Widerrufsjoker mit Lücken: Trotz verpasster Frist noch Kredit-Widerruf bei ING Diba und DSL möglich

Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes für Wohnimmobilienkredite hat der Gesetzgeber eigentlich entschieden: Baufinanzierungen, die vor Mitte 2010 abgeschlossen worden sind, können nicht mehr widerrufen werden – auch wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Doch diese Regelung hat Lücken. Sie sorgen dafür, dass etliche Darlehen immer noch angreifbar sind – und Verbraucher viele Tausend Euro sparen können.

 

Beim Widerruf von privaten Immobilienkrediten kommt es stark darauf an, in welchem Umfeld diese geschlossen wurden. Hat der Kreditnehmer den Vertrag in den Räumen der Bank unterschrieben, dann gelten andere Regeln, als wenn das Darlehen im sogenannten Fernabsatz geschlossen hat. Das ist immer dann der Fall, wenn der Kredit per Post, Telefon, Fax oder Mail verhandelt und abgeschlossen wurde. Typischerweise ist das bei Banken der Fall, die keine oder nur wenige Filialen haben.

Für diese Kredite hat der Gesetzgeber die Einschränkung des Widerrufsjokers an eine Voraussetzung geknüpft: Der Verbraucher muss nach Abschluss des Darlehens ein von beiden Vertragsparteien unterschriebenes Exemplar des Darlehensvertrags erhalten.

Bei vielen großen Kreditinstituten wurde dieses Vorgehen nach Beobachtung der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) aber nicht so praktiziert. So haben beispielsweise Kunden der ING Diba keinen endgültigen Darlehensvertrag erhalten. Vielmehr bekamen Sie lediglich ein sogenanntes Vertragsangebot, in dem die Eckdaten des Darlehens und auch die Widerrufsbelehrung zu finden sind. Wurde dieses Angebot unterschrieben an die Bank zurückgeschickt, war der Kredit geschlossen. Ein von der Bank unterschriebenes Exemplar erhielten sie nie zurück. Ähnlich war das Vorgehen bei der DSL Bank.

Deswegen sind die Anwälte der IG Widerruf der Meinung: Darlehen von ING Diba und DSL Bank sind weiterhin widerrufbar – auch wenn sie vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die Beschränkung des Widerrufsjokers ab 21. Juni 2016 greift für diese Baufinanzierungen nicht! Dadurch, dass der 21. Juni erst wenige Wochen zurück liegt, ist diese Rechtsmeinung natürlich noch nicht gerichtlich bestätigt. Deswegen bleibt hier eine gewisse Unsicherheit.

Daraus ergibt sich folgende Strategie für Kreditnehmer, die ein Darlehen vor dem 10. Juni 2010 bei ING Diba oder DSL Bank abgeschlossen haben und nicht rechtzeitig vor dem 21. Juni 2016 widerrufen haben: Prüfen Sie, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung noch in Frage kommt, falls Sie noch keine haben. Widerrufen Sie dann das Darlehen jetzt mit Hilfe des Musterschreibens der IG Widerruf. Senden Sie uns parallel die Kreditunterlagen zur Prüfung über die Website www.widerruf.info. Unsere Anwälte werden anhand einiger Fälle gerichtlich überprüfen lassen, inwiefern diese Darlehen rückabzuwickeln sind. Dazu werden natürlich Kreditnehmer ausgewählt, bei denen eine Rechtsschutzversicherung greift. Andere Kreditnehmer können sich dann an den dabei entstehenden Ergebnissen orientieren.

Nutzen Sie diese Chance, mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf den Widerrufsjoker zu ziehen!

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