VW Diesel Musterklage: Vergleich geplatzt – jetzt aktiv werden!

Insgesamt 830 Millionen Euro hat VW den Diesel-Besitzern geboten, die sich in dem Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig zusammengeschlossen haben. Im Schnitt wäre das rund 2.000 Euro pro Kläger gewesen. Angeblich soll die maximale Entschädigung bei mehr als 6.000 Euro gelegen haben.

Der Vergleich sah vor, dass die Kläger ihre Fahrzeuge behalten können und zusätzlich eine Zahlung von Volkswagen erhalten. Doch dieser Deal ist geplatzt. Angeblich sollen die Anwälte der klagenden Verbraucherverbände zusätzlich hohe Honorarforderungen gestellt haben – die Rede ist von 50 Millionen Euro.

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Auch wenn der Deal geplatzt ist: Das Musterverfahren zeigt eindeutig, wie gut die Chancen von Diesel-Besitzern auf Schadensersatz sind. Nach unseren Erfahrungen können sogar noch deutlich bessere Ergebnisse erzielt werden, wenn individuell geklagt wird. Denn das OLG Braunschweig, an dem die Musterklage verhandelt wird, gilt als besonders VW-freundlich, weil es das „Heimatgericht“ der Wolfsburger ist.

Andere Gerichte urteilen da weit verbraucherfreundlicher. So liegen mittlerweile diverse Urteile vor, die den Klägern die Rückzahlung des kompletten Kaufpreises für ihr Auto zusprechen – auch wenn sie das Fahrzeug mehrere Jahre gefahren haben. In anderen Fällen müssen die Autobesitzer eine moderate Nutzungsentschädigung bezahlen, die vom Kaufpreis abgezogen wird.

Sie stellen sich damit aber immer noch deutlich besser als die mehr als 400.000 Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage. Denn schließlich wollen die meisten Diesel-Besitzer ihr Fahrzeug loswerden. Eine vergleichsweise kleine Zahlung, wie sie im Musterverfahren geboten wird, ist da für viele Diesel-Fahrer nur ein Trostpflaster.

Wer also individuell klagt, kann seine ganz persönlichen Prioritäten sehr viel besser verfolgen. Zudem kann er am Gericht seines Wohnorts klagen – und damit den VW-freundlichen Gerichtsstandort Braunschweig vermeiden.

Auch wichtig: Im Musterverfahren werden nur Diesel mit dem EA189-Motor verhandelt. Inzwischen zeigt sich aber immer deutlicher, dass auch weitere Diesel-Motoren aus dem VW-Konzern manipuliert sind. Inbesondere der EA288 Motor ist betroffen, der in großen Stückzahlen in 1,4 Liter sowie 1,6 und 2,0 Liter Versionen gebaut wurde. Er findet sich in diversen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda.

Aber auch die größeren 3,0 Liter Diesel-Motoren mit der Bezeichnung EA897 geraten immer mehr ins Fadenkreuz. Sie finden sich vor allem in Audi- und Porsche-Modellen. Daneben stehen diverse Mercedes Benz Modelle am Pranger. Die Daimler AG hat inzwischen mehrere Milliarden Euro für Risiken aus dem Abgasskandal zurückgestellt – auch dies kann man durchaus als Schuldanerkenntnis sehen.

Das eigentliche Problem der Autohersteller steht aber noch vor der Tür. Zwei Urteile, die in den kommenden Wochen anstehen, könnten eine neue Klagewelle auslösen. Am 19. März will sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Zulässigkeit von sogenannten Thermofenstern äußern, wie sie zahlreiche Diesel-Hersteller in der Abgasreinigung verwendet haben. Und am 5. Mai steht ein erster VW-Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) auf der Tagesordnung. Experten halten es für möglich, dass dann auch die Nutzungsentschädigung gekippt wird, die sich Diesel-Besitzer bislang in den meisten Fällen anrechnen lassen müssen. Das könnte heißen: Kläger erhalten den vollen Kaufpreis zurück – unabhängig davon, wie lange sie das Fahrzeug genutzt haben.

Für Diesel-Besitzer bedeutet das: Wer in der VW-Musterklage angemeldet ist, bleibt dort bis auf weiteres gebunden. Alle anderen sollten bereits im Vorfeld dieser beiden Urteile prüfen lassen, welche konkreten Aussichten ihr individueller Fall bietet. Eine solche Prüfung bieten spezialisierte Anwälte an, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Neben einer Schadensersatzforderung kann auch die Rückabwicklung einer Kfz-Finanzierung aussichtsreich sein, wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde.

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