Widerrufsjoker: Große Ersparnisse bei Forward-Darlehen der ING Diba

Dass Baufinanzierungen der ING Diba aus den Jahren 2010 bis 2015 fast durchgehend fehlerhaft sind und von Verbrauchern widerrufen werden können, hatten wir an dieser Stelle schon geschrieben. Damit ist nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf in der Regel eine Ersparnis von mindestens 10.000 Euro für private Kreditnehmer verbunden. Wesentlich größer kann diese Ersparnis ausfallen, wenn es sich um ein Forward-Darlehen handelt.

 

Grundsätzlich greift der sogenannte Widerrufsjoker bei normalen Baufinanzierungen genauso wie bei Krediten, bei denen die Darlehenslaufzeit erst Jahre nach Abschluss zu laufen beginnt: den sogenannten Forward-Darlehen. Entscheidend ist lediglich, dass der Kredit nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde.

 

In Mode kamen Forward-Kredite in etwa 2009 mit Beginn der Finanzkrise. Mitte 2010 waren die Zinsen für eine zehnjährige Baufinanzierung gerade von fünf auf 3,5 Prozent gefallen. Wer zu diesem Zeitpunkt einen Forward-Kredit abschloss, konnte sich beispielsweise einen Zinssatz von rund vier Prozent für einen Kredit sichern, der in 2015 ausgezahlt wird und dementsprechend eine Zinsbindung bis 2025 hat.

 

So kommt es also, dass derzeit zahlreiche Immobilienbesitzer sich mächtig ärgern, wenn sie sehen, dass die Zinsen für einen zehnjährigen Baukredit zurzeit bei nur noch knapp über einem Prozent liegen – sie selbst aber vor kurzem erst einen Kredit ausbezahlt bekommen haben, für den sie die nächsten Jahre einen deutlich höheren Zins bezahlen sollen. Doch auch hier hilft der Widerrufsjoker, insbesondere bei Darlehen der ING Diba.

 

Denn nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf sind die meisten Baufinanzierungen der ING Diba, die im Zeitraum Mitte 2010 bis 2015 abgeschlossen wurden, fehlerhaft. Im Darlehensvertrag fehlt die Angabe der Kreditlaufzeit. Ohne diese Pflichtangabe beginnt die Widerrufsfrist von üblicherweise 14 Tagen nicht zu laufen. Der Kreditnehmer kann also auch Jahre nach Unterzeichnung des Darlehensangebots den Widerruf erklären und von dem Kredit zurücktreten – ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Denkbar ist sogar, ein Forward-Darlehen zu widerrufen, das bislang noch gar nicht ausgezahlt ist. Wer beispielsweise Mitte 2012 ein Forward-Darlehen mit fünf Jahren Vorlaufzeit abgeschlossen hat, der bekommt diesen Kredit in diesem Sommer ausbezahlt und ist dann zehn Jahre an den hohen Zinssatz gebunden. Mit dem Widerrufsjoker lässt sich dieser Vertrag widerrufen, ohne dass eine Strafzahlung (sogenannte Nichtabnahmeentschädigung) an die Bank zu zahlen ist.

 

Damit ist die Ersparnis, die Verbraucher aus dem Widerruf eines Forward-Darlehens ziehen können, in vielen Fällen noch deutlich größer als bei einer normalen Baufinanzierung. Das zeigt folgendes Beispiel: Ein Immobilienkäufer hat Mitte 2012 eine Baufinanzierung über 200.000 Euro als Forward-Darlehen abgeschlossen. Die Forward-Periode beträgt fünf Jahre, das Darlehen soll also Mitte 2017 ausgezahlt werden und ist dann für zehn Jahre an den Zinssatz gebunden. 2012 lag der übliche Zinssatz für Baufinanzierungen bei drei Prozent, dazu kam ein Forward-Aufschlag von 0,5 Prozent. Insgesamt bekommt unser Immobilienbesitzer also in einigen Wochen ein Darlehen ausbezahlt für das er dann zehn Jahren lang einen Zins von 3,5 Prozent zahlen soll.

 

Möchte er dieses Darlehen nun nicht abnehmen, beispielsweise weil der geplante Bau nicht zustande gekommen ist oder weil die Immobilie verkauft werden soll, so berechnet ihm die Bank derzeit eine Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von rund 50.000 Euro, das sind also 25 Prozent der Kreditsumme!

 

Dieses Geld kann mit Hilfe des Widerrufsjokers gespart werden, wenn die Darlehensverträge fehlerhaft sind, beispielsweise also bei Darlehen der ING Diba aus dem Zeitraum 2010 bis 2015. Denn bei einem Widerruf hat die Bank keinen Anspruch auf eine Nichtabnahmeentschädigung oder eine Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Aber auch hier gilt wie bei fast allen Fällen rund um den Widerrufsjoker: Ohne kompetenten Anwalt geht wenig. Sucht der Kunde selbst den Kontakt zur Bank, so wird er in aller Regel abgewimmelt. Daher bietet sich folgende Vorgehensweise an: Im ersten Schritt sollte der Darlehensvertrag anwaltlich geprüft werden, beispielsweise kostenlos und unverbindlich über unser Prüfungsformular. Werden Fehler festgestellt, kann mit dem Experten die Strategie für die nächsten Schritte festgelegt werden. Das wird normalerweise ein außergerichtliches Vorgehen sein, bei dem der Anwalt die Bank anschreibt und den Widerruf geltend macht. Erst wenn das nichts bringt, kann über eine Klage nachgedacht werden. Die Kosten dafür übernimmt in etlichen Fällen eine Rechtsschutzversicherung. Alternativ kommt möglicherweise eine Prozessfinanzierung infrage, um den Widerruf auch vor Gericht durchzusetzen, ohne ein Kostenrisiko einzugehen.

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