Diesel-Skandal: Wie wehren sich Firmen gegen Wertverluste bei Geschäftswagen?

Auch Unternehmen sind durch Dieselgate massiv geschädigt. Denn in den Firmenflotten finden sich überdurchschnittlich viele Diesel-Fahrzeuge der Oberklasse. Dort sind die Wertverluste in Folge der Abgas-Manipulationen besonders hoch. So wehren sich Unternehmen gegen diese Verluste.

Rund zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen in Deutschland lauten auf Unternehmen. Selbst wenn man davon die beliebten Händlerzulassungen (auch Tageszulassungen genannt) abzieht, bleibt eine große Zahl von Firmen, die durch die massiven Wertverluste von Diesel-Fahrzeugen geschädigt wird. Werden die bilanziellen Wertansätze nicht erreicht, drohen diesen Gesellschaften Sonderabschreibungen. Auch wenn die Fahrzeuge geleast sind, drohen erhebliche Verluste – zumindest dann, wenn ein sogenannter Restwert-Leasingvertrag abgeschlossen wurde.  Die Interessengemeinschaft Widerruf hat sich in den vergangenen Monaten intensiv damit beschäftigt, welche Optionen geschädigte Besitzer von Diesel-Fahrzeugen bieten. Grundsätzlich haben Kfz-Käufer drei Möglichkeiten, sich zu wehren:

  • Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller (greift in erster Linie bei nachweislich manipulierten Fahrzeuge von Volkswagen, Audi, ggf. auch BMW, wenn sich die jüngsten Vorwürfe bewahrheiten)
  • Gewährleistungsansprüche gegen den Händler
  • Widerruf eines Kredit- oder Leasingvertrags beim zuständigen Kreditinstitut (unabhängig von Automarke und Motor – daher greift dieser sogenannte Widerrufsjoker auch für Besitzer von Benzinern)

Die letzte Variante, also der Widerruf einer Finanzierung, greift nur bei privaten Käufern. Grund: Gewerbliche Kunden haben kein Widerrufsrecht beim Abschluss eines Kredit- oder Leasingvertrags.  Doch die ersten beiden Möglichkeiten, also Schadensersatz und Gewährleistungsansprüche, stehen gewerblichen Kunden genauso offen wie privaten Verbrauchern.

Bleiben also zwei Möglichkeiten, mit denen die verantwortlichen Geschäftsführer versuchen sollten, die drohenden Schäden, die auf Ihr Unternehmen zukommen könnten, zu minimieren. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet sowohl Gewerbetreibenden und Privaten eine kostenlose Prüfung an. Im Rahmen dieser Prüfung sagen Ihnen erfahrene Anwälte, welche Ansprüche sich in ihrem individuellen Fall ergeben und welches Vorgehen sinnvoll ist. Auch eine Abschätzung der Kosten gehört zu dieser kostenlosen Prüfung.

Die gute Nachricht in Bezug auf die Kosten: Sowohl die privaten Rechtsschutzversicherungen als auch viele Firmen-Rechtsschutzversicherungen übernehmen oft die Kosten eines Rechtsstreits. Somit können sowohl private als auch geschäftliche Diesel-Besitzer ihr gutes Recht verfolgen, ohne dabei ein nennenswertes Kostenrisiko einzugehen.

Doch Vorsicht: Bereits zum Jahresende 2017 droht für Gewährleistungsansprüche die Verjährung! Neuwagen haben einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren, Gebrauchtwagen von einem Jahr. Die Verjährung findet dabei zum Jahresende statt. Somit gilt für alle, die 2015 einen Neuwagen bzw. 2016 einen Gebrauchtwagen gekauft haben: Beeilen Sie sich! Denn nach dem 31. Dezember 2017 ist zumindest mit Blick auf die Gewährleistung ein Vorgehen nicht mehr möglich.

 

Dieser Beitrag hat ein Kommentar

  1. Theo Schumacher

    Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Thema Abgasskandal Schadenersatz. Ich habe mir schon einige Beiträge dazu durchgelesen. Man soll wissen an wen sie sich wenden können, um die Schadenswiedergutmachung zu bekommen. Hoffentlich werden die Betroffenen Hilfe kriegen.

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