Urteil zu Auto-Kredit-Widerruf: Kunde darf Diesel zurückgeben, ohne für die Nutzung zu zahlen
Bahnbrechendes Urteil in Sachen Auto-Kredit-Widerruf. Wie das Landgericht Hamburg entschieden hat, darf ein Hyundai-Kunde aufgrund von Formfehlern in seinem Kredit-Vertrag das Fahrzeug zurückgeben, ohne für die zwischenzeitliche Nutzung etwas zahlen zu müssen. Das Urteil verbessert weiter die Chancen von Verbrauchern im Diesel-Skandal durch den Widerruf von Finanzierungen.
Schon zuvor hatte es mehrere Urteile gegeben, die bestätigen, dass der sogenannte Widerrufsjoker auch bei Kfz-Krediten und Leasingverträgen greift. Aufgrund von Formfehler können Verbraucher dabei die Finanzierung widerrufen und somit auch den Kauf des Autos rückgängig machen, da es sich um verbundene Geschäfte handelt. Das ist insbesondere für Diesel-Fahrzeuge sehr interessant, da diese Autos massiv an Wert verloren haben und ihnen zudem Fahrverbote drohen.
Das jüngste Urteil des LG Hamburg (Az. 330 O 145/18) ist das bisher spektakulärste und übertrifft seine Vorgänger. Denn bisher wurde entschieden, dass der Verbraucher zwar sein Auto zurückgeben kann, er jedoch eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs bezahlen muss.
Nichts da, sagt nun das Hamburger Gericht. Der Verbraucher schuldet bei der Rückabwicklung des Kredits keinerlei Nutzungsentschädigung. Er bekommt sämtliche geleisteten Raten sowie die Anzahlung für den Kredit zurück. Somit hat er das Auto quasi kostenlos genutzt.
Der Kunde hatte einen Hyundai Diesel gekauft und diesen bei der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe finanziert. In den Kreditverträgen der Bank finden sich etliche Formfehler, wie auch schon die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf ergeben haben.
Mit diesem Urteil steigen die Chancen für betroffene Verbraucher, nicht auf den Wertverlusten für Diesel-Fahrzeuge sitzenzubleiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Fahrzeuge handelt, die im Rahmen des Abgas-Skandals manipuliert wurden oder nicht. Selbst bei Benzinern ist ein Vorgehen möglich, da beim Widerruf eines Kredits oder Leasing-Vertrags ausschließlich auf Fehler im Finanzierungsvertrag abgestellt wird.
Autobesitzer, die den Kauf ihres Fahrzeugs finanziert haben, können sich bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info kostenlos und unverbindlich über ihre Aussichten informieren. Die Anwälte der IG Widerruf prüfen dabei die Vertragsunterlagen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und sagen, ob ein Vorgehen sinnvoll und aussichtsreich ist. Die Kosten eines Rechtsstreits werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann vor dem Widerruf sogar noch eine solche Police abschließen.