aus dem Februar: Damals hatten die obersten Richter gesagt, dass sie eine unzulässige Abschalteinrichtung, wie sie bei manipulierten Diesel verwendet wird, als Sachmangel einstufen. Ein Software-Update, wie es von Volkswagen und anderen Herstellern wie Mercedes angeboten wird, ist deswegen als reine Nachbesserung in vielen Fällen nicht ausreichend.

Diese Urteile zeigen einmal mehr, dass Diesel-Besitzer, die unter Wertverlust oder Fahrverboten leiden, sich nicht mit einem Software-Update abspeisen sollten. Die Aussichten, sich auf dem Rechtsweg zu wehren, sind in vielen Fällen ausgezeichnet. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach individueller Ausgangslage. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet im Rahmen einer kostenlosen Prüfung eine Orientierung über das konkrete Vorgehen und die damit verbundenen Kosten.

Falls der Kauf des Fahrzeugs durch Kredit oder Leasing finanziert wurde, so ist in vielen Fällen der sogenannte Widerrufsjoker erfolgversprechend. Dabei wird die Finanzierung aufgrund von Formfehlern widerrufen. Wurde das Auto ohne Finanzierung gekauft, so ist oft eine Schadensersatzforderung gegen den Hersteller aussichtsreich, wenn Anzeichen für eine Manipulation vorliegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.