Widerrufsjoker – was passiert nach Ende der Frist am 21. Juni?

Den 21. Juni 2016 haben viele Kreditinstitute sehnlich erwartet. Denn seitdem kann der Widerrufsjoker nicht mehr für Darlehen gezogen werden, wenn diese vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Doch wer glaubt, dass der Widerrufsjoker damit tot ist, der täuscht sich.

Seit mittlerweile fast drei Jahren ist der sogenannte Widerrufsjoker ein großes Ärgernis für die Kreditinstitute. Auf der anderen Seite ist er aber auch eine große Chance auf massive Einsparungen für viele Baufinanzierer. Einige Hunderttausend Kreditnehmer dürften inzwischen ihre Darlehen aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 widerrufen haben. Die Reaktionen auf diese Widerrufe waren unterschiedlich. Nach Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) bewegen sich die Banken so gut wie nicht, solange der Kunde ohne anwaltliche Unterstützung widerruft: 99 Prozent dieser Abfragen werden von den Banken abgewiesen – teilweise mit haarsträubenden Argumenten. Der Tenor lautet zumeist: „Unsere Widerrufsbelehrung ist korrekt – und Sie als Kunde wollen sich durch den Widerruf ohnehin nur niedrige Zinsen erschleichen.“

Wird ein Anwalt eingeschaltet, dann ändert sich das Bild häufig. Etliche Banken machen dann durchaus brauchbare Kompromissvorschläge, die zumeist so aussehen, dass die Zinsen deutlich abgesenkt werden. In der Regel zahlt der Kreditnehmer nach einem solchen Vergleich nur noch 1,5 bis zwei Prozent Zinsen – zumeist ist das mehr als eine Halbierung im Vergleich zum vorherigen Zinssatz. Auf ihrer Website www.widerruf.info hat die IG Widerruf aufgezeigt, welche Banken in welchem Umfang kompromissbereit sind. Dazu gehören unter anderem die ING Diba, die Sparda Banken, die PSD, viele Volksbanken sowie weitere Institute aus dem genossenschaftlichen Bereich.

Auf der anderen Seite gibt es auch Institute, bei denen außergerichtlich wenig oder gar nichts geht: Deutsche Bank, DKB, Commerzbank und DSL verfahren nach dem Motto: Kein Entgegenkommen ohne Klage.

Die spannende Frage lautet nun: Ändert sich das Bild nach dem 21. Juni, dem Ablauf der Frist für den Widerruf von Krediten, die bis Juni 2010 abgeschlossen wurden? Viele Experten sind der Meinung: Ja, es könnte sich etwas ändern. Bisher waren viele Banken bemüht, die Kunden vom Widerruf abzuhalten. Jeder neue Kunde, der auf den Widerrufsjoker aufmerksam wurde, konnte der Bank zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Verluste bescheren. Deswegen war man bestrebt, nicht besonders nachgiebig zu sein.

Nach dem 21. Juni könnte sich das Bild ändern. Denn dann ist klar: Es kommen keine weiteren Widerrufler hinzu (zumindest gilt das für Darlehen bis Juni 2010). Also wäre es logisch, wenn die Kreditinstitute daran interessiert wären, die vorhandenen Fälle möglichst schnell vom Tisch zu bekommen. Die IG Widerruf erwartet daher, dass die Vergleichsbereitschaft vieler Kreditinstitute nach dem 21. Juni steigen wird.

Um davon zu profitieren, müssen Sie auf jeden Fall bis zum 21. Juni 2016 den Widerruf bei Ihrem Kreditinstitut erklärt haben – oder der Kredit muss nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sein. Ist eines dieser beiden Kriterien erfüllt?  Dann gehen Sie am besten so vor, um sich den Widerrufsjoker zu sichern:

 

  1. Lassen Sie ihren Kreditvertrag kostenlos durch einen Anwalt auf widerruf.info prüfen– die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Ist der Vertrag angreifbar, sprechen Sie den Widerruf aus (nur noch möglich für Kredite ab Juni 2010). Siehe dazu Punkt 2.

 

  1. Widerrufen Sie das Darlehen bei ihrem Kreditinstitut, wenn das Darlehen nach Juni 2010 abgeschlossen wurde. Diesen Schritt können Sie selbst ohne anwaltliche Hilfe vornehmen. Der Widerruf kann ganz einfach gehalten sein und muss keine spezifischen Fehler ihres Kreditvertrags benennen. Verwenden Sie beispielsweise das Musterschreiben der IG Widerruf. Für den Widerruf von Darlehen aus der Zeit nach Juni 2010 gibt es keine Frist.

 

  1. Besprechen Sie mit dem Partneranwalt der IG Widerruf, der die kostenlose Prüfung des Darlehens vorgenommen hat, wie die nächsten Schritte aussehen. Das weitere Vorgehen ist ganz individuell und hängt beispielsweise davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Widerrufs aufkommt. Diese nächsten Schritte müssen Sie nicht überhastet vornehmen. Wenn Ihr Widerruf rechtzeitig widerrufen wurde, haben Sie für alle weiteren Schritte (z.B. Einreichen einer Klage) maximal drei Jahre Zeit.

 

Die wichtige Nachricht lautet also: Der Widerrufsjoker lebt – und die Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich mit den Banken könnten sogar steigen. Wichtig ist, dass Ihr Darlehen aus der Zeit nach 10. Juni 2010 stammt oder (falls es zwischen 2002 bis Juni 2010 geschlossen wurde) bis zum 21. Juni 2016 wirksam widerrufen wurde. Lassen Sie den Kreditvertrag kostenlos von den Experten der Interessengemeinschaft Widerruf über das Prüfungsformular prüfen und erfahren Sie, wie in Ihrem Fall die nächsten Schritte aussehen können.

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