Oldenburgische Landesbank schlampt bei Baufinanzierung – Widerruf greift

Ein Kunde widerruft erfolgreich seine Baufinanzierung bei der Oldenburgischen Landesbank aufgrund von Formfehlern im Kreditvertrag. Das LG Osnabrück gibt ihm Recht. Da die Bank auf die Einrichtung eines hauseigenen Kontos für die Abwicklung des Immobilienkredits bestanden hatte, hätte sie auf die damit verbundenen Kosten hinweisen müssen. Das wird der Bank nun zum Verhängnis.

Immobilienkredite der Oldenburgischen Landesbank enthalten einen schwerwiegenden Fehler, der es Kunden ermöglicht, erfolgreich den Widerrufsjoker zu ziehen. Das zeigt ein Anerkenntnisurteil vor dem LG Osnabrück (Az. 7 O 2734/19), das die Kanzlei Klages&Kollegen erstritten hat.

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In dem Verfahren ging es darum, dass die OLB Landesbank bei der Vergabe des Darlehens verlangt hatte, dass der Kunde ein Verrechnungskonto bei der Bank einrichtet. Geschieht dies, so sieht der Gesetzgeber vor (Art. 247, §8 Abs. 1, Satz 1+2 EGBGB), dass der Kunde in den vorvertraglichen Informationen der Baufinanzierung über die Kosten der Kontoführung informiert wird sowie über die Bedingungen, unter denen sie angepasst werden können.

Geschieht dies nicht, so beginnt die Widerrufsfrist des Darlehens nicht zu laufen. Der Kunde kann den Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Darlehens aussprechen und von den deutlich gesunkenen Zinsen profitieren.

Im vorliegenden Fall hatte die Oldenburgische Landesbank diese geforderten Informationen zum Verrechnungskonto nicht geliefert. Das LG Osnabrück entschied deshalb, dass der Kredit aus dem Jahr 2014 rückabgewickelt werden muss. Der Kunde kann das Darlehen sofort ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beenden. Zudem erhält er eine Nutzungsentschädigung für die gezahlten Raten – und er muss den Kredit für die Zeit seit dem Widerruf nicht verzinsen.

Dieses Urteil zeigt wieder einmal, dass der Widerrufsjoker bei Baufinanzierungen weiter greift und für den Kunden mit hohen Ersparnissen verbunden sein kann. Solche oder ähnliche Fehler kommen nicht nur bei der Oldenburgischen Landesbank vor, sondern auch bei zahlreichen anderen Kreditinstituten.  Betroffene Verbraucher sollten daher ihre Finanzierung bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.

Im Rahmen dieser Prüfung erfahren sie, ob der Widerruf eines Darlehens möglich ist, welche Schritte dazu nötig sind und welche Kosten damit verbunden sind. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so prüfen wir auch, ob diese die Kosten eines Vorgehens übernimmt.

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