“Aufsichtsbehörde” ermöglicht Halbierung der Zinsen bei ING Diba, Sparkasse, Sparda und Co.
Auch nach dem vermeintlichen Ende des Widerrufsjoker gibt es für etliche Kreditnehmer noch gute Chancen aus ihrer Baufinanzierung auszusteigen. Denn auch zahlreiche Baufinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, beinhalten Fehler – und sind dadurch noch widerrufbar.
So haben viele Kreditinstitute auch in den Widerrufsbelehrungen geschlampt, die in den Jahren 2010 und danach verwendet wurden. Ein Beispiel will ich Ihnen hier zeigen, dass in zahlreichen Kreditverträgen verwendet wurde, beispielsweise bei der ING Diba, zahlreichen Volksbanken und Sparkassen, Sparda Banken, PSD-Banken und so weiter. Wenn Ihr Darlehensvertrag diesen Fehler aufweist und nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde, können Sie Ihr den Kredit auch jetzt noch widerrufen. Ihnen steht damit die Tür frei, das Darlehen vorzeitig zu beenden und die Kosten für die Baufinanzierung deutlich zu senken
Bei dem konkreten Fehler geht es um Folgendes: Der Gesetzgeber verlangt, dass in den Darlehensverträgen, die ab dem Jahr 2010 verwendet werden, sogenannte Pflichtangaben für den Kreditnehmer enthalten sind, die in §492 des BGB geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise die Gesamtkosten des Darlehens, der Effektivzins und die Bedingungen, die für eine vorzeitige Rückzahlung gelten.
Im Mustertext für die Widerrufsbelehrung des Kredits wird auf diese Pflichtangaben Bezug genommen. Sinngemäß heißt es dort, dass die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Kreditnehmer all diese Pflichtangaben erhalten hat. Als Beispiel werden dann zumeist in einer Klammer Beispiele für die zu erbringenden Pflichtangaben genannt. In einer frühen Version des Mustertextes tauchte dabei auch die für das Kreditinstitut zuständige Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe auf. Die Nennung der Aufsichtsbehörde wurde später verworfen, bevor der Mustertext in Kraft trat. Sie gehört also nicht zu den Pflichtangaben.
Seltsamerweise findet sich dennoch in den Widerrufsbelehrungen vieler Banken in den Jahren 2010 bis 2012 der Verweis auf die Aufsichtsbehörde. Konkret sieht das beispielsweise in den Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus dem Jahr 2010 so aus:
Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei Kündigung des Vertrags, Angaben der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.
Wer diesen Text in seinem Kreditvertrag findet, der hat gute Chancen, den Widerrufsjoker mit Hilfe der IG Widerruf erfolgreich zu ziehen. Der entscheidende Fehler besteht in der Erwähnung der Aufsichtsbehörde, die angeblich für den Darlehensnehmer zuständig sei. Dieser Passus ist bei der ING Diba sogar gleich aus zwei Gründen gravierend falsch: Denn erstens sind Aufsichtsbehörden für Kreditinstitute zuständig und nicht für Darlehensnehmer. Und zweitens gehört die Nennung der Aufsichtsbehörde eben nicht zu den Pflichtangaben, die in §492 Abs. 2 BGB gefordert sind.
Aufgrund dieses Fehlers haben mittlerweile diverse Gerichte entschieden, dass diese oder ähnliche Widerrufsbelehrungen unzureichend sind und daher die Frist für die Ausübung des Widerrufs nicht zu laufen beginnt (beispielsweise OLG Celle Az. 3 U 108/15 und OLG München 17 U 334/15).
Damit sind diese Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufbar – mit der Folge, dass der Kunde aus dem teuren Kredit aussteigen kann und die niedrigen Zinsen für eine Anschlussfinanzierung nutzen kann. Die meisten Urteile beziehen sich auf Darlehen regionaler Sparkassen und Volksbanken.
Die ING Diba zeigt sich in diesen Fällen teilweise auch ohne Klage kompromissbereit und bietet eine deutliche Absenkung des Zinssatzes für betroffene Kredite an. Aus vier oder fünf Prozent Zins können daher schnell zwei Prozent werden.
Voraussetzung ist dabei, dass der Kreditnehmer von einem kundigen Anwalt vertreten wird. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) vermittelt Ihnen beispielsweise der ING Diba erfahrene Anwälte, die auf Basis eines Erfolgshonorars tätig. Das bedeutet: Sie haben keinerlei Kostenrisiko. Denn Kosten entstehen erst, wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt wird. Sie bezahlen dann einen prozentualen Teil ihrer Ersparnis – gemessen in der Regel am Zinsvorteil, der sich aus einer Absenkung des Kreditzinses ergibt.
Aber auch Kunden von Sparkassen, Volksbanken, Sparda Banken und anderen Kreditinstituten, die solch einen Kredit abgeschlossen haben, sollten sich unter www.widerruf.info an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden. Dort prüfen wir kostenlos, ob das Darlehen für den Widerruf in Frage kommt und ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Widerrufs aufkommen muss. Greift keine Rechtsschutzversicherung, so erhalten Sie ein Angebot auf Basis eines Erfolgshonorars. Somit können Sie den Widerruf ohne Kostenrisiko umsetzen.