OLG entscheidet: Kfz-Kredite von BMW und Opel Bank können widerrufen werden

Erstmals hat ein Oberlandesgericht angekündigt, gleich zwei Autobanken zur Rückabwicklung von Kfz-Krediten zu verurteilen. Betroffen sind die BMW Bank und die Opel Bank. Das ermöglicht insbesondere Diesel-Besitzern, sich vor Fahrverboten und Wertverlusten zu schützen. Auch der BGH wird bald entscheiden.

Mit dem Oberlandesgericht Oldenburg hat nun erstmals ein Gericht der zweiten Instanz bestätigt, dass zahlreiche Auto-Kredite schwerwiegende Formfehler enthalten, die die Kunden auch Jahre nach Abschluss noch zum Widerruf der Finanzierung und zur Rückgabe der Fahrzeuge berechtigen. In Frage kommen dabei sowohl Darlehen als auch Leasing-Verträge.

In zwei Berufungsverfahren, die von einer Partnerkanzlei der IG Widerruf geführt wurden, ging es gegen die Opel Bank (8 U 216/18) und die BMW Bank (8 U 131/18). Das Gericht argumentierte, dass die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen aufgrund unklarer Klauseln und fehlender Informationen in den Verträgen nicht in Gang gesetzt worden sei. Insbesondere die Widerrufsbelehrung sei widersprüchlich und damit fehlerhaft. Demnach könnten die Kunden den Widerruf immer noch ausüben. Die Bank müsse das Darlehen rückabwickeln und das finanzierte Fahrzeug zurücknehmen.

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Das kann besonders für Besitzer von Autos mit Diesel-Motoren sehr lukrativ sein. Denn diese Fahrzeuge haben aufgrund des Abgas-Skandals teilweise massiv an Wert verloren und sind als Gebrauchtwagen kaum noch verkäuflich. Kommt es dagegen zur Rückgabe an die Bank, so müssen die Besitzer lediglich eine moderate Nutzungsentschädigung bezahlen, die aber in aller Regel deutlich geringer ist als der Wertverlust des Fahrzeugs.

Besonders brisant an den Oldenburger Fällen ist, dass sich die vom Gericht bemängelten Fehler nicht nur in Krediten von Opel Bank und BMW Bank finden, sondern auch in den Darlehensverträgen zahlreicher anderer Kreditinstitute, beispielsweise Santander, VW Bank, Audi Bank und Mercedes Benz Bank.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat angekündigt, am 5. November über den Widerruf von zwei Kfz-Darlehen zu urteilen. Die Fälle weisen große Ähnlichkeiten zu jenen auf, über die das OLG Oldenburg zu entscheiden hatte, weswegen die endgültigen Urteile in Oldenburg auch erst nach der BGH-Entscheidung veröffentlicht werden sollen.

Beobachter rechnen jedoch damit, dass es zu diesen BGH-Urteilen gar nicht kommen wird, weil die Banken vorher noch einen Vergleich anstreben werden. In der Vergangenheit hatten Kreditinstitute mehrfach erfolgreich versucht, BGH-Entscheidungen rund um den sogenannten Widerrufsjoker zu vermeiden, um eine Widerrufswelle von Kunden zu verhindern. In solchen Fällen wird dem Kläger dann ein enorm lukratives Angebot gemacht, damit dieser seine Klage zurückzieht.

Die Entwicklungen beim OLG Oldenburg und dem BGH zeigen, wie aussichtsreich der Widerruf einer Kreditfinanzierung für Verbraucher sein kann, die ein Fahrzeug loswerden möchten. Grundsätzlich ist es dabei unerheblich, ob es sich bei dem finanzierten Auto um einen Diesel oder Benziner handelt. Auch spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug als Neu- oder Gebrauchtwagen erworben wurde. Selbst, wenn die Finanzierung bereits ausgelaufen ist oder das Fahrzeug verkauft wurde, ist ein Vorgehen noch möglich, da ein fehlerhafter Kreditvertrag ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ nach sich zieht. Betroffene Verbraucher können ihre Verträge bei spezialisierten Anwälten prüfen lassen, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.  

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