Berliner Urteil gegen VW: Kredit widerrufbar – Diesel-Fahrzeug geht zurück an Volkswagen
Das Landgericht Berlin urteilt, dass Kfz-Kredite der VW-Bank fehlerhaft sind und widerrufen werden können. Für Diesel-Besitzer ergeben sich dadurch große Chancen – Sie können ihr manipuliertes Fahrzeug zu günstigen Konditionen loswerden.
Nur wenige Tage nach einem ersten Urteil des Landgerichts Arnsberg macht nun auch das Landgericht Berlin deutlich, dass Verbraucher durch den Widerruf einer Kfz-Finanzierung den Kauf eines Autos rückgängig machen können. Entsprechende Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf werden durch das Urteil bestätigt und eröffnen viele Tausend Autobesitzern zahlreicher Marken den Weg zur Rückgabe ihrer Fahrzeuge. Das Urteil ist nämlich nicht nur auf Fahrzeuge der VW-Gruppe anwendbar.
In dem Verfahren (Az. 4 O 150/16) hatte ein Verbraucher einen VW Diesel Modell Tiguan gekauft und auf Kredit bei der Volkswagen Bank finanziert. Nachdem das Fahrzeug aufgrund der Diesel-Affäre massiv an Wert verloren hatte, widerrief der Kunde seinen Darlehensvertrag. Sein Anwalt machte geltend, dass die Bank in dem Kreditvertrag nicht ausreichend deutlich über die geforderten Pflichtangaben informiert hat.
Als Folge fängt die übliche 14tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Ein Verbraucher kann also noch Jahre nach Abschluss des Darlehens den Kredit widerrufen. Da die Finanzierung und der Fahrzeugkauf ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“ darstellen, müssen durch den Widerruf des Darlehens sowohl die Finanzierung als auch der Autokauf rückabgewickelt werden.
Konsequenz des Berliner Urteils, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist: Der Kunde gibt sein Auto an VW zurück und erhält im Gegenzug die Anzahlung sowie die bisherigen Tilgungszahlungen von der VW Bank zurück. Zusätzlich urteilte das Gericht, dass der Verbraucher eine moderate Nutzungsentschädigung von knapp 4.000 Euro bezahlen muss. Dies dürfte aber deutlich weniger sein, als das Fahrzeug angesichts des Diesel-Skandals zwischenzeitlich an Wert verloren hat.
Das Urteil ist wegweisend für alle, die sich über den massiven Wertverlust eines Diesel-Fahrzeugs ärgern und daher das Auto zurückgeben möchten. Das Vorgehen ist weder daran gebunden, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel handelt, noch muss es ein Auto aus dem VW-Konzern sein. Denn der Widerruf eines Kredit- oder Leasingvertrags richtet sich in erster Linie an die finanzierende Bank. Somit kann eine Rückabwicklung auch dann erzielt werden, wenn die Bank nicht zum Autokonzern gehört (beispielsweise Santander Bank, Bank 11, etc.). Fast alle Kfz-Kreditverträge, die wir in den vergangenen Wochen geprüft haben, sind fehlerhaft und bieten damit die Voraussetzungen zum Widerruf.
Verbraucher können ihre Finanzierungsverträge (Kredit und Leasing) kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf von erfahrenen Anwälten prüfen lassen. Im Zuge dieser Prüfung erfahren sie, ob der Vertrag fehlerhaft ist und daher widerrufen werden kann. Gleichzeitig berechnen die Anwälte, mit welchen Gebühren ein Vorgehen verbunden wäre. In der Regel müssen sich private Verbraucher keine Sorgen über das Kostenrisiko machen, denn normalerweise zahlt die Rechtsschutzversicherung.
Besteht noch keine Rechtsschutzversicherung, so kann eine entsprechende Police abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird. Doch Vorsicht: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen kommen dafür in Frage und es muss zumeist eine Wartezeit berücksichtigt werden. Umso wichtiger ist also, dass Verbraucher nicht voreilig handeln, sondern sich von Fachleuten beraten lassen.